Rechtsprechung
   VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1203
VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22 (https://dejure.org/2022,1203)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2022 - 9 E 356/22 (https://dejure.org/2022,1203)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 9 E 356/22 (https://dejure.org/2022,1203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,1203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Versammlung gegen Corona-Maßnahmen in der Hamburger Innenstadt am 29. Januar 2022 bleibt untersagt

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Versammlung gegen Corona-Maßnahmen in der Hamburger Innenstadt am 29. Januar 2022 bleibt untersagt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersagung einer Versammlung aufgrund befürchteter Verstöße gegen die Corona-Verordnung ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Hamburg, 14.01.2022 - 17 E 151/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die aufgrund befürchteter Verstöße gegen die

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
    Eine gleichartige Stellungnahme war bereits die Grundlage einer Untersagungsverfügung zu einem geplanten Aufzug ähnlichen Umfanges am 15. Januar 2022, die Gegenstand des Beschlusses vom 14. Januar 2022 im Verfahren 17 E 151/22 (n.v.) war.

    Zur Geeignetheit der Untersagungsverfügung betreffend den geplanten Aufzug am 15. Januar 2022 hatte die Kammer 17 des Gerichts im Beschluss vom 14. Januar 2022 (17 E 151/22) ausgeführt: "Die Untersagung ist auch geeignet.

    dd) Auch hinsichtlich der Angemessenheit kann die Kammer auf die Ausführungen der Kammer 17 in dem Beschluss vom 14. Januar 2022 zum Verfahren 17 E 151/22 Bezug nehmen:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2016 - 15 B 1526/16

    Versammlungsteilnahme; Anfechtung eines an einen Dritten gerichteten

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
    Dazu zählen auch die Vorbereitung, Anmeldung und Organisation einer Versammlung sowie der Zugang zu einer bevorstehenden oder sich bildenden Versammlung und die Teilnahme an einer bereits begonnenen Versammlung (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.12.2016, 15 B 1526/16, juris, Rn. 14 f., mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; hierzu und zum Nachstehenden vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2022, 17 E 150/22, n.v.).

    Allein der in die Zukunft gerichtete Wille eines potentiellen Teilnehmers verschafft diesem noch keine eigenständige Rechtsposition (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.12.2016, 15 B 1526/16, juris, Rn. 16; zu der Konstellation, dass sich der Anmelder der Versammlung nach deren Untersagung gegen die Versammlungsausrichtung entschieden hat).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22

    Eilantrag gegen Verbot von "Montagsspaziergängen" im Landkreis Südliche

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
    Allerdings rechtfertigen diese Erkenntnisse auch die Annahme, dass große Menschenansammlungen, insbesondere wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden und keine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird, ein erhöhtes Risiko für Infektionen auch im Freien bergen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).

    Insbesondere ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit durch ein Versammlungsverbot auch nicht geboten, erneute Verstöße gegen Auflagen zur Maskenpflicht oder Abstandsgebote bei weiteren Versammlungen abzuwarten, womit bestehende Infektionsrisiken zudem schon eingetreten sind, und dann gegebenenfalls die Versammlung aufzulösen, wenn solche Verstöße - wie hier - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).

  • VG Hamburg, 14.01.2022 - 17 E 150/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Person, die an einer gemäß der Corona-Verordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
    Dazu zählen auch die Vorbereitung, Anmeldung und Organisation einer Versammlung sowie der Zugang zu einer bevorstehenden oder sich bildenden Versammlung und die Teilnahme an einer bereits begonnenen Versammlung (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.12.2016, 15 B 1526/16, juris, Rn. 14 f., mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; hierzu und zum Nachstehenden vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2022, 17 E 150/22, n.v.).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 05.08.2021 - 2 Cs 12 Js 47757/20

    Freispruch vom Vorwurf der Zuwiderhandlung gegen eine Beschränkungsverfügung -

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
    (Urt. v. 5.8.2021, 2 Cs 12 Js 47757/20, juris) und Weimar (Urt. v. 11.10.2021, 6 OWi 340 Js 201252/21 juris) behauptet, durch den geplanten Aufzug entstehe kein erhöhtes Risiko der Infektion mit COVID-19, das sich durch ein Verbot des Aufzuges vermindern lasse, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

    Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung

    Auszug aus VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
    (Urt. v. 5.8.2021, 2 Cs 12 Js 47757/20, juris) und Weimar (Urt. v. 11.10.2021, 6 OWi 340 Js 201252/21 juris) behauptet, durch den geplanten Aufzug entstehe kein erhöhtes Risiko der Infektion mit COVID-19, das sich durch ein Verbot des Aufzuges vermindern lasse, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht