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   VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21   

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VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21 (https://dejure.org/2022,16108)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2022 - 14 E 4288/21 (https://dejure.org/2022,16108)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - 14 E 4288/21 (https://dejure.org/2022,16108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagung der Sportwettenvermittlung und Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Sportwettvermittlungsstelle

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Versagung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Sportwettvermittlungsstelle und die Untersagung, Sportwetten zu vermitteln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18

    Vor der Schließung von Bestandsspielhallen, die nach einer Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Insoweit wird man zwar fordern können, dass den damit verbundenen Ungewissheiten durch geeignete Vertragsgestaltungen begegnet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6/15, juris Rn. 65; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 38).

    Vielmehr ist den Belangen der Betreiber von Wettvermittlungsstellen vor diesem Hintergrund jedenfalls dadurch Rechnung zu tragen, dass ihnen nach dem Abschluss des Erlaubnisverfahrens nach § 8 Abs. 12 HmbGlüStVAG und einer anschließenden Versagung der Erlaubnis eine angemessene Frist gewährt wird, die eine geregelte Betriebsaufgabe ermöglicht (vgl. zu Bestandsspielhallen OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 38, 52; Beschl. v. 8.6.2017, 4 B 307/17, juris Rn. 75, jeweils unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6/15, Rn. 65).

    Dieses darf nicht so angelegt werden, dass gerichtlicher Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 38 m.w.N.).

    Die Antragsgegnerin muss zwar nicht den Ausgang entsprechender Klageverfahren abwarten, muss aber Gelegenheit für eine gerichtliche Überprüfung der Erlaubnisversagung im Rahmen eines Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes einräumen (vgl. zu alledem VGH Mannheim, Beschl. v. 25.11.2021, 6 S 2239/21, juris Rn. 37, 43 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 42, 44 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 1.10.2021, 1 K 2308/21, juris Rn. 63 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Insoweit wird man zwar fordern können, dass den damit verbundenen Ungewissheiten durch geeignete Vertragsgestaltungen begegnet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6/15, juris Rn. 65; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 38).

    Vielmehr ist den Belangen der Betreiber von Wettvermittlungsstellen vor diesem Hintergrund jedenfalls dadurch Rechnung zu tragen, dass ihnen nach dem Abschluss des Erlaubnisverfahrens nach § 8 Abs. 12 HmbGlüStVAG und einer anschließenden Versagung der Erlaubnis eine angemessene Frist gewährt wird, die eine geregelte Betriebsaufgabe ermöglicht (vgl. zu Bestandsspielhallen OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 38, 52; Beschl. v. 8.6.2017, 4 B 307/17, juris Rn. 75, jeweils unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6/15, Rn. 65).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Die Antragsgegnerin muss zwar nicht den Ausgang entsprechender Klageverfahren abwarten, muss aber Gelegenheit für eine gerichtliche Überprüfung der Erlaubnisversagung im Rahmen eines Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes einräumen (vgl. zu alledem VGH Mannheim, Beschl. v. 25.11.2021, 6 S 2239/21, juris Rn. 37, 43 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 42, 44 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 1.10.2021, 1 K 2308/21, juris Rn. 63 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Die Antragsgegnerin muss zwar nicht den Ausgang entsprechender Klageverfahren abwarten, muss aber Gelegenheit für eine gerichtliche Überprüfung der Erlaubnisversagung im Rahmen eines Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes einräumen (vgl. zu alledem VGH Mannheim, Beschl. v. 25.11.2021, 6 S 2239/21, juris Rn. 37, 43 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 42, 44 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 1.10.2021, 1 K 2308/21, juris Rn. 63 m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.05.2014 - 23 L 209.14

    Widerruf einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Die Antragstellerin zu 2) hat daher eine eigene Antragsbefugnis (vgl. zur umgekehrten Situation VG Berlin, Beschl. v. 14.5.2014, 23 L 209.14, juris Rn. 21); die Antragstellerinnen sind insoweit Streitgenossen gemäß § 64 VwGO i.V.m. §§ 59 bis 63 ZPO.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 3680/21

    Eilantrag auf einstweilige Duldung des Betriebs der Spielhalle

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    (1) Die Wettvermittlungsstelle der Antragstellerin zu 1) wurde - wie die weit überwiegende Mehrheit der Wettvermittlungsstellen in Hamburg - seit ihrer Eröffnung im Januar 2017 von der Antragsgegnerin jedenfalls bis zur (erstmaligen) Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach § 8 Abs. 12 HmbGlüStVAG aktiv geduldet (vgl. zu den Voraussetzungen einer aktiven Duldung sowie zur Abgrenzung zur "passiven" Duldung VGH Mannheim, Beschl. v. 10.2.2022, 6 S 3680/21, juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16

    Veranstalten von Sportwetten

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Die entsprechenden Konzessionsvergabeverfahren wurden wiederholt gerichtlich beanstandet (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, 8 C 17/12; VGH Kassel, Beschl. v. 29.5.2017, 8 B 2744/16, juris; OVG Münster, Urt. v. 23.1.2017, 4 A 3244/06, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 1.4.2020, 3 L 446/20.DA, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 6 S 1665/20

    Untersagungen einer Sportwettenvermittlungsstelle wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Aber auch insoweit wäre es regelmäßig unzumutbar, von in einem solchen erstmaligen Genehmigungsverfahren unterlegenen Betreibern eine sofortige Betriebsstilllegung zu verlangen, nachdem sie diesen Betrieb über viele Jahre geduldet - und damit in gesetzlich nicht missbilligter Weise (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2020, 6 S 1665/20, juris Rn. 11) - geführt haben.
  • VG Darmstadt, 01.04.2020 - 3 L 446/20

    Vorläufiger Vergabestopp für Sportwettkonzessionen

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Die entsprechenden Konzessionsvergabeverfahren wurden wiederholt gerichtlich beanstandet (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, 8 C 17/12; VGH Kassel, Beschl. v. 29.5.2017, 8 B 2744/16, juris; OVG Münster, Urt. v. 23.1.2017, 4 A 3244/06, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 1.4.2020, 3 L 446/20.DA, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus VG Hamburg, 27.06.2022 - 14 E 4288/21
    Vielmehr ist den Belangen der Betreiber von Wettvermittlungsstellen vor diesem Hintergrund jedenfalls dadurch Rechnung zu tragen, dass ihnen nach dem Abschluss des Erlaubnisverfahrens nach § 8 Abs. 12 HmbGlüStVAG und einer anschließenden Versagung der Erlaubnis eine angemessene Frist gewährt wird, die eine geregelte Betriebsaufgabe ermöglicht (vgl. zu Bestandsspielhallen OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 38, 52; Beschl. v. 8.6.2017, 4 B 307/17, juris Rn. 75, jeweils unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6/15, Rn. 65).
  • VG Dresden, 14.07.2017 - 6 L 999/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06

    Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in

  • VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19

    Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im

  • VG Leipzig, 05.02.2020 - 5 L 784/19
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis zum

    (1) Die Wettvermittlungsstelle der Antragstellerin wurde - wie die weit überwiegende Mehrheit der Wettvermittlungsstellen in Hamburg - seit ihrer Eröffnung im Jahr 2008 von der Antragsgegnerin jedenfalls bis zur (erstmaligen) Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach § 8 Abs. 12 HmbGlüStVAG aktiv geduldet (so bereits VG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2022, 14 E 4288/21, juris Rn. 31ff.; zu den Voraussetzungen einer aktiven Duldung sowie zur Abgrenzung zur "passiven" Duldung VGH Mannheim, Beschl. v. 10.2.2022, 6 S 3680/21, juris Rn. 13).

    Dementsprechend duldete die Antragsgegnerin den Betrieb von Wettvermittlungsstellen auch ohne Erlaubnis (ausführlich VG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2022, 14 E 4288/21, juris Rn. 33ff. m.w.N.; vgl. auch VG Leipzig, Beschl. v. 31.1.2022, 5 L 23/22, juris Rn. 77).

    Es wäre in dieser Lage insbesondere unzumutbar und wirtschaftlich kaum umsetzbar, den Betreibern aufzuerlegen, ihre wirtschaftlichen Dispositionen auf unbestimmte Zeit dahingehend auszurichten, dass sie jederzeit mit einer sofort umzusetzenden Untersagungsverfügung zu rechnen haben (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2022, 14 E 4288/21, juris Rn. 41).

    zum Zeitpunkt der Durchführung des Erlaubnisverfahrens - d.h. spätestens ab Mitte 2021 - einzustellen bzw. durch einen Umzug an einen anderen, außerhalb der in § 8 Abs. 6 Satz 4 HmbGlüStVAG genannten Baugebiete gelegenen Standort einen genehmigungsfähigen Antrag zu ermöglichen (vgl. hingegen zur Erforderlichkeit einer Stilllegungsfrist bei Bestandsspielhallen OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 38, 52; Beschl. v. 8.6.2017, 4 B 307/17, juris Rn. 75, jeweils unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6/15, Rn. 65, und bei Wettvermittlungsstellen, die (nur) wegen einer Verletzung des Mindestabstands zu einer anderen (erlaubten) Wettvermittlungsstelle abgelehnt werden VG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2022, 14 E 4288/21, juris Rn. 41ff.).

    Damit fehlt es an der für die vorgenannte Rechtsprechung - die nach Ansicht der Kammer indes für diejenigen Wettvermittlungsstellen anwendbar ist, deren Erlaubnisanträge (nur) wegen einer Verletzung des Mindestabstands zu einer anderen (erlaubten) Wettvermittlungsstelle abgelehnt worden sind (vgl. dazu VG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2022, 14 E 4288/21, juris Rn. 31ff.) - maßgeblichen Sondersituation, in der für den Betreiber bis zum Ergehen der Behördenentscheidung nicht absehbar ist, ob die Fortführung des Betriebs möglich sein wird (vgl. zu alledem VGH Mannheim, Beschl. v. 25.11.2021, 6 S 2239/21, juris Rn. 37, 43 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 18.7.2018, 4 B 179/18, juris Rn. 42, 44 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 1.10.2021, 1 K 2308/21, juris Rn. 63 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Eine solche lag im Fall der Antragstellerin nicht vor und wurde von ihr auch nicht behauptet (a.A. VG Hamburg, B.v. 27.6.2022 - 14 E 4288/21 - juris Rn. 33 f.).
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 382.22

    Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen

    In dem von der Antragstellerin herangezogenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 14 E 4288/21 - juris) war schon die tatsächliche Situation eine andere, da die Versagung des Antrags auf Betrieb der Wettvermittlungsstelle und die (sofortige) Untersagung der Wettvermittlung dem Vermittler und Veranstalter in einem Bescheid bekannt gegeben wurde.
  • VG Augsburg, 26.09.2022 - Au 8 S 22.1578

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Eine solche aktive Duldung lag im Fall der Antragstellerin nicht vor und wurde von ihr auch nicht behauptet (a.A. VG Hamburg, B.v. 27.6.2022 - 14 E 4288/21 - juris Rn. 33 f.).
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 320.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Vermittlungsstelle für

    In dem von der Antragstellerin herangezogenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 14 E 4288/21 - juris) war schon die tatsächliche Situation eine andere, da die Versagung des Antrags auf Betrieb der Wettvermittlungsstelle und die (sofortige) Untersagung der Wettvermittlung dem Vermittler und Veranstalter in einem Bescheid bekannt gegeben wurde.
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 384.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Vermittlungsstelle für

    In dem vom Antragsteller herangezogenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 14 E 4288/21 - juris) war schon die tatsächliche Situation eine andere, da die Versagung des Antrags auf Betrieb der Wettvermittlungsstelle und die (sofortige) Untersagung der Wettvermittlung dem Vermittler und Veranstalter in einem Bescheid bekannt gegeben wurde.
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 314.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle wegen

    In dem von der Antragstellerin herangezogenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 14 E 4288/21 - juris) war schon die tatsächliche Situation eine andere, da die Versagung des Antrags auf Betrieb der Wettvermittlungsstelle und die (sofortige) Untersagung der Wettvermittlung dem Vermittler und Veranstalter in einem Bescheid bekannt gegeben wurde.
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