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VG Hamburg, 25.08.2004 - 13 E 4047/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Baden-Württemberg, 21.12.2005 - L 7 SO 4166/05
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - unabweisbare außergewöhnliche Notlage
Aus dem Zusammenspiel der Regelungen des § 24 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB XII - in Kraft seit 1. Januar 2004 (vgl. Art. 70 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 - (BGBl. I S. 3022)) - ergibt sich, dass von einem Hilfesuchenden regelmäßig die Rückkehr nach Deutschland abverlangt wird; Ausnahmen hiervon sind nur zugelassen, soweit eine außergewöhnliche Notlage unabweisbar ist und darüber hinaus aus bestimmten, im Gesetz abschließend aufgezählten Gründen eine Rückkehr in das Bundesgebiet nicht möglich ist (vgl. Verwaltungsgericht (VG) Hamburg, Beschluss vom 25. August 2004 - 13 E 4047/04 - (juris);… Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 24 Rdnr. 19;… Belit in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 24 Rdnr. 8), denn Sozialhilfe soll grundsätzlich nur im Inland, nicht aber im Ausland gezahlt werden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 119/06
Sozialhilfe
Es durfte sich nicht nur um eine allgemeine Notlage handeln, sondern um besondere Umstände, die sich ihrer Art nach von der Situation, die üblicher Weise im Ausland einen Bedarf hervorruft, deutlich abheben musste (siehe BVerwG, Urteil vom 05.06.1997, 5 C 17/96, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte 48, 98; VG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2004, 13 E 4047/04). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2006 - L 20 B 50/05
Sozialhilfe
Es durfte sich nicht nur um eine allgemeine Notlage handeln, sondern um besondere Umstände, die sich ihrer Art nach von der Situation, die üblicher Weise im Ausland einen Bedarf hervorruft, deutlich abheben musste (siehe BVerwG, Urteil vom 05.06.1997, 5 C 17/96, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte 48, 98; VG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2004, 13 E 4047/04). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2009 - L 23 SO 239/09 Deren Bedeutung ist in Fällen, in denen das Begehren sich nicht gegen ein Ge- oder Verbot, sondern auf den Erhalt staatlicher Leistungen richtet, ohnehin auf die wertentscheidender Grundsatznormen beschränkt (VG Hamburg, Beschluss vom 25. August 2005, Az.: 13 E 4047/04, juris).