Rechtsprechung
VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
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Kein Ausschluss vom schulischen Schwimmtraining bei verweigerter Corona-Testung - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- OVG Hamburg, 15.01.2021 - 1 Bs 237/20
Maskenpflicht an Schulen rechtmäßig, bisher aber keine Rechtsgrundlage für …
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Nach dem Vorbehalt des Gesetzes bedarf er deshalb einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2021, 1 Bs 237/20, juris Rn. 75 unter Bezugnahme auf Niehues/Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 432;… zum Ausschluss von einer Klassenfahrt OVG Magdeburg, a.a.O., Rn. 3).Diese Verordnung basiert wiederum auf der Ermächtigung der Bundesländer zum Erlass von Rechtsverordnungen in § 32 Satz 1 IfSG für Maßnahmen, die unter den Voraussetzungen ergehen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG maßgebend sind (zur Ermächtigungskette vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2021, a.a.O., juris Rn. 34).
- VG Münster, 04.12.2020 - 5 L 1019/20
Schüler wegen der Weigerung, eine Maske zu tragen, zu Recht vom Schulbesuch …
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Denn der Widerspruch gegen den Ausschluss vom Unterricht, der aus infektionsschutzrechtlichen Gründen verfügt wurde, besitzt nach Auffassung der Kammer von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung (ebenso VG Münster, Beschl. v. 4.12.2020, 5 L 1019/20, juris Rn. 4). - VG Hamburg, 12.03.2021 - 2 E 797/21
Erfolgloser Eilantrag gegen das gegenüber einer Grundschülerin für den Fall …
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Hier vertritt die Kammer dieselbe Rechtsauffassung wie bezüglich der Maskenpflicht auf dem Schulgelände bzw. im Unterricht (vgl. Beschl. v. 12.3.2021, 2 E 797/21, n. veröff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - 3 M 93/19
Zum Ausschluss eines Schülers von einer mehrtägigen Klassenfahrt
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Er betrifft nicht lediglich die interne Ordnung in der Schule (sog. "Betriebsverhältnis"), sondern trifft eine Regelung, die nach ihrer Zielrichtung und Intensität das Verhältnis des Schülers zu seiner Schule in rechtlich relevanter Weise inhaltlich gestaltet (sog. "Grundverhältnis"; vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.5.2019, 3 M 93/19, juris Rn. 4, zum Ausschluss von einer Klassenfahrt). - BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81
Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg - …
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit keine Geltung beanspruchen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1982, 8 C 138.81, juris Rn. 16). - VG Berlin, 27.09.2016 - 12 K 233.15
Laufbahnprüfung im Bachelorstudiengang gehobener Polizeivollzugsdienst
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Dass der Beigeladene als Verwaltungshelfer anstelle der Schulleitung der von der Antragstellerin besuchten Schule die streitige Entscheidung getroffen hat, stellt eine Verletzung der normativ geregelten innerbehördlichen bzw. funktionellen Zuständigkeit dar, bei der es sich um einen Unterfall der fehlenden sachlichen Zuständigkeit handelt (vgl. VG Köln, Urt. v. 10.6.2015, 21 K 4151/14, juris Rn. 66 ff. m.w.N., ebenso VG Berlin, Urt. v. 27.9.2016, 12 K 233.15, juris Rn. 22). - VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4151/14
Überprüfung der Verteilung von Frequenznutzungsrechten im Bereich knapper …
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Dass der Beigeladene als Verwaltungshelfer anstelle der Schulleitung der von der Antragstellerin besuchten Schule die streitige Entscheidung getroffen hat, stellt eine Verletzung der normativ geregelten innerbehördlichen bzw. funktionellen Zuständigkeit dar, bei der es sich um einen Unterfall der fehlenden sachlichen Zuständigkeit handelt (vgl. VG Köln, Urt. v. 10.6.2015, 21 K 4151/14, juris Rn. 66 ff. m.w.N., ebenso VG Berlin, Urt. v. 27.9.2016, 12 K 233.15, juris Rn. 22). - VG Hamburg, 15.04.2021 - 2 E 1706/21
Erfolgloser Eilantrag eines Grundschülers gegen die Pflicht, vor Wahrnehmung des …
Auszug aus VG Hamburg, 28.04.2021 - 2 E 1561/21
Nach Auffassung des Gerichts stellt sowohl die im Muster-Corona-Hygieneplan angeordnete Testpflicht einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 HmbVwVfG dar (vgl. Beschl. v. 15.4.2021, 2 E 1706/21, Homepage des Gerichts, https://justiz.hamburg.de/contentblob/15023622/a70d17671e9e8bfeb555e52768289e12/data/2-e 21-beschluss-vom- 15 21.pdf, Abruf v. 28.4.2021) wie auch der ihr gegenüber ausgesprochene Ausschluss vom Schwimmtraining, soweit dieses auch ein schulisches Unterrichtsangebot darstellt (hierzu unter III.1.).