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   VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 3225/13   

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VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 3225/13 (https://dejure.org/2015,17049)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 2 K 3225/13 (https://dejure.org/2015,17049)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 2 K 3225/13 (https://dejure.org/2015,17049)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 122.81

    Antrag auf Ausbildungsförderung - Mehrfacher Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 3225/13
    Für die Anerkennung eines wichtigen Grundes ist dabei zu verlangen, dass der Auszubildende das Parkstudium für den Fall der Nichtzulassung zum Wunschstudium auch berufsqualifizierend abschließen wollte; wer lediglich beabsichtigt, Wartezeiten bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken, kann sich bei einem späteren Fachrichtungswechsel nicht auf einen wichtigen Grund berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1983, 5 C 122/81, BVerwGE 67, 250, juris Rn. 11).
  • VG Sigmaringen, 20.04.2012 - A 2 K 1947/11

    Glaubwürdigkeit, Glaubwürdigkeitszweifel, Flüchtlingsanerkennung, Genfer

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 3225/13
    Der Kläger beruft sich auf eine Entscheidung der Kammer, in der darauf abgestellt wurde, dass in der Prüfungsordnung nur ein ordnungsgemäßes Studium in Haupt- und Nebenfächern in der neunsemestrigen Studienzeit vorgeschrieben war, aber nicht, wann mit dem Studium in den Nebenfächern begonnen werden müsse (Beschl. v. 24.10.2011, 2 K 1947/11) sowie auf eine Entscheidung der Kammer, in der angenommen wurde, dass nach dem 4. Fachsemester im Hauptfach sowie nach dem, eventuell davon abweichenden, 4. Fachsemester im Nebenfach ein Leistungsnachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG vorzulegen sei (Beschl. v. 15.5.2006, 2 E 938/06).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 3225/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 9.5.2012, 2 A 5/11, juris Rn. 2), welche sich die Kammer zu Eigen macht, ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann notwendig, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 12 A 1618/21

    Beanspruchung von Ausbildungsförderung für eine Studium nach erstem

    Soweit die Klägerin nachfolgend aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 30. April 2015 - 2 K 3225/13 -, juris Rn. 30) zitiert und ohne nähere Kontextualisierung einwendet, "diesen materiellrechtlichen Gehalt" habe das erstinstanzliche Gericht "hier verkannt", verfehlt sie die Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel.
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