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   VG Hannover, 04.03.2008 - 6 A 3192/07   

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https://dejure.org/2008,36897
VG Hannover, 04.03.2008 - 6 A 3192/07 (https://dejure.org/2008,36897)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.03.2008 - 6 A 3192/07 (https://dejure.org/2008,36897)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. März 2008 - 6 A 3192/07 (https://dejure.org/2008,36897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Arbeit; Arbeitsumfang; Ausländer; Basissprachkurs; Bildungsmaßnahme; Bundesmittel; Erwachsenenbildung; Finanzhilfe; Finanzierung; Förderung; Hilfe; Integration; Integrationskurs; Leistungsförderung; Sprachkurs; Umfang; Unterricht; Unterrichtsstunde; Volkshochschule; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 11.01.2010 - BT-Drs 17/420
    Auszug aus VG Hannover, 04.03.2008 - 6 A 3192/07
    Dementsprechend werden sowohl der Basissprachkurs Deutsch als auch der Orientierungskurs in §§ 43 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, 9 Abs. 1 Satz 1 BVFG von dem Bundesgesetzgeber als einheitliches Angebot des Bundes gesehen und infolgedessen von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt (Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern - Zuwanderungsgesetz - vom 7.2.2003, BT-Drs. 17/420 S. 66 und S. 87 zu § 43 Abs. 3 AufenthG; S. 117 zu § 9 BVFG).

    Daneben hat es der Bundesgesetzgeber angesichts der Zuständigkeit des Bundes auch als konsequent angesehen, dass das Bundesamt nicht nur mit der Durchführung, sondern auch der Entwicklung des Konzepts der Grundstruktur und Lerninhalte der Integrationskurse beauftragt worden ist (Deutscher Bundestag, a.a.O., BT-Drs. 17/420 S. 95 zu § 75 AufenthG).

    Vielmehr ist der Bund im Gesetzgebungsverfahren von der Annahme ausgegangen, dass als Berechnungsbasis für die Integrationskurse bei einer Gruppengröße von bis zu 25 Personen (§ 14 Abs. 1 IntV a.F.) eine Stundenzahl von 630 mit einem Stundensatz von 2, 05 Euro angesetzt werden konnte (Deutscher Bundestag, a.a.O., BT-Drs. 17/420 S. 67).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger

    Auszug aus VG Hannover, 04.03.2008 - 6 A 3192/07
    Das mit dem Teilnehmerzuschuss des Bundesamtes nicht die Bildungsmaßnahme selbst gefördert, sondern nur der jeweilige Teilnehmer von der ihm obliegenden Zuzahlungspflicht befreit werde, folge auch aus dem Urteil des OVG Lüneburg vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02 - zur Anwendung des § 82 Abs. 4 SGB XI. Danach handele es sich bei dem in § 13 Niedersächsisches Pflegegesetz (NPflegeG) geregelten bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten um keine Förderung im Sinne des § 82 Abs. 4 SGB XI, weil dieser bewohnerbezogen, also subjektbezogen, geleistet werde.

    Der Kläger kann seine hiervon abweichende Rechtsauffassung nicht auf das von ihm zitierte Urteil des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02 - (http://www.dbovg.niedersachsen.de) stützen, denn diese Entscheidung betrifft keine vergleichbare Förderungslage.

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