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   VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11   

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VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11 (https://dejure.org/2012,87012)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2012 - 2 K 1669/11 (https://dejure.org/2012,87012)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2012 - 2 K 1669/11 (https://dejure.org/2012,87012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Prüfungsrecht; erste Prüfung für Juristen; Anforderungen an die Eindeutigkeit der Aufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Die effektive Wahrnehmung des grundrechtlich gewährleisteten Rechtschutzes gegen Prüfungsentscheidungen setzt voraus, dass der Prüfer die tragenden Erwägungen darlegt, die zu seiner Bewertung der Prüfungsleistungen geführt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1995, 6 C 18/93, juris, Rn. 19; Urt. v. 9.12.1992, 6 C 3/92, juris, Rn. 24; Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 705).

    Dies bedeutet, dass die maßgeblichen Gründe, die den Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlasst haben, zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1992, 6 C 3/92, juris, Rn. 28).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Bei der Bewertung der Leistungen in berufsbezogenen Prüfungen ist ein gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum anzuerkennen (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rn. 877).

    Für die Prüfer ist hinsichtlich der Bewertung der Leistungen in berufsbezogenen Prüfungen ein nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum anzuerkennen (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34; Fischer/Niehues, a.a.O., Rn. 877).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Die effektive Wahrnehmung des grundrechtlich gewährleisteten Rechtschutzes gegen Prüfungsentscheidungen setzt voraus, dass der Prüfer die tragenden Erwägungen darlegt, die zu seiner Bewertung der Prüfungsleistungen geführt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1995, 6 C 18/93, juris, Rn. 19; Urt. v. 9.12.1992, 6 C 3/92, juris, Rn. 24; Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 705).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs den eingreifenden Akt hoheitlicher Gewalt lediglich auf seine Verfassungsmäßigkeit, nicht aber auf seine Rechtmäßigkeit im Übrigen kontrolliert (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 16.1.1957, BVerfGE 6, 32, 41; Urt. v. 15.1.1958, BVerfGE 7, 198, 207).
  • OVG Hamburg, 17.07.2008 - 3 Bf 351/07

    Streitwert einer auf die Notenverbesserung der bestandenen Staatsprüfung

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Es obliegt dem Prüfling, konkrete und substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung zu benennen (BVerwG, Beschl. v. 23.12.1993, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 326; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2008, NVwZ-RR 2008, 851).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorlage in dem der Aufgabenstellung der Aufsichtsarbeit entsprechenden realen Fall bei seiner der Aufsichtsarbeit nachfolgenden Entscheidung unterlassen (BVerfG, Urt. v. 4.5.2011, BVerfGE 128, 326).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Dieser Sinngehalt der Kritik wird zum einen durch die Bezugnahme der Erstvotantin in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 6. Februar 2011 auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 (BVerfGE 109, 133, 156 ff.) deutlich.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Hamburg, 25.09.2012 - 2 K 1669/11
    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs den eingreifenden Akt hoheitlicher Gewalt lediglich auf seine Verfassungsmäßigkeit, nicht aber auf seine Rechtmäßigkeit im Übrigen kontrolliert (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 16.1.1957, BVerfGE 6, 32, 41; Urt. v. 15.1.1958, BVerfGE 7, 198, 207).
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