Rechtsprechung
   VG Hannover, 01.11.2007 - 2 A 1305/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30091
VG Hannover, 01.11.2007 - 2 A 1305/05 (https://dejure.org/2007,30091)
VG Hannover, Entscheidung vom 01.11.2007 - 2 A 1305/05 (https://dejure.org/2007,30091)
VG Hannover, Entscheidung vom 01. November 2007 - 2 A 1305/05 (https://dejure.org/2007,30091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung des Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung - Beweislastregeln

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 282 BGB; § 619a BGB; § 24 SG
    Beherrschung; Beweislast; Dienstherr; Erstattung; Gefahrenbereich; Haftung; Schadensersatz; Soldat; Unaufklärbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 38.85

    Soldatengesetz - Zahlungsbeauftragter - Besoldung - Kassenfehlbetrag -

    Auszug aus VG Hannover, 01.11.2007 - 2 A 1305/05
    Die Unaufklärbarkeit der Frage, ob ein Fehlbestand auf eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung des Soldaten zurückzuführen ist, darf dann nicht zu seinem Nachteil ausschlagen, weil sein Tätigkeitsbereich nicht frei von fremder Einflussnahme war (vgl. BVerwG, DVBl 1988, 1067 - 1069 m. w. N.).
  • VG München, 20.12.2013 - M 21 K 11.2222

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen eines

    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, sodass der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozesspartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (BVerwG v. 21.08.2003, Az. 2 C 14/02, Rn. 27 bei juris = BVerwGE 118, 370 ff, m.w.N.; VG München v. 14.09.2011, Az. M 5 K 09.3433; VG Hannover v. 01.11.2007, Az. 2 A 1305/05, Rn. 22 bei juris; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 86, Rn. 2a).

    Obwohl der Beamte oder Soldat nach den einschlägigen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet, geht es hiernach beim Vorliegen einer (feststehenden) objektiven Pflichtverletzung und eines dadurch verursachten Schadens zu seinen Lasten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat (krit. VG Hannover v. 01.11.2007, Az. 2 A 1305/05, Rn. 23 bei juris, wonach der Rechtsgedanke des § 619a BGB als Sonderregel für die Beweislast des Dienstherrn spreche; vgl. auch Palandt, 68. Aufl. 2009, § 280, Rn. 45).

  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht

    Hierfür sprechen zwar eine Vergleichbarkeit zwischen der arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht sowie eine ansonsten bestehende Ungleichbehandlung von haftungsrechtlichen Regelungen für Tarifbeschäftigte und Beamte (vgl. zum Ganzen VG Würzburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - W 1 K 17.168 -, juris Rn. 17; VG Hannover, Urteil vom 1. November 2007 - 2 A 1305/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 331 ; Brand-Michel, in: Weiß/Niedermauer/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 48 BeamtStG Rn. 70 ).
  • VG Schleswig, 08.11.2012 - 12 A 112/11

    Leistungsbescheid gegen Soldaten wegen fehlerhafter Lagerung von Lebensmitteln

    Hiervon ist auch die Pflicht erfasst, mit dienstlich anvertrauten Gegenständen pfleglich umzugehen und den Dienstherren nicht zu schädigen (vgl. z.B. VG Hannover, Urteil vom 01.11.2007 - 2 A 1305/05, NVwZ-RR 2008, 331 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht