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   VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12   

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https://dejure.org/2012,848
VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12 (https://dejure.org/2012,848)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2012 - 15 E 211/12 (https://dejure.org/2012,848)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 15 E 211/12 (https://dejure.org/2012,848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Antrag eines Privaten auf Untersagung der Aufführung eines aus seiner Sicht blasphemischen Theaterstückes

  • Justiz Hamburg

    Antrag eines Privaten auf Untersagung der Aufführung eines aus seiner Sicht blasphemischen Theaterstückes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein subjektiv-öffentliches Recht eines Privaten auf Untersagung einer aus seiner Sicht blasphemischen Theateraufführung aus polizeilicher Generalklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hamburg PDF (Pressemitteilung)
  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Theaterstück Golgota Picnic kann im Thalia Theater Gaußstraße heute Abend aufgeführt werden

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Theaterstück Golgota Picnic kann im Thalia Theater Gaussstraße heute Abend aufgeführt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Blasphemisches Theaterstück? - Gläubiger Christ will "Gólgota Picnic" im Hamburger Thalia-Theater verbieten lassen

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Zulässigkeit des Antrags eines Privaten auf Untersagung eines aus seiner Sicht blasphemischen Theaterstücks

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2536
  • DVBl 2012, 1191
  • DÖV 2012, 777
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12
    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).

    Denn dieses wird in einem geschlossenen Theaterraum aufgeführt, so dass der Antragsteller der Aufführung fernbleiben kann und zu ihrer Kenntnisnahme nicht gezwungen wird (vgl. gegen die Berührung der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang Hufen , JuS 1999, S. 911 [912]; ders. , Staatsrecht II, Grundrechte, 2007, § 33 Rn. 51; anders u. U. wegen des "Überraschungseffekts" bei nicht erwarteten Fernsehbeiträgen, vgl. OVG Münster, Urt. v. 27.8.1996, 5 A 3485/94, juris Rn. 9, jedoch auch Rn. 11 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1996 - 11 A 11503/96

    Theaterstück; Untersagung; Religiöses Bekenntnis; Beschimpfung; Öffentlicher

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12
    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1993 - 3 Ws 99/93
    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12
    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).
  • OLG München, 06.03.1995 - 2 Ws 1369/93
    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12
    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12
    Art. 4 Abs. 1 GG verleiht dem Einzelnen und den religiösen Gemeinschaften aber grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ihrer Glaubensüberzeugung mit staatlicher Unterstützung Ausdruck zu verleihen (so BVerfG, Beschl. v. 16.5.1995, 1 BvR 1087/91, juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 5 A 3485/94

    Feststellungsinteresse; Fernsehzuschauer; Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ;

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12
    Denn dieses wird in einem geschlossenen Theaterraum aufgeführt, so dass der Antragsteller der Aufführung fernbleiben kann und zu ihrer Kenntnisnahme nicht gezwungen wird (vgl. gegen die Berührung der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang Hufen , JuS 1999, S. 911 [912]; ders. , Staatsrecht II, Grundrechte, 2007, § 33 Rn. 51; anders u. U. wegen des "Überraschungseffekts" bei nicht erwarteten Fernsehbeiträgen, vgl. OVG Münster, Urt. v. 27.8.1996, 5 A 3485/94, juris Rn. 9, jedoch auch Rn. 11 ff.).
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