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   VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05   

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VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05 (https://dejure.org/2005,21338)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2005 - 5 E 1467/05 (https://dejure.org/2005,21338)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 5 E 1467/05 (https://dejure.org/2005,21338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Untersagung der Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums zur Unterbindung einer Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers; Anordnung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a; AufenthG § 51 Abs. 6; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; VwGO § 80 Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 6
    D (A), Ausländer, Duldung, Nebenbestimmungen, Auflage, Strafverfahren, terroristische Vereinigung, Mitglieder, Revisionsverfahren, Studienverbot, Sofortvollzug, Anfechtbarkeit, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Ermessen, Aufenthaltsverfestigung, Vertrauensschutz, ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 21.04.2005 - 3 Bs 40/05

    Rechtmäßigkeit eines mit Sofortvollzug ausgesprochenen Studierverbotes gegenüber

    Auszug aus VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05
    Sie nimmt Bezug auf die Gründe der angefochtenen Entscheidungen und weist darüber hinaus auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. April 2005 (3 Bs 40/05) hin, der die Rechtmäßigkeit eines Studienverbots in Fällen der vorliegenden Art bestätigt habe.

    Weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Gesetzesbegründung ist aber ersichtlich, dass die Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gegenüber der Bestimmung des § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG einen eingeschränkten Anwendungsbereich haben soll (vgl. OVG Hamburg, Beschl.v. 21.4.2005, 3 Bs 40/05).

    Eine Überschrift gibt nämlich häufig nur den wesentlichen, nicht aber den vollständigen Inhalt einer Rechtsvorschrift wieder (vgl. OVG Hamburg, Beschl.v. 21.4.2005, 3 Bs 40/05).

    Nr. 61.1.2 Satz 2 der Anwendungshi nweise, wonach der Ausländer durch Auflage verpflichtet werden kann, in einer bestimmten Gemeinde oder einer bestimmten Unterkunft zu wohnen, bezeichnet erkennbar nur einen Beispielsfall (vgl. OVG Hamburg, Beschl.v. 21.4.2005, 3 Bs 40/05).

    Es dürfte auch nicht ermessensfehlerhaft sein, im vorliegenden Zusammenhang fiskalische Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Ermessenserwägungen anzuführen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 15.12.1989, BayVBl. 1990, S. 207 f.; OVG Hamburg, Beschl.v. 21.4.2004, 3 Bs 40/05).

    Denn die Fortsetzung des Studiums trägt zumindest dazu bei, die faktische Integration des Antragstellers in hiesige Lebensverhältnisse zu fördern und seine Bereitschaft zu schwächen, die Bundesrepublik Deutschland nach Beendigung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens umgehend zu verlassen (vgl. OVG Hamburg, Beschl.v. 21.4.2005, 3 Bs 40/05).

  • OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01

    Verurteilung wegen Beihilfe Mord in 3.066 Fällen sowie versuchten Mord und

    Auszug aus VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05
    Mit Urteil des Hanseatischen Oberla ndesgerichts vom 19. Februar 2003 wurde der Antragsteller wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt (2 BJs 88/01 - 5; 2 StE 4/02 - 5).

    Der ursprüngliche Haftbefehl wurde dahingehend abgeändert, dass dringender Tatverdacht nur noch hi nsichtlich des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 StGB bestehe (2 BJs 88/01 ­ 5; 2 StE 4/02 ­ 5).

  • VG Hamburg, 13.06.2005 - 19 K 2452/04

    Klage gegen Exmatrikulation und Begehren der Durchführung der Diplom-Hauptprüfung

    Auszug aus VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05
    Diese Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig, nachdem der Antragsteller Klage erhoben hat (19 K 2452/04).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.11.2001 - 2 BGs 597/01

    Festnahme wegen Unterstützung der World Trade Center-Terroristen

    Auszug aus VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05
    Am 28. November 2001 wurde der Antragsteller auf Grund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 27. November 2001 (2 BGs 597/01) in Untersuchungshaft genommen.
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Auszug aus VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05
    Der Bundesgerichtshof hob im Revisionsverfahren das Urteil des Ha nseatischen Oberlandesgerichts am 4. März 2004 auf (3 StR 218/03) und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Hanseatische O- berlandesgericht zurück.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05
    Vorläufiger Rechtsschutz kommt dann aber nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO, sondern über einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl.v. 13.6.1979, BVerfGE 51, 268, 280).
  • OVG Hamburg, 25.05.2004 - 2 Bs 145/04

    D (A), Duldung, Auflagen, Arbeitsverbot, Nebenbestimmung, Begründungserfordernis,

    Auszug aus VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05
    Wie § 51 Abs. 6 AufenthG zeigt, ist die genannte Nebenbestimmung unabhängig von der Duldung zu beurteilen, es kommt mithin allein auf den Inhalt der Nebenbestimmung selbst an (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 25.5.2004, InfAuslR 2004, S. 302 m.w.N. zu § 44 Abs. 6 AuslG).
  • VG Hamburg, 13.06.2005 - 19 K 2452/04
    Am 6. Mai 2005 hat der Kläger auch insoweit unter dem Az. 5 K 1466/05 Klage erhoben und des weiteren einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt (Az. 5 E 1467/05).
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