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   VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12   

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https://dejure.org/2012,60637
VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12 (https://dejure.org/2012,60637)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2012 - 4 E 174/12 (https://dejure.org/2012,60637)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 4 E 174/12 (https://dejure.org/2012,60637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Freiwillige Feuerwehr; Altersgrenze; aktiver Feuerwehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Es genügt bereits die Möglichkeit einer Zweckerreichung (BVerfG, Beschl. v. 8.6.2010, BVerfGE 126, 112).

    Dementsprechend muss dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Festlegung der Altershöchstgrenze zukommen, der erst dann verfassungsrechtlich zu beanstanden sein dürfte, wenn sie in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widersprechen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.6.2010, BVerfGE 126, 112).

    Eine übermäßige Belastung liegt nicht vor, wenn die Regelung bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits insgesamt noch die Grenze der Zumutbarkeit wahrt (BVerfG, Beschl. v. 8.6.2010, BVerfGE 126, 112).

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass im Alter von sechzig Jahren in der Regel die körperliche Konstitution jedenfalls im Vergleich zu jüngeren Jahren bereits abgenommen hat, so dass Zweifel daran bestehen, ob Sechzigjährige den hohen körperlichen Anforderungen im aktiven Feuerwehrdienst gerecht werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 12.1.2010, Wolf, C-229/08, juris, wo ausgeführt wird, dass nur wenige ( Feuerwehr- )Beamte, die älter als 45 Jahre alt seien, über die hinreichende körperliche Eignung verfügen, um die Tätigkeit im Bereich der Brandbekämpfung auszuüben).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Er darf auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen (BVerfG, Beschl. v. 31.3.1998, NJW 1998, 1776).
  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09

    Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger)

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Die Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die mit einer generalisierenden Regelung regelmäßig einhergehen, müssen jedoch in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.7.2010, NVwZ 2010, 1355), was vorliegend angesichts der oben genannten Gefahren der Fall ist.
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Hierfür ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Kläger bzw. Antragsteller Tatsachen vorträgt, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass er in einer eigenen rechtlich geschützten Position beeinträchtigt ist (BVerwG, Urt. v. 27.11.1996, NVwZ 1997, 994).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit in jedem Einzelfall wäre auch kein milderes, gleich wirksames Mittel (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.8.2011, OVG 4 B 20.10, juris).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12
    Dieses Verbot ist verletzt, wenn die (un)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.1987, NJW 1987, 3115).
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