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   VG Hamburg, 30.07.2008 - 4 E 1996/08   

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https://dejure.org/2008,12968
VG Hamburg, 30.07.2008 - 4 E 1996/08 (https://dejure.org/2008,12968)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2008 - 4 E 1996/08 (https://dejure.org/2008,12968)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 4 E 1996/08 (https://dejure.org/2008,12968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrrad mit Werbetafel ohne Sondernutzungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen von Mietfahrrädern mit Werbetafeln auf Gehwegen ohne Sondernutzungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 84
  • NZV 2009, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Zum einen enthält es das Gebot, sich aus dem in der Hausverbotsreglung bezeichneten Bereich zu entfernen, zum anderen das Verbot, den Bereich wieder zu betreten (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 E 1996/08 - NVwZ-RR 2009, 84 ff. = juris Rdnr. 3).

    Damit ist das Hausverbot ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 2008, a. a. O.), weil es sich nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot erschöpft, sondern ein auf Dauer gerichtetes oder in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet (vgl. hierzu Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG [11. Aufl., 2014], Anhang § 54 Rdnr. 5c, m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 7 K 3601/16

    Abstellen eines Fahrrads auf einer öffentlichen Straße zu Werbezwecken

    5 Der Antrags ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere fehlt der Antragstellerin nicht das Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf eine nach Erlass der Verfügung unstreitig vorgenommene zwischenzeitliche Entfernung des Fahrrads aus dem Bereich Ecke ... Bei einer Auslegung aus objektivierter Empfängersicht ist Ziffer 1 der streitgegenständlichen Verfügung die Anordnung zu entnehmen, das Werbefahrrad dauerhaft aus dem Bereich Ecke ... zu entfernen (s.a. VG Hamburg, Beschl. v. 30.07.2008 - 4 E 1996/08 - Urt. v. 31.03.2009 - 4 K 2027/08 - jew. Juris).
  • VG Hamburg, 31.03.2009 - 4 K 2027/08

    Fahrrad mit Werbetafel auf öffentlichem Gehweg

    Die Klägerin beantragte in einem gerichtlichen Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs bzw. der Klage gegen die Verfügung vom 17. Juni 2008 (4 E 1996/08).

    Wie bereits im Beschluss vom 30.7.2008, 4 E 1996/08, ausgeführt, beinhaltet die angegriffene Beseitigungsverfügung zugleich eine Untersagungsverfügung mit Dauerwirkung:.

    Das Gericht hält insoweit an seiner im Beschluss vom 30. Juli 2008 (4 E 1996/08) geäußerten Rechtsauffassung fest:.

    Denn das Gericht hat im Beschluss vom 30. Juli 2008 (4 E 1996/08) rechtskräftig die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Beseitigungsverfügung mit ex-tunc-Wirkung wiederhergestellt.

  • VG Neustadt, 30.01.2018 - 4 L 10/18

    Aufstellung von Fahrrädern zu Werbezwecken und Sofortvollzug einer Verfügung

    Ruhender Verkehr im Rahmen des Gemeingebrauchs liegt aber nur vor, wenn ein Fahrzeug betriebsbereit vorrangig zu Verkehrs- und nicht zu gewerblichen Zwecken vorübergehend abgestellt wird und dies als Unterbrechung des fließenden Verkehrs angesehen werden muss (VG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 E 1996/08, Rn. 11 juris).
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