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   VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15   

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https://dejure.org/2020,13571
VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15 (https://dejure.org/2020,13571)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25.05.2020 - 6 K 1928/15 (https://dejure.org/2020,13571)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 6 K 1928/15 (https://dejure.org/2020,13571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 306 ZPO, § 173 S 1 VwGO, § 67 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 83 AuslG 1990, § 82 AuslG 1990
    Heranziehung zur Zahlung von Abschiebungskosten; Verzichtserklärung nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Hamburg, 04.12.2008 - 4 Bs 229/08

    Zur Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers mit ungeklärter

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Ein Ausländer kann grundsätzlich in jeden zu seiner Aufnahme bereiten oder verpflichteten Staat abgeschoben werden (vgl. § 59 Abs. 2 Satz 1 AufenthG; auch OVG Hamburg, Beschl. v. 4.12.2008, 4 Bs 229/08, juris Rn. 13; VGH München, Beschl. v. 25.7.2014, 10 ZB 14/633, juris Rn. 6).

    Abgesehen davon, dass die Beklagte zum Zeitpunkt der Entscheidung von der togoischen Staatsangehörigkeit des Klägers ausgehen durfte, bedarf es für die Rechtmäßigkeit einer Abschiebung grundsätzlich keiner Bindung des Ausländers zu dem jeweiligen Zielstaat (vgl. - auch zum Folgenden - OVG Hamburg, Beschl. v. 4.12.2008, 4 Bs 229/08, juris Rn. 13; VGH München, Beschl. v. 25.7.2014, 10 ZB 14/633, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Insoweit kann dahinstehen, ob § 83 Abs. 4 Satz 3 AuslG 1990 oder § 70 Abs. 1 AufenthG in der bei Erlass des angefochtenen Bescheids geltenden Fassung (v. 7.8.2013) maßgeblich ist, da der Anspruch der Beklagten nach dieser wie nach jener Norm der Fälligkeits-, nicht aber der Festsetzungsverjährung unterlag (vgl. zum einen Kloesel/Christ/Häußer, AuslR, Stand: 38. Lfg. (Dezember 1993), § 83 AuslG Rn. 22 f.; zum anderen BVerwG, Urt. v. 8.5.2014, 1 C 3/13, juris Rn. 10 ff.).
  • VG Aachen, 10.09.2014 - 8 K 2329/12

    Abschiebung, Abschiebungskosten, Haftkosten, Abschiebungshaft, Flugkosten,

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Durch den Zusatz "Überstellung nach Frankfurt/M." bzw. "Kosten Bundespolizei Frankfurt/M." (Positionen I. und VIII.) ist jedoch hinreichend klar erkennbar, aufgrund welcher konkreten Maßnahmen die jeweiligen Beträge festgesetzt wurden, denn der Kläger wurde - wie ihm bekannt ist - nur bei dem Abschiebungsversuch im Mai 2014 nach Frankfurt/Main überstellt und von dort unter Mitwirkung der Bundespolizei nach Togo ausgeflogen (vgl. zur Berücksichtigung der Sachverhaltskenntnis des Betroffenen in diesem Zusammenhang VG Aachen, Urt. v. 10.9.2014, 8 K 2329/12, juris Rn. 84).
  • OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07

    Keine Verletzung des öffentlichen Interesses durch Missachtung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Zu keinem anderen Ergebnis führt eine Auslegung der vom Kläger abgegebenen Erklärung als Ankündigung, nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf den Anspruch zu verzichten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.10.2007, 8 U 28/07, juris Rn. 16), denn eine Wiedereröffnung gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO war nicht veranlasst.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der in den Jahren 1998 und 2014 ergriffenen Abschiebungsmaßnahmen bleibt hiervon aber unberührt, da insoweit allein die behördliche Sicht bei Durchführung der Maßnahmen - ex ante - maßgeblich ist (stRspr, s. nur BVerwG, Urt. v. 14.12.2016, 1 C 13/16, juris Rn. 21; Urt. v. 21.8.2018, 1 C 21/17, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 20 U 63/12

    Haftung des Inhabers eine Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Ein Verzichtsurteil konnte nicht ergehen; die vom Kläger nach Schluss der mündlichen Verhandlung abgegebene Erklärung entfaltet nicht die in § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 306 ZPO geregelte prozessuale Wirkung (vgl. - auch zum Folgenden - VG Münster, Urt. v. 7.3.2019, 3 K 7444/17, juris Rn. 16 ff. mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.3.2013, I-20 U 63/12 u.a., juris Rn. 25).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der in den Jahren 1998 und 2014 ergriffenen Abschiebungsmaßnahmen bleibt hiervon aber unberührt, da insoweit allein die behördliche Sicht bei Durchführung der Maßnahmen - ex ante - maßgeblich ist (stRspr, s. nur BVerwG, Urt. v. 14.12.2016, 1 C 13/16, juris Rn. 21; Urt. v. 21.8.2018, 1 C 21/17, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Münster, 07.03.2019 - 3 K 7444/17

    Teilverzicht Straßenbaubeitrag Verbesserung Zweiterschließung Bauprogramm

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Ein Verzichtsurteil konnte nicht ergehen; die vom Kläger nach Schluss der mündlichen Verhandlung abgegebene Erklärung entfaltet nicht die in § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 306 ZPO geregelte prozessuale Wirkung (vgl. - auch zum Folgenden - VG Münster, Urt. v. 7.3.2019, 3 K 7444/17, juris Rn. 16 ff. mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.3.2013, I-20 U 63/12 u.a., juris Rn. 25).
  • OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13

    Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Letztlich kommt es darauf aber nicht an, denn mit Rücksicht auf den Zweck des Beteiligungserfordernisses verletzt selbst eine trotz fehlenden Einverständnisses der Staatsanwaltschaft durchgeführte Abschiebung den Betroffenen nicht in seinen Rechten (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.12.2016, 1 C 11/15, juris Rn. 22 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.3.2015, 5 Bf 1/13, juris Rn. 44 ff.; auch - zu § 64 Abs. 3 AuslG 1990 - BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, 1 C 17/97, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15
    Letztlich kommt es darauf aber nicht an, denn mit Rücksicht auf den Zweck des Beteiligungserfordernisses verletzt selbst eine trotz fehlenden Einverständnisses der Staatsanwaltschaft durchgeführte Abschiebung den Betroffenen nicht in seinen Rechten (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.12.2016, 1 C 11/15, juris Rn. 22 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.3.2015, 5 Bf 1/13, juris Rn. 44 ff.; auch - zu § 64 Abs. 3 AuslG 1990 - BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, 1 C 17/97, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

  • BGH, 28.09.2010 - X ZR 112/07

    Voraussetzungen für einen wirksam erklärten Verzicht auf einen Klageanspruch

  • VG Hamburg, 27.06.2017 - 15 K 4854/15
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