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   VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16   

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VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16 (https://dejure.org/2019,5005)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.02.2019 - 1 A 7816/16 (https://dejure.org/2019,5005)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 1 A 7816/16 (https://dejure.org/2019,5005)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Göttingen, 22.04.2009 - 1 A 235/08

    Ermessen; Realverband; Sondernutzung; Wegenutzung; Windenergieanlage

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16
    Dies wird gerade auf Fälle bezogen, in denen der künftige Nutzer Schadensreparaturen zusichert oder den Weg seinen Bedürfnissen entsprechend ausbaut (Thomas, Die Nutzung der Wege der niedersächsischen Realverbände, RdL 2016, S. 281 (282); vgl. ferner VG Lüneburg, Urt. v. 22.04.2009 - 1 A 235/08 -, juris Rn. 36).

    Neben das sich daraus ergebende Interesse der Allgemeinheit tritt das auf der Hand liegende wirtschaftliche Interesse derjenigen Mitglieder des Beklagten, auf deren Flächen Windkraftanlagen errichtet werden sollen (vgl. dazu auch VG Göttingen, Urt. v. 22.04.2009 - 1 A 235/08 -, juris Rn. 36).

  • VG Hannover, 22.08.2017 - 1 A 3525/15

    Feldweg; Nutzungsbeschränkung; Realverband; Teileinziehung; Verbandsweg

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16
    Auch ein Realverbandsmitglied, das zugleich stets der Mitgliederversammlung und damit dem maßgeblichen Entscheidungsgremium angehört, muss eine entsprechende Entscheidung treffen, wenn es sich gegen eine Maßnahme des Realverbandes wehren will (vgl. dazu bereits Urt. d. Kammer v. 22. August 2017 - 1 A 3525/15 -, juris Rn. 27).

    Im Ansatz zutreffend hebt der Kläger darauf ab, dass bei der Nutzung der Wege eines Realverbandes zwischen drei Nutzungskategorien (übliche Nutzung, übermäßige Nutzung und unerlaubte bzw. zu unterlassende Nutzung) unterschieden wird (vgl. zu den Einzelheiten Urt. d. Kammer v. 22.08.2017 - 1 A 3525/15 -, juris Rn. 29 f.).

  • VG Hannover, 04.08.2016 - 1 A 675/16

    Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss; Ingerenz; Kommunalverfassungsstreit; Rat;

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16
    Eine objektive Rechtmäßigkeitskontrolle von Sachbeschlüssen scheidet hingegen aus (vgl. etwa Urt. d. Kammer v. 04.08.2016 - 1 A 675/16 -, juris Rn. 17).

    Bei Verfahrensvorschriften ist dies nur dann der Fall, wenn es sich um eine wesentliche Verfahrensvorschrift handelt (vgl. dazu Urteile d. Kammer v. 04.08.2016 - 1 A 675/16 -, juris Rn. 17 und v. 23.06.2016 - 1 A 4130/15 -, juris Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07

    Erhöhte Nutzung eines Realverbandsweges als Sondernutzung

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16
    Das Rechtsverhältnis zwischen einem Realverband und seinen Mitgliedern ist (abschließend) öffentlich-rechtlich geregelt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

    Auch verweist er im Ansatz zutreffend auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, nach welcher sich eine Zustimmung zu einer Sondernutzung verbietet, wenn sich die beabsichtigte Sondernutzung nicht mit der Wahrnehmung der dem Realverband nach § 3 RealVerbG obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten vereinbaren lässt, etwa wenn der Verlust oder eine die Nutzung beeinträchtigende Beschädigung des Vermögensgegenstandes droht (Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 6).

  • VG Hannover, 23.06.2016 - 1 A 4130/15

    Abberufung; Benehmen; Enthaltung; erster Wahlgang; Geschäftsordnung; Ja-Stimme;

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16
    Bei Verfahrensvorschriften ist dies nur dann der Fall, wenn es sich um eine wesentliche Verfahrensvorschrift handelt (vgl. dazu Urteile d. Kammer v. 04.08.2016 - 1 A 675/16 -, juris Rn. 17 und v. 23.06.2016 - 1 A 4130/15 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16
    Wird hingegen (lediglich) eine Betroffenheit im "Außenrechtsverhältnis" geltend gemacht, hat dies ebenfalls Konsequenzen für den gerichtlichen Prüfungsumfang; es stehen dann nicht sämtliche Organteilrechte im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Gremienbefassung auf dem Prüfstand, sondern allenfalls die Frage, ob ein Gremium überhaupt beteiligt worden ist (vgl. zum "Durchschlagen" der fehlerhaften Nichtbeteiligung eines kommunalen Gremiums als Verfahrensfehler: Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2013 - 7 LA 160/11 -, juris Rn. 9).
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