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   VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10   

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https://dejure.org/2012,58099
VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10 (https://dejure.org/2012,58099)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - 4 K 3037/10 (https://dejure.org/2012,58099)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 4 K 3037/10 (https://dejure.org/2012,58099)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368

    Ermittlung des Bedarfs nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen; Ansetzen eines

    Auszug aus VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
    Die Angaben der Einkommensverhältnisse sind zur Plausibilitätskontrolle erforderlich und die Wohngeld beantragende Person hat insoweit eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 30.7.2009, AN 14 K 07.01368, Juris).
  • VG München, 13.01.2011 - M 22 K 09.4879

    Wohngeld; Plausibilitätsprüfung; Ablehnung nach den allgemeinen Regeln der

    Auszug aus VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
    Bevor die Höhe des Wohngeldes konkret berechnet wird, prüft die Wohngeldstelle zunächst die vom Antragsteller angegebenen Einkommensverhältnisse auf ihre Plausibilität hin (vgl. VG München, Urt. v. 13.1.2011, M 22 K 09.4879, juris).
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Auszug aus VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Gericht anschließt, entfällt im Wohngeldrecht das Erfordernis, für jeden Bewilligungszeitraum einen gesonderten Antrag stellen zu müssen dann, wenn der durch einen gestellten Wohngeldantrag geltend gemachte Wohngeldanspruch Gegenstand eines Rechtsstreit ist, der sich zeitlich nicht nur auf den durch den gestellten Antrag bestimmten Bewilligungszeitraum, sondern darüber hinaus auf weitere sich anschließende Bewilligungszeiträume erstreckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.5.1984, BVerwGE 69, 198).
  • VG München, 17.03.2010 - M 22 K 09.5652

    Wird bei der wohngeldrechtlichen Prüfung der Plausibilität der

    Auszug aus VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
    Daraus folgt nach Überzeugung des Gerichts, dass Verhältnisse, die erst nach den Entscheidungen der Behörde - etwa in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren - gewonnen werden, in der hier vorliegenden Konstellation keine Berücksichtigung bei der Prognoseentscheidung über das zu erwartende Gesamteinkommen mehr finden können (vgl. VG München, Urt. v. 17.3.2010, M 22 K 09.5652, juris; zur Berücksichtigung von Erkenntnissen nach Antragstellung, aber vor der Entscheidung: VG Freiburg, Urt. v. 6.4.2011, 3 K 1467/10, juris).
  • VG Freiburg, 06.04.2011 - 3 K 1467/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung anrechenbaren Vermögens und

    Auszug aus VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
    Daraus folgt nach Überzeugung des Gerichts, dass Verhältnisse, die erst nach den Entscheidungen der Behörde - etwa in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren - gewonnen werden, in der hier vorliegenden Konstellation keine Berücksichtigung bei der Prognoseentscheidung über das zu erwartende Gesamteinkommen mehr finden können (vgl. VG München, Urt. v. 17.3.2010, M 22 K 09.5652, juris; zur Berücksichtigung von Erkenntnissen nach Antragstellung, aber vor der Entscheidung: VG Freiburg, Urt. v. 6.4.2011, 3 K 1467/10, juris).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 56.79

    Beendigung eines Mietverhältnisses - Nutzungsentgelt - Raumnutzung - Wohngeld -

    Auszug aus VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
    Im vorliegenden Verfahren dürfte die Klägerin im hier relevanten Zeitraum zumindest als Untermieterin anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.1.1980, BVerwGE 59, 282), weil in dieser Zeit die Voraussetzungen eines nach § 540 BGB wirksamen und damit im wohngeldrechtlichen Sinne beachtlichen Untermietverhältnisses erfüllt waren (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 19.3.2007, 11 K 3041/06, Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 11 K 3041/06

    Untermieter, Mietvertrag, Wohnraum, Prozesskostenvorschuss, Antragsberechtigung

    Auszug aus VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
    Im vorliegenden Verfahren dürfte die Klägerin im hier relevanten Zeitraum zumindest als Untermieterin anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.1.1980, BVerwGE 59, 282), weil in dieser Zeit die Voraussetzungen eines nach § 540 BGB wirksamen und damit im wohngeldrechtlichen Sinne beachtlichen Untermietverhältnisses erfüllt waren (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 19.3.2007, 11 K 3041/06, Juris).
  • VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17

    Fehlerhafte wohngeldrechtliche Plausibilitätsberechnung

    Der Antragsteller ist nach § 60 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) jedoch verpflichtet, bei der Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts mitzuwirken und insbesondere alle zur Durchführung der Einkommensprognose nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG erforderlichen Tatsachen anzugeben (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 31.05.2012 - 4 K 3037/10 -, juris Rn. 27).

    Die im Klageverfahren vorgetragene Korrektur dieser Gewinnprognose, wonach nunmehr von einem steuerlichen Verlust in Höhe von 1.670,99 Euro auszugehen sei, bleibt dagegen unberücksichtigt, da es für die Plausibilitätsprüfung auf die im Zeitpunkt der Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden Verhältnisse ankommt (vgl. VG München, Urt. v. 17.03.2010, a.a.O. Rn. 26; VG Hamburg, Urt. v. 31.05.2012, a.a.O. Rn. 26).

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