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   VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19   

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VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19 (https://dejure.org/2021,47722)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2021 - 2 K 4715/19 (https://dejure.org/2021,47722)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2021 - 2 K 4715/19 (https://dejure.org/2021,47722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 52 Nr 3 S 2 VwGO, § 21 Abs 2a BAföG, § 25 Abs 6 S 1 BAföG
    Ausbildungsförderung; Kaufkraftbereinigung des ausländischen - norwegischen - Einkommens eines Elternteils; Härtefall; Auslandsstudium - zuständiges Verwaltungsgericht

  • VG Hamburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    § 25 Abs. 6 BAföG setzt als Tatbestand voraus, dass eine allein die Freibeträge nach § 25 Abs. 1, 3 und 4 BAföG berücksichtigende Einkommensanrechnung zu einer unbilligen Härte führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.7.1998, 5 C 14/97, juris Rn. 12).

    § 25 Abs. 6 BAföG fordert eine konkrete, individuelle Betrachtung der gesamten Berechnung des anzurechnenden Einkommens des Elternteils zur Feststellung, ob die Pauschalierung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG zu einer unbilligen Härte führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.7.1998, 5 C 14/97, juris Rn. 14).

  • OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12

    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommens bei Ermittlung

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Zwar trägt die Klägerin zutreffend vor, dass im Unterhaltsrecht höchstrichterlich eine Kaufkraftbereinigung des elterlichen, im Ausland erzielten Einkommens mittels der von Eurostat veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für die Unterhaltsberechnung in Deutschland lebender Kinder anerkannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.2014, XII ZB 661/12, juris Rn. 32 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.10.2012, 11 UF 55/12, juris Rn. 50 ff.).

    Letztere hat - wie von der Klägerin begehrt - durch Kaufkraftbereinigung des norwegischen Einkommens des Vaters nach den dafür grundsätzlich geeigneten (vgl. die auch von der Klägerin in Bezug genommene unterhaltsrechtliche Rechtsprechung: BGH, Beschl. v. 9.7.2014, XII ZB 661/12, juris Rn. 32 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.10.2012, 11 UF 55/12, juris Rn. 50 ff.) von Eurostat ermittelten "Vergleichbaren Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte" zu erfolgen.

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Zwar trägt die Klägerin zutreffend vor, dass im Unterhaltsrecht höchstrichterlich eine Kaufkraftbereinigung des elterlichen, im Ausland erzielten Einkommens mittels der von Eurostat veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für die Unterhaltsberechnung in Deutschland lebender Kinder anerkannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.2014, XII ZB 661/12, juris Rn. 32 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.10.2012, 11 UF 55/12, juris Rn. 50 ff.).

    Letztere hat - wie von der Klägerin begehrt - durch Kaufkraftbereinigung des norwegischen Einkommens des Vaters nach den dafür grundsätzlich geeigneten (vgl. die auch von der Klägerin in Bezug genommene unterhaltsrechtliche Rechtsprechung: BGH, Beschl. v. 9.7.2014, XII ZB 661/12, juris Rn. 32 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.10.2012, 11 UF 55/12, juris Rn. 50 ff.) von Eurostat ermittelten "Vergleichbaren Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte" zu erfolgen.

  • VG Hamburg, 21.12.2011 - 2 K 838/10

    Förderungsfähigkeit eines Masterstudienganges in Großbritannien

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Der Zuständigkeitsbereich der Behörde erstreckt sich für die vorliegende Auslandsförderung dementsprechend auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke (vgl. grundlegend BVerwG, Beschl. v. 6.10.1978, 5 ER 402/78, juris Rn. 2; VG Hamburg, Urt. v. 21.12.2011, 2 K 838/10 juris Rn. 16; Ramsauer, in: Ramsauer/Stallbaum, Kommentar zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, 7. Aufl. 2020, § 54 Rn. 6 m.w.N.).

    Eines Vorverfahrens bedurfte es gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 VwGO i.V.m. § 80 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG, v. 16.12.2014) nicht (vgl. VG Hamburg, Urt.v. 21.12.2011, 2 K 838/10, juris Rn. 17).

  • VG Freiburg, 28.04.2017 - 4 K 902/15

    Berechnung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei ausländischen

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Zwar wird - mit Blick auf andere Gebiete des Sozialrechts - im Fall der Jugendhilfe zum Teil verwaltungsgerichtlich - ohne nähere Begründung - angenommen, dass die unterhaltsrechtliche Rechtsprechung auf die dortige Einkommensanrechnung nach § 93 SGB VIII zu übertragen sei (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 28.4.2017, 4 K 902/15, juris Rn. 27 ff.; VG Düsseldorf, Urt. v. 29.4.2015, 10 K 5339/13, juris Rn. 26 ff.).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Der den Ehegatten und Eltern zugemutete Beitrag zu den Ausbildungskosten kann daher allgemein - unter Zubilligung von Freibeträgen vom Einkommen und Vermögen - in einer Höhe pauschaliert werden, die dem Umfang der Unterhaltspflicht nur im Regelfall entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.11.1985, 1 BvL 47/83, juris Rn. 33).
  • OLG Hamm, 02.05.2001 - 8 WF 27/01

    Zum Wohnsitz eines Studenten

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Der vorübergehende Aufenthalt in Großbritannien zum Studium begründete keinen dortigen Wohnsitz und führte nicht zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes in Hamburg (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 2.5.2001, 8 WF 27/01, juris Rn. 12 ff.; VG München, Beschl. v. 11.5.2015, M 12 K 14.3517, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung -

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Denn diese Härtefallregelung ist gerade dafür da, in geeigneten Fällen die Lücke zwischen zivilrechtlicher Unterhaltspflicht und den Pauschalierungen des BAföG-Rechts zu schließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1987, 5 C 66/84, juris Rn. 13; Knoop, in: Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 25 Rn. 35 a.E. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2010 - 4 PA 67/10

    Eigenständige vom zivilrechtlichen Unterhaltsrecht weitgehend losgelöste

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Bei der angenommenen Übertragung der unterhaltsrechtlichen Grundsätze übergehen diese Entscheidungen, dass - wie auch die § 21 ff. BAföG (s.o.) - die §§ 91 ff. SGB VIII eigenständige öffentlich-rechtliche Bestimmungen über die Erhebung und Bemessung der Kostenbeiträge enthalten, die von dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht weitgehend losgelöst sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.4.2010, 4 PA 67/10, juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
    Dies gilt auch für die Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.9.1986, 1 BvR 363/86, juris 2. Orientierungssatz).
  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79

    Eigener Unterkunftsbedarf - Dauernd getrennt lebender Ehegatte - Pauschaler

  • VG München, 11.05.2015 - M 12 K 14.3517

    Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit

  • VG Düsseldorf, 29.04.2015 - 10 K 5339/13

    Einkommen; Kaufkraftparität; Eurostat; Schweiz; Ausland; Lebenshaltungskosten;

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