Rechtsprechung
   VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9053
VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20 (https://dejure.org/2020,9053)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2020 - 9 E 1779/20 (https://dejure.org/2020,9053)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2020 - 9 E 1779/20 (https://dejure.org/2020,9053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersagung des Betriebs von Ladengeschäften mit einer Verkaufsfläche von über ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 3 R 52/20

    Ladengeschäfte jeder Art über 800 qm bleiben in Sachsen-Anhalt weiterhin

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Zur Förderung dieses Zwecks ist die Maßnahme geeignet (s. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.4.2020, 3 R 52/20, S. 10 BA, n. v.).

    Es wird jedoch durch eine Reihe flankierender staatlicher Maßnahmen versucht, diese Folgen aufzufangen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.4.2020, 3 R 52/20, S. 17 BA, n. v.).

    Vor diesem Hintergrund kann das Kriterium der Verkaufsfläche von 800 m² nach Auffassung der Kammer auch in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht Anwendung finden, da großflächige Einzelhandelsgeschäfte bei typisierender Betrachtung eine größere Anziehungskraft als kleinere Geschäfte haben, die Waren derselben Sortimentgruppe anbieten (s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, S. 10 BA, "https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889120/76b3ce734c587bb1e3b13f50 c6f7dbb1/data/5bs64-20a.pdf"; OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.4.2020, 3 R 52/20, S. 14 BA, n. v.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.4.2020, 2 B 122/20, juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2020, OVG 1 B 107/20, juris Rn. 27).

    Dies begründet eine Verletzung der Antragstellerin im allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht (s. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.4.2020, 3 R 52/20, S. 17 BA, n. v.; a. A. VGH München, Beschl. v. 27.4.2020, 20 NE 20.793, n. v. Rn. 38), da es sich dabei um stärker spezialisierte Einzelhandelsgeschäfte mit der Konzentration auf eine bestimmte Produktart und einem typischerweise überschaubaren Nebensortiment handelt, während Möbeleinrichtungshäuser üblicherweise ein breiteres Sortiment aufweisen.

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Diese gemeinsam mit weiteren Regelungen zur Einschränkung sozialer Kontakte getroffene Regelung ist zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von Covid-19 geboten und auch im Übrigen verhältnismäßig (im Ergebnis ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, S. 9 BA, "https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889120/76b3ce734c587bb1e3b13f50c6f7dbb1/data/5bs64-20a.pdf").

    Vor diesem Hintergrund kann das Kriterium der Verkaufsfläche von 800 m² nach Auffassung der Kammer auch in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht Anwendung finden, da großflächige Einzelhandelsgeschäfte bei typisierender Betrachtung eine größere Anziehungskraft als kleinere Geschäfte haben, die Waren derselben Sortimentgruppe anbieten (s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, S. 10 BA, "https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889120/76b3ce734c587bb1e3b13f50 c6f7dbb1/data/5bs64-20a.pdf"; OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.4.2020, 3 R 52/20, S. 14 BA, n. v.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.4.2020, 2 B 122/20, juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2020, OVG 1 B 107/20, juris Rn. 27).

    Es kommt hinzu, dass der Publikumsverkehr in Autohäusern typischerweise nicht annähernd so groß wie in großflächigen Möbeleinrichtungshäusern ist und jedenfalls Bücher dem erweiterten Grundbedarf zugerechnet werden können (weitergehend: OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, S. 10 BA, "https://justiz.hamburg.

  • OVG Bremen, 23.04.2020 - 1 B 107/20

    Coronaverordnung: Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Die Untersagung des Betriebs großflächiger Verkaufsstellen des Einzelhandels erweist sich derzeit zudem als angemessen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2020, 13 MN 98/20, juris Rn. 60 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2020, OVG 1 B 107/20, juris Rn. 30).

    Vor diesem Hintergrund kann das Kriterium der Verkaufsfläche von 800 m² nach Auffassung der Kammer auch in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht Anwendung finden, da großflächige Einzelhandelsgeschäfte bei typisierender Betrachtung eine größere Anziehungskraft als kleinere Geschäfte haben, die Waren derselben Sortimentgruppe anbieten (s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, S. 10 BA, "https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889120/76b3ce734c587bb1e3b13f50 c6f7dbb1/data/5bs64-20a.pdf"; OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.4.2020, 3 R 52/20, S. 14 BA, n. v.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.4.2020, 2 B 122/20, juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2020, OVG 1 B 107/20, juris Rn. 27).

    Wesentlicher Unterschied zwischen Einkaufszentren und großflächigen Möbeleinrichtungshäusern ist, dass die Ladenlokale der Geschäfte und Dienstleister in Einkaufszentren baulich klar voneinander abgegrenzt sind und so die Begrenzung des Publikums auf einer überschaubaren Fläche ermöglichen (OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2020, OVG 1 B 107/20, juris Rn. 38).

  • OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Insbesondere kann eine Übertragung des Virus nicht ebenso effektiv durch das Ergreifen von Hygienemaßnahmen in den großflächigen Einzelhandelsgeschäften verhindert werden (OVG Magdeburg, a.a.O., S. 12 BA; OVG Lüneburg, a.a.O., Rn. 59; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.4.2020, 2 B 122/20, juris Rn. 25).

    Vor diesem Hintergrund kann das Kriterium der Verkaufsfläche von 800 m² nach Auffassung der Kammer auch in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht Anwendung finden, da großflächige Einzelhandelsgeschäfte bei typisierender Betrachtung eine größere Anziehungskraft als kleinere Geschäfte haben, die Waren derselben Sortimentgruppe anbieten (s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, S. 10 BA, "https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889120/76b3ce734c587bb1e3b13f50 c6f7dbb1/data/5bs64-20a.pdf"; OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.4.2020, 3 R 52/20, S. 14 BA, n. v.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.4.2020, 2 B 122/20, juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2020, OVG 1 B 107/20, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Die Begrenzung der Verkaufsfläche großflächiger Einzelhandelsgeschäfte auf 800 m² hat zur Folge, dass sich ihre Attraktivität verringert und es aufgrund eines dann geringeren Publikumsverkehrs zu weniger direkten Kontakten zwischen Menschen kommt, bei denen das Virus übertragen werden könnte (OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2020, 13 MN 98/20, juris Rn. 58).

    Die Untersagung des Betriebs großflächiger Verkaufsstellen des Einzelhandels erweist sich derzeit zudem als angemessen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2020, 13 MN 98/20, juris Rn. 60 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2020, OVG 1 B 107/20, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Es können aber auch (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressaten von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16/11, juris Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2016 - 4 C 1.16

    Abstellen von Einkaufswagen; Einkaufswagen; Einzelhandelsbetrieb; Gebäude;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass die Verkaufsfläche ein Maß ist, um die Attraktivität eines Betriebs typisierend zu erfassen (BVerwG, Urt. v. 9.11.2016, 4 C 1.16, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG, Urt. v. 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, juris, Rn. 150).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Mit der Begrenzung der Verkaufsfläche von Einzelhandelsgeschäften auf 800 m² in § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 HmbSARS-CoV EindämmungsVO knüpft der Verordnungsgeber an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der großflächigen Einzelhandelsbetriebe in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO an, nach der die Schwelle der Großflächigkeit bei einer Verkaufsfläche von 800 m² überschritten wird (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005, 4 C 14.04, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2020 - 9 E 1779/20
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG, Urt. v. 30.7.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, juris, Rn. 150).
  • VG Hamburg, 20.04.2020 - 9 E 1699/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Betreibers eines Friseursalons gegen die auf der

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • OVG Hamburg, 16.04.2020 - 5 Bs 58/20

    Keine "VerwaltungsrechtlerInnen"-Demonstration im Bannkreises der Hamburgischen

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht