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   VG Hamburg, 29.03.2022 - 8 K 5373/17   

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https://dejure.org/2022,7189
VG Hamburg, 29.03.2022 - 8 K 5373/17 (https://dejure.org/2022,7189)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2022 - 8 K 5373/17 (https://dejure.org/2022,7189)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2022 - 8 K 5373/17 (https://dejure.org/2022,7189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 33 Abs 5 GG
    Abgeltung der Bürokosten eines Gerichtsvollziehers: Auslegung der Übergangsvorschrift des § 6 Abs. 2 GVollzBKostV HA 2016

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgreiche Klage eines Gerichtsvollziehers auf Festsetzung einer zusätzlichen Bürokostenentschädigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.2004 - 2 C 41.03

    Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2022 - 8 K 5373/17
    Zur Begründung führte er aus, dass die Beklagte die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.8.2004, 2 C 41/03) nicht berücksichtige, der zufolge Gerichtsvollziehern nicht zugemutet werden solle, Kosten selbst zu übernehmen, die ihnen zwangsläufig aufgrund dienstlicher Verpflichtungen entstünden und die andere Beamte gleichen Amtes nicht zu tragen hätten.

    Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot amtsangemessener Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG) ergibt sich, dass den Gerichtsvollziehern ihre notwendigen Sach- und Personalkosten möglichst realitätsnah zu erstatten sind, wobei allerdings eine Pauschalierung und Typisierung zulässig ist (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 12.12.2011, 2 B 39/11, juris Rn. 4; Urt. v. 19.8.2004, 2 C 41/03, juris Rn. 10; Urt. v. 4.7.2002, 2 C 13/01, juris Rn. 21; OVG Koblenz, Beschl. v. 19.12.2018, 2 A 10112/18, juris Rn. 44).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 2 A 10112/18

    Höhe der Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2022 - 8 K 5373/17
    Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot amtsangemessener Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG) ergibt sich, dass den Gerichtsvollziehern ihre notwendigen Sach- und Personalkosten möglichst realitätsnah zu erstatten sind, wobei allerdings eine Pauschalierung und Typisierung zulässig ist (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 12.12.2011, 2 B 39/11, juris Rn. 4; Urt. v. 19.8.2004, 2 C 41/03, juris Rn. 10; Urt. v. 4.7.2002, 2 C 13/01, juris Rn. 21; OVG Koblenz, Beschl. v. 19.12.2018, 2 A 10112/18, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2022 - 8 K 5373/17
    Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot amtsangemessener Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG) ergibt sich, dass den Gerichtsvollziehern ihre notwendigen Sach- und Personalkosten möglichst realitätsnah zu erstatten sind, wobei allerdings eine Pauschalierung und Typisierung zulässig ist (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 12.12.2011, 2 B 39/11, juris Rn. 4; Urt. v. 19.8.2004, 2 C 41/03, juris Rn. 10; Urt. v. 4.7.2002, 2 C 13/01, juris Rn. 21; OVG Koblenz, Beschl. v. 19.12.2018, 2 A 10112/18, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 12.12.2011 - 2 B 39.11

    Gerichtsvollzieher; Entschädigung der angefallenen notwendigen Kosten

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2022 - 8 K 5373/17
    Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot amtsangemessener Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG) ergibt sich, dass den Gerichtsvollziehern ihre notwendigen Sach- und Personalkosten möglichst realitätsnah zu erstatten sind, wobei allerdings eine Pauschalierung und Typisierung zulässig ist (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 12.12.2011, 2 B 39/11, juris Rn. 4; Urt. v. 19.8.2004, 2 C 41/03, juris Rn. 10; Urt. v. 4.7.2002, 2 C 13/01, juris Rn. 21; OVG Koblenz, Beschl. v. 19.12.2018, 2 A 10112/18, juris Rn. 44).
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