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   VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14   

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https://dejure.org/2016,2739
VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14 (https://dejure.org/2016,2739)
VG Hannover, Entscheidung vom 03.02.2016 - 3 A 10114/14 (https://dejure.org/2016,2739)
VG Hannover, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 3 A 10114/14 (https://dejure.org/2016,2739)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung habe sich dabei darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden seien (z. B. Urteil vom 18.10.2012, 5 C 21/11, juris, Rn. 32, m. w. N.; so auch schon Urt. vom 24.06.1999, 5 C 24/, juris, Rn. 39).

    65 Diesbezüglich ist nach der oben angeführten Rechtsprechung des BVerwG (Urt. vom 18.10.2012, 5 C 21/11, a. a. O.) von einer nur eingeschränkten Kontrolldichte im gerichtlichen Verfahren auszugehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - 12 B 630/14

    Gewährung der Jugendhilfe für einen jungen Volljährigen i.R.d. Notwendigkeit zur

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Ausgehend davon hat das Gericht die materielle Rechtmäßigkeit der Hilfe grundsätzlich vollständig selbst zu überprüfen (ebenso OVG Münster, Beschl. vom 02.07.2014, 12 B 630/14, juris, Rn. 4: uneingeschränkte gerichtliche Überprüfung, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Volljährigenhilfe vorliegen).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Münster (zuletzt Beschl. vom 02.07.2014, 12 B 630/14, juris, Rn. 2), der die Kammer insoweit folgt, muss die besagte individuelle Situation des jungen Volljährigen gerade durch Einschränkungen in der Persönlichkeitsentwicklung sowie der Fähigkeit, ein eigenständiges Leben zu führen, gekennzeichnet sein.

  • VG Düsseldorf, 27.08.2008 - 13 K 2275/08

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zum Versorgungsabschlag in § 14 Abs. 3 Gesetz

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Auf nochmalige Aufforderung der Klägerin, die Kosten zu erstatten, übersandte die Beklagte dieser das Urteil des VG Hamburg vom 28.04.2010 (13 K 2275/08, n. v.) sowie den Beschluss des OVG Münster vom 28.08.2007 (12 A 1120/07) und teilte mit, dass sie unter Berücksichtigung der dortigen Ausführungen zu § 89f SGB VIII bei ihrer Weigerung bleibe.

    Der von der Beklagten angeführten, dies vertretenden Auffassung des VG Hamburg (Urteil vom 28.04.2010, 13 K 2275/08, UA S. 7) folgt die Kammer nicht.

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 12 B 08.3352

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Insoweit erfordert die Entscheidung darüber, ob und welche Hilfe gewährt werden soll, dass die konkrete, für die Hilfegewährung maßgebende Lebenssituation des jungen Volljährigen hinreichend ermittelt wird (so auch BayVGH, Beschl. vom .04.2009, 12 B 08.3352, juris, Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01

    Kostenerstattung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Voraussetzung des

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten führt dies nicht dazu, dass "die in § 89f SGB VIII verlangte Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung nur noch bei offensichtlichen Verstößen gegen jugendhilferechtliche Vorschriften in Frage gestellt wäre" und bewirkt auch sonst nicht, dass bei der Prüfung der Gesetzeskonformität der gewährten Leistung dem die Hilfe gewährenden Kostenerstattung begehrenden Jugendhilfeträger hinsichtlich der tatbestandlichen Leistungsvoraussetzungen ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum eingeräumt würde (dies ablehnend etwa OVG Münster, Urteil vom 12. September 2002 - 12 A 4352/01 - FEVS 54, 283).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Dabei habe der erstattungsberechtigte Träger unter Berücksichtigung des Interessenwahrungsgrundsatzes diejenige Sorgfalt anzuwenden, zu deren Einhaltung er in eigenen Angelegenheiten angehalten sei (BVerwG, Urt. vom 29.06.2006, 5 C 24.05, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 12 A 4864/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bewilligung von jugendhilferechtlichen

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Nach der Entscheidung des OVG Münster vom 12.06.2003 (12 A 4864/00) bestehe ein Anspruch auf Kostenerstattung dann nicht, wenn Feststellungen von konkreten Tatsachen, die einen bestimmten Hilfebedarf erkennen ließen, fehlten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 12 A 1120/07
    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Auf nochmalige Aufforderung der Klägerin, die Kosten zu erstatten, übersandte die Beklagte dieser das Urteil des VG Hamburg vom 28.04.2010 (13 K 2275/08, n. v.) sowie den Beschluss des OVG Münster vom 28.08.2007 (12 A 1120/07) und teilte mit, dass sie unter Berücksichtigung der dortigen Ausführungen zu § 89f SGB VIII bei ihrer Weigerung bleibe.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 63.03

    Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen

    Auszug aus VG Hannover, 03.02.2016 - 3 A 10114/14
    Insoweit ist die Regelung zugleich Ausdruck des kostenerstattungsrechtlichen Interessenwahrungsgrundsatzes (s. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2004 - BVerwG 5 C 63.03 - Buchholz 436.511 § 89d KJHG/SGB VIII Nr. 2).
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