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   VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 3698/20   

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VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 3698/20 (https://dejure.org/2021,20062)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2021 - 14 K 3698/20 (https://dejure.org/2021,20062)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 14 K 3698/20 (https://dejure.org/2021,20062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Art 49 AEUV, Art 56 AEUV, Art 12 GG, § 107 Abs 1 Nr 4 GWB
    Anspruch einer gemeinnützigen GmbH auf Berücksichtigung in einem Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

  • VG Hamburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bereichsausnahme im Rettungsdienst bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2021, 1087
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 13 B 839/22

    Wann werden rettungsdienstliche Leistungen von NPOs erbracht?

    vgl. Bbg. OLG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 -, juris, Rn. 87 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2021 - 14 K 3698/20 -, juris, Rn. 65 ff.; Manzke, jurisPR-VergR 9/2021 Anm. 3; wie das Verwaltungsgericht: Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VK 1 - 20/22 -, juris, Rn. 66; ebenso zum niedersächsischen Landesrecht: Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 13 ME 164/19 -, juris, Rn. 6; zum bayerischen Landesrecht: Bay. VGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 12 C 19.621 -, juris, Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, juris, Rn. 40 ff.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2021 - 14 K 3698/20 -, juris, Rn. 70; zustimmend Manzke, jurisPR-VergR 9/2021 Anm. 3.

  • OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Zivilgerichte zuständig!

    Unabhängig davon, dass der Europäischen Gerichtshof die in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB schlicht vorausgesetzte Anerkennung als Hilfsorganisation von materiellen Voraussetzungen abhängig gemacht hat (Urteil vom 21. März 2019 - C-465/17, juris Rn. 61), bleibt mit der in § 10 Abs. 1 Satz 1 BbgRettG eingeführten weiteren Voraussetzung der "Mitwirkung" im Katastrophenschutz, die bundesrechtskonform zu § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB allenfalls kumulativ verstanden werden kann, jedenfalls weiterhin sichergestellt, dass lediglich gemeinnützige Unternehmen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB respektive des Art. 10 Buchst. h) RL 2014/24/EU an dem Auswahlverfahren teilnehmen dürfen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2021 - 14 K 3698/20, juris Rn. 75 Iwers, aaO mwN).
  • VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 1576/20

    Erfolglose Klage einer gemeinnützigen GmbH, die Dienstleistungen im Bereich des

    Ob die in § 14 Abs. 1 Satz 2 HmbRDG enthaltene Beschränkungsmöglichkeit im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich zulässig ist und im Einzelfall rechtmäßig angewendet worden ist, ist im Rahmen des auf die Berücksichtigung der Klägerin in der Notfallrettung abzielenden Verfahrens zu klären (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 26.5.2021, 14 K 3698/20).

    Angesichts der oben unter 1. b) gemachten Ausführungen ist hierfür nichts ersichtlich; insbesondere ergibt sich dies nicht aus der in § 14 Abs. 1 HmbRDG getroffenen Regelung bzw. der Entscheidung der für die Notfallrettung zuständigen Behörde, von der vorgesehenen Beschränkung auf gemeinnützige und zugleich am Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 26.5.2021, 14 K 3698/20).

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