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   VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17   

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VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17 (https://dejure.org/2018,13946)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.04.2018 - 16 A 3749/17 (https://dejure.org/2018,13946)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. April 2018 - 16 A 3749/17 (https://dejure.org/2018,13946)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13

    Beachtlichkeit; Befristung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmungsverweigerung;

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Es ist daher nicht mehr ausgeschlossen, dass der Personalrat des Jobcenters in beachtlicher Weise seine Zustimmung unter Hinweis auf eine durch wiederholte befristete Zuweisungen verursachte ungerechtfertigte Benachteiligung des Stammpersonals verweigern kann (Abgrenzung zum Beschl. d. Kammer v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris).

    In ihrem Beschluss vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 - habe die Kammer die Aufgaben und Zuständigkeiten des Dienststellenleiters nicht ausreichend gewürdigt, wenn sie ausführe, dass jegliche denkbare Argumentation der Personalvertretung letztlich auf die nicht der Mitbestimmung zugängliche Einstellungspolitik der Träger hinauslaufe.

    Der Beteiligte verweist zur Begründung auf den Beschluss der Kammer vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 -.

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass sich der Zweck des Zustimmungsvorbehalts des Geschäftsführers eines Jobcenters nicht auf die rechtliche Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse bei den Trägern erstreckt und der Personalrat daher nicht in beachtlicher Weise rügen kann, ein Träger begründe zu Unrecht befristete Beschäftigungsverhältnisse (Beschl. d. Kammer v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris).

    Dies wiederum hat der Geschäftsführer des Jobcenters bei seiner Zustimmungsentscheidung in Rechnung zu stellen und muss nicht (mehr) gleichsam "alternativlos" befristetes Personal hinnehmen (vgl. zum Argument der "Alternativlosigkeit" noch Beschl. d. Kammer v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Es kommt in Anbetracht der gesetzlichen Zuständigkeitsabgrenzungen auch nicht darauf an, wie das Einstellungsverfahren bzw. die Personalauswahl faktisch abläuft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.02.2015 - OVG 62 PV 15.13 -, juris Rn. 18).

    Diese Vorstellung des Gesetzgebers ist vom Geschäftsführer zu beachten, wenn er entscheidet, ob er einer Zuweisung zustimmt, die dann eine Eingliederung des Beschäftigten in die Dienststelle nach sich zieht (vgl. zur Verteilung der Kompetenzen bei einer Einstellung mit anschließender Zuweisung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.02.2015 - OVG 62 PV 15.13 -, juris Rn. 16 f.).

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass die Entscheidung des Geschäftsführers eines Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, der Mitbestimmung des Personalrats des Jobcenters unterliegt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris).

    Der bis zum 31. Dezember 2014 in § 44g Abs. 2 SGB II verankerte Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers bei Zuweisungen sollte nach dem Willen des Gesetzgebers sicherstellen, dass qualifiziertes und für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters geeignetes Personal für die ordnungsgemäße und reibungslose Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung sorgt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris Rn. 18, 22 unter Hinweis auf BT-Drs. 17/1555, S. 28).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 16.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Die überschneidungsfreien Zuständigkeiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.10.2014 - 6 P 16/13 -, juris Rn. 18) der gemeinsamen Einrichtungen und der Träger bleiben bei dieser Betrachtungsweise gewahrt; es kann durchaus bei den Trägern mit Zustimmung der dort gebildeten Personalräte befristetes Personal eingestellt werden; nur muss dies wohl nicht (mehr) als an das Jobcenter "durchzureichendes" Personal vom dortigen Geschäftsführer und der dortigen Personalvertretung ohne weiteres akzeptiert werden.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Der Personalrat ist in einer derartigen Situation befugt, aus Anlass einer einzelnen Einstellung geltend zu machen, die Schwelle der der Belegschaft noch zumutbaren Belastung sei überschritten, weil sich diese befristete Einstellung als Teil einer Kette von befristeten Einstellungen erweise, die erst in ihrer Kumulation die Zumutbarkeitsfrage aufwerfe (BVerwG, Beschl. v. 06.09.1995 - 6 P 41/93 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Ein Nachteil kann demnach schon in bloß tatsächlichen, für die Arbeitnehmer ungünstigen Auswirkungen liegen, wozu vorhersehbare tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht zählen, die von der Belegschaft abgewendet werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 07.04.2010 - 6 P 6/09 -, juris Rn. 36; Lorenzen, a. a. O., § 77 Rn. 122).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Allerdings kann der Zustimmungszweck jedenfalls nach der Neufassung der maßgeblichen Vorschriften nicht mehr auf die Mitprüfung der von Trägern zu verantwortenden Personalauswahl im Sinne einer "Qualifikationsprüfung" fokussiert werden (vgl. zum Meinungsstand hinsichtlich der Auswahl bei unmittelbar vor der Zuweisung erfolgenden Einstellungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2015 - OVG 62 PV 12.14 -, juris Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Bei "konkreten" Anträgen auf Feststellung, dass ein Mitbestimmungsrecht durch die Maßnahme des Dienststellenleiters verletzt ist und für Anträge auf Feststellung, dass an der Maßnahme ein Mitbestimmungsrecht besteht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, dass es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die Maßnahme rückgängig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2011 - 6 P 23/10 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Es ist in beiden Fällen zu unterscheiden zwischen einer Zustimmungsverweigerung, die unbegründet ist, und einer solchen, die unbeachtlich ist, weil sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt ("Möglichkeitstheorie") oder aber aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, etwa weil der Personalrat sich von vorneherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt (vgl. grundlegend: BVerwG, Beschl. v. 07.12.1994 - 6 P 35/92 -, juris Rn. 27 ff.; aus der jüngeren Rechtsprechung etwa: BVerwG, Beschl. v. 31.01.2017 - 5 P 10/15 -, juris Rn. 32; Beschl. v. 03.03.2016 - 5 PB 31/15 -, juris Rn. 5; Lorenzen, BPersVG, Stand: Januar 2018, § 69 Rn. 58).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17
    Es ist in beiden Fällen zu unterscheiden zwischen einer Zustimmungsverweigerung, die unbegründet ist, und einer solchen, die unbeachtlich ist, weil sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt ("Möglichkeitstheorie") oder aber aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, etwa weil der Personalrat sich von vorneherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt (vgl. grundlegend: BVerwG, Beschl. v. 07.12.1994 - 6 P 35/92 -, juris Rn. 27 ff.; aus der jüngeren Rechtsprechung etwa: BVerwG, Beschl. v. 31.01.2017 - 5 P 10/15 -, juris Rn. 32; Beschl. v. 03.03.2016 - 5 PB 31/15 -, juris Rn. 5; Lorenzen, BPersVG, Stand: Januar 2018, § 69 Rn. 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 2477/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zuweisung; gemeinsame Einrichtung; Tätigkeit;

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20

    Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

    Die Kammer hat zu der (noch) weiterhin geltenden Vorschrift des § 44g Abs. 2 SGB II bereits entschieden, dass das Zustimmungserfordernis nach dem erkennbaren Sinn und Zweck dieser Bestimmung zum einen nur entfallen kann, wenn ein Beschäftigter demselben Jobcenter, bei dem er bereits tätig war, zugewiesen werden soll (Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 16).

    Zu diesem hat die Kammer unter Auswertung der Gesetzgebungsmaterialien bereits Folgendes ausgeführt (Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 21 - 23):.

  • OVG Sachsen, 06.05.2021 - 8 A 2/20

    Zuweisung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Auswahlverfahren; unbeachtliche

    Dass sich der letztendlich zuständige Personalverantwortliche im Landratsamt für die Auswahlentscheidung allein zuständig erachtete (so wohl VG Hannover, Beschl. v. 4. April 2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 21 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Oktober 2015 - OVG 62 PV 15.13 -, juris Rn. 27 ff.), liegt angesichts des tatsächlichen Verfahrensablaufs nicht nahe.
  • VG Hannover, 13.02.2019 - 17 A 6780/16

    Abordnung; Einstellung; Mitbestimmung; Optionskommune; Versetzung; Zuweisung

    Daraus ergibt sich im Vergleich zu der Mitbestimmung bei Zuweisungen von Beschäftigten bei den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen i. S. v. §§ 6d, 44b SGB II geführt werden (vgl. dazu VG Hannover, Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 3), durchaus auch ein "Beteiligungsdefizit" auf Seiten der Personalvertretung des Jobcenters in einer Optionskommune.
  • VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18

    Abordnung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

    Ob die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nur direkte Anschlusszuweisungen nach Zeitablauf vorheriger Zuweisungen, nur Zuweisungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer früheren Zuweisung betrifft, oder ob es für die Ausnahme sogar ausreicht, dass die Beschäftigten zu irgendeinem Zeitpunkt seit Bestehen der gemeinsamen Einrichtung schon einmal eine solche Zuweisung erhalten hatten, hat die Kammer bisher offengelassen (VG Hannover, Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 16; vgl. zum vertretenen Meinungsspektrum: Knapp/Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44g Rn. 41 (nur direkte Anschlusszuweisungen), OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 37 ff. (enger zeitlicher Zusammenhang), Gagel/Wendtland, SGB II/SGB III, Stand: September 2019 § 44g SGB II Rn. 8 (Zuweisung zu irgendeinem Zeitpunkt)).
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