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   VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21   

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VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21 (https://dejure.org/2021,57484)
VG Hannover, Entscheidung vom 02.12.2021 - 12 A 913/21 (https://dejure.org/2021,57484)
VG Hannover, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 12 A 913/21 (https://dejure.org/2021,57484)
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  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Mit den vorbezeichneten Handlungen hat der Kläger sein - als solches zu unbestimmtes (§ 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO) - Begehren, ihn in das Bundesgebiet zurückzuholen, ausreichend konkretisiert (vgl. zu diesem Problem im Hinblick auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren Nds. OVG, Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 16).

    Rechtsgrundlage eines dahingehenden Anspruchs kann der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch sein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Die Abschiebung ist zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ihres Vollzugs (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 23; Bayer. VGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 10 CE 18.769 und 10 CS 18.773 -, juris Rn. 23 m.w.N.) am 15. Februar 2021 rechtmäßig gewesen.

    Der Kläger war nach Zustellung des Bescheides des Bundesamtes vom 26. Februar 2018 über die Ablehnung seines Asylantrages als offensichtlich unbegründet und der darin enthaltenen - kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (vgl. § 75 Abs. 1 AsylG) - Abschiebungsandrohung entsprechend § 50 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig, weil hierdurch die gesetzlich begründete Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG vollziehbar erloschen war (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 13.03.2018 - 13 ME 38/18 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 24).

    Da nach § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG vermutet wird, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, muss der Ausländer, will er unter Berufung auf gesundheitliche Gründe eine Aussetzung der Abschiebung erwirken, die widerlegliche Vermutung entkräften (Nds. OVG, Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Die Wirkung des § 42 Satz 1 AsylG kann in der hier gegebenen Fallkonstellation nur durch einen (erneuten) Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO in dem gegen das Bundesamt geführten Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes überwunden werden (Nds. OVG, Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 33).

  • VG Stuttgart, 18.05.2021 - 2 K 325/21

    Anspruch auf Rückholung in das Bundesgebiet nach Abschiebung nach Albanien

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Der Hauptantrag ist hinsichtlich der Erteilung einer Betretenserlaubnis für das Bundesgebiet (§ 11 Abs. 8 AufenthG), eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 NVwVfG (Maor, in: BeckOK Ausländerrecht, 30. Edition, Stand: 01.07.2021, § 11 AufenthG Rn. 78), als Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) und in Bezug auf die Zurverfügungstellung eines Flugtickets für einen Flug vom Flughafen X., Montenegro, in die Bundesrepublik Deutschland als allgemeine Leistungsklage zulässig (vgl. auch VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021 - 2 K 325/21 -, juris Rn. 19).

    Die aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes vollzogene Abschiebung des Klägers begründet ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.02.2015 - 24 K 14.15 -, juris Rn. 43; VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021 - 2 K 325/21 -, juris Rn. 50).

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass die Abschiebung mit der Pflicht zur Kostentragung (§ 66 Abs. 1 AufenthG) sowie mit dem Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG über ihren Vollzug hinaus belastende Wirkungen für den Kläger entfaltet, die im Falle ihrer Rechtswidrigkeit entfallen (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.02.2015 - 24 K 14.15 -, juris Rn. 44, VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021 - 2 K 325/21 -, juris Rn. 51 sowie allgemein Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 34 a.E.).

    Zwar wäre die Rechtmäßigkeit der Abschiebung im Rahmen einer gegen den Bescheid, mit dem die Kosten der Abschiebung geltend gemachten werden, bzw. einer auf Wiedereinreise gerichteten Klage inzident zu prüfen (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 25.02.2015 - 24 K 14.15 -, juris Rn. 44; VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021 - 2 K 325/21 -, juris Rn. 51).

  • VG Berlin, 25.02.2015 - 24 K 14.15

    Direktabschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers ohne richterliche

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Die aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes vollzogene Abschiebung des Klägers begründet ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.02.2015 - 24 K 14.15 -, juris Rn. 43; VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021 - 2 K 325/21 -, juris Rn. 50).

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass die Abschiebung mit der Pflicht zur Kostentragung (§ 66 Abs. 1 AufenthG) sowie mit dem Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG über ihren Vollzug hinaus belastende Wirkungen für den Kläger entfaltet, die im Falle ihrer Rechtswidrigkeit entfallen (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.02.2015 - 24 K 14.15 -, juris Rn. 44, VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021 - 2 K 325/21 -, juris Rn. 51 sowie allgemein Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 34 a.E.).

    Zwar wäre die Rechtmäßigkeit der Abschiebung im Rahmen einer gegen den Bescheid, mit dem die Kosten der Abschiebung geltend gemachten werden, bzw. einer auf Wiedereinreise gerichteten Klage inzident zu prüfen (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 25.02.2015 - 24 K 14.15 -, juris Rn. 44; VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2021 - 2 K 325/21 -, juris Rn. 51).

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Die Feststellungsklage stellt sich insoweit jedoch als der umfassendere - und damit effektivere (Art. 19 Abs. 4 GG) - Rechtsbehelf dar (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urt. v. 09.12.1982 - 5 C 103.81 -, juris Rn. 12; Möstl, in: BeckOK VwGO, 59. Edition, Stand: 01.10.2021, § 43 Rn. 13 und 13.1).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Der Hilfsantrag, die Rechtswidrigkeit der vollzogenen Abschiebung, eines Realaktes (BVerwG, Urt. v. 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 16), festzustellen, ist als allgemeine Feststellungsklage zulässig.
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Die Abschiebung ist zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ihres Vollzugs (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 23; Bayer. VGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 10 CE 18.769 und 10 CS 18.773 -, juris Rn. 23 m.w.N.) am 15. Februar 2021 rechtmäßig gewesen.
  • BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15

    Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises;

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des beseitigten rechtmäßigen Zustands gerichtet; zu beseitigen sind alle der handelnden Behörde zuzurechnenden, noch andauernden unmittelbaren Folgen ihres rechtswidrigen Vorgehens (BVerwG, Beschl. v. 02.12.2015 - 6 B 33.15 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2018 - 13 ME 38/18

    Abschiebungsanordnung; sofortiges Anerkenntnis; Anzeigepflicht; Aufenthalt;

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Der Kläger war nach Zustellung des Bescheides des Bundesamtes vom 26. Februar 2018 über die Ablehnung seines Asylantrages als offensichtlich unbegründet und der darin enthaltenen - kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (vgl. § 75 Abs. 1 AsylG) - Abschiebungsandrohung entsprechend § 50 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig, weil hierdurch die gesetzlich begründete Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG vollziehbar erloschen war (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 13.03.2018 - 13 ME 38/18 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch den Transport als solchen wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmalig entstehen würde (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn), sondern auch dann, wenn sich durch die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorganges und unabhängig vom Zielstaat - der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinn, vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.03.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 47 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 8 ME 3/18

    Abschiebung; Bedingung; Beistandsgemeinschaft zwischen volljährigen

    Auszug aus VG Hannover, 02.12.2021 - 12 A 913/21
    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen; die tatsächlich geleistete Hilfe muss eine wesentliche sein (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschl. v. 09.08.2017 - 13 ME 167/17 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 30.05.3018 - 8 ME 3/18 -, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2017 - 13 ME 167/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Erreichung des

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

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