Rechtsprechung
VG Hannover, 03.06.2014 - 1 B 7660/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen einer Ministerin bei fehlender konkreter Wiederholungsgefahr
- kanzlei.biz
Äußerungen der Justizministerin über einen Reporter waren zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Äußerungen der Justizministerin im Fall Edathy erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Äußerungen der Justizministerin im Landtag anlässlich der "Edathy-Affäre"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Behauptungen einer Ministerin - und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilantrag gegen Äußerungen der Justizministerin im Fall Edathy erfolglos
Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.06.2014 - 1 B 7660/14
- OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
Wird zitiert von ... (9)
- VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19
Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin
Die Weigerung, gegenüber dem Betroffenen eine Unterlassungserklärung abzugeben, strafbewehrt oder - wie hier - formlos, ist hierbei nur ein Indiz (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn.9; OVG Sachsen…, Beschluss vom 7. August 2013 - 4 B 383/12 -, juris Rn. 8; BayVGH…, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris Rn. 25; VG Hannover, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 65 f.). - VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18
Verletzung der Pressefreiheit durch Äußerungen eines Oberbürgermeisters in …
Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang die von den Beteiligten aufgeworfene Frage, ob bereits die Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die notwendige Wiederholungsgefahr begründen kann (ablehnend: VG Hannover, Beschluss vom 03.06.2014 - 1 B 7660/14, BeckRS 2014, 52541; Beschluss vom 30.03.2015 - 4 B 546/15, BeckRS 2015, 44140;… anderer Ansicht: VG München, Beschl. v. 5.12.2017 - M 10 E 17.2979, BeckRS 2017, 143080, Rn. 35) oder ob diese jedenfalls aus dem isolierten Umstand folgt, dass ein Hoheitsträger eine beanstandete Pressemitteilung weiterhin im (öffentlich einsehbaren) Archiv seines Internetauftritts gespeichert hat (ablehnend: VG Hannover, Beschluss vom 30.03.2015 - 4 B 546/15, BeckRS 2015, 44140; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.07.2014, 13 ME 97/14, juris Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 3 Kart 729/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur
Allein die Weigerung der Bundesnetzagentur, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, reicht für die Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht aus (vgl. VG Hannover, Beschluss v. 03.06.2014, 1 B 7660/14- Rn. 65 - juris;… OVG NRW, Beschluss v. 26.01.2004 - 12 B 2197/03 , Rn. 11ff. - juris).
- VG Hannover, 01.03.2021 - 1 B 5811/20
Unterlassung einer Äußerung eines Ratsmitglieds
Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Äußerung so sehr Ausdruck einer persönlichen Meinung oder Einstellung des Amtsträgers ist, dass das persönliche Gepräge überwiegt und eine Unterlassungserklärung der Anstellungskörperschaft nicht geeignet wäre, der Wiederherstellung der Ehre des Anspruchstellers zu dienen (vgl. Beschl. d. Kammer v. 03.06.2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 51 m. w. N.).Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Äußerung so sehr Ausdruck einer persönlichen Meinung oder Einstellung des Amtsträgers ist, dass das persönliche Gepräge überwiegt und eine Unterlassungserklärung der Anstellungskörperschaft nicht geeignet wäre, der Wiederherstellung der Ehre des Anspruchstellers zu dienen (vgl. Beschl. d. Kammer v. 03.06.2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 51 m. w. N.).
Bei deren Bewertung ist eine verweigerte Unterlassungserklärung lediglich als Indiz zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Kammer v. 03.06.2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 65 m. w. N.).
- VG Düsseldorf, 21.05.2021 - 1 K 5973/20 vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14 -, juris, Rn. 9; OVG Sachsen, Beschluss vom 7. August 2013 - 4 B 383/12 -, juris, Rn. 8; VGH Bayern, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris, Rn. 25; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2019 - 6 K 13.19 -, juris, Rn. 35 f.; VG Hannover, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 B 7660/14 -, juris, Rn. 65 f.; VG Hamburg, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 10 K 914/06 -, juris, Rn. 83, m. w. N.
- VG Hannover, 23.07.2018 - 1 B 4254/18
Kein gerichtlicher Ehrschutz bei internem Vorwurf der Pflichtverletzung, wenn …
Es liegt gerade kein Ehrschutzverfahren eines außerhalb einer juristischen Person stehenden Rechtsschutzsuchenden vor, bei dem regelmäßig nicht der eine Äußerung tätigende Amtswalter, sondern der Rechtsträger auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen ist, dem die Äußerung seines Amtswalters zugerechnet wird (vgl. dazu Beschl. d. Kammer v. 03.06.2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 51).Bei deren Bewertung ist eine verweigerte Unterlassungserklärung lediglich als Indiz zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Kammer v. 03.06.2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 65 m. w. N.).
- VG München, 05.04.2017 - M 5 E 16.5852
Eilantrag auf Unterlassung in Bezug auf eine verwaltungsinterne Äußerung
Die Weigerung des Antragsgegners bzw. der Ersten Bürgermeisterin, eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abzugeben, kann ein Indiz sein, nicht aber bereits für sich genommen das Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr begründen (…vgl. OVG NRW, B.v. 26.1.2004, a.a.O., Rn. 11; VG Hannover, B.v. 3.6.2014 - 1 B 7660/14 - juris Rn. 65). - VG München, 21.07.2021 - M 23 K 20.1748
Zollrecht, Sicherstellung von Bargeld, (kein) Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Gleiches gälte im Übrigen, soweit dieser Antrag dahingehend auszulegen wäre, dass vorbeugende Unterlassung künftiger Sicherstellungen begehrt wird, da ein solcher Anspruch unter anderem eine - zuvor verneinte - konkrete Wiederholungsgefahr voraussetzen würde (vgl. hierzu VG Hannover, B.v. 3.6.2014 - 1 B 7760/14 - BeckRS 2014, 52541). - VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
Hochschulrecht
Eine Wiederholungsgefahr kann jedenfalls dann ausscheiden, wenn der Themenkomplex der angegriffenen Äußerungen nicht mehr von öffentlichem Interesse ist (VG Hannover, Beschluss v. 03.06.2014 - 1 B 7660/14).