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VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16 |
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§ 173 Abs 3 S 1 BauGB; § 233 Abs 3 BauGB; § 34 Abs 1 S 1 BauGB
Faktische Baulinie; Fluchtlinienplan; Funktionslosigkeit; Gebäudekubatur; Gebietscharakter; Hinterlandbebauung; Maß der baulichen Nutzung; massiver Baukörper; Überbaubare Grundstücksfläche; Vorbildwirkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinterlandbebauung mit acht Reihenhausscheiben ist zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 46/16
Beantragung der Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides für die …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Damit können im Einzelfall auch die an untergeordneten Stichwegen gelegene Reihenhausanlagen, die - von der Haupterschließungsstraße gesehen - tief in die rückwärtigen Grundstücksbereiche hineinragen, als vorbildhafte Hinterlandbebauung wirken (Verweis auf OVG NRW, Urt. v. 01.03.2017 - 2 A 46/16 -, juris).Merkmale der Hinterlandbebauung liegen insbesondere darin, dass die zu überbauende Grundstücksfläche hinter der vorderen, zur Erschließung ausgerichteten Bebauung gelegen ist, wobei bauplanungsrechtlich unerheblich ist, ob die rückwärtige Bebauung, die die faktische hintere Baulinie überschreitet, aus mehreren Gebäuden oder aus einem lang gestreckte, mit einer Front straßenseitig errichteten Gebäude - etwa durch einen Anbau - besteht (vgl. nur OVG NRW, Urt. v. 01.03.2017 - 2 A 46/16 -, m.w.N., juris).
Das OVG NRW weist in diesem Zusammenhang in seinem vorzitierten Urteil vom 01.03.2017 (a.a.O.) dabei weiter auf Folgendes hin:.
- BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15
Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Der die nähere Umgebung bildende Bereich reicht so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Grundstücks prägt oder jedenfalls beeinflusst (BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - 4 C 7.15 -, BauR 2017, 709).Dabei ist auf die nach außen wirkenden Größen der baulichen Anlage in ihrer Gesamterscheinung, also der Kubatur abzustellen und nicht auf die in den §§ 16 ff. BauNVO enthaltenen Definitionen und Kriterien abzustellen (BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, BauR 2017, 709, 711;… BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C 18/92 -, juris).
- BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Die Ausdehnung des Bereichs der näheren Umgebung muss also in zwei Richtungen ermittelt werden, nämlich in der Richtung vom Vorhaben auf die Umgebung sowie in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben (BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 4 C 30/78 -, juris).Dabei gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach eine Hinterlandbebauung von vornherein städtebaulich unerwünscht und deshalb nur ausnahmsweise gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zulässig wäre (Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 4 C 30.78 -, BauR 1981, 170 = juris Rn. 21 ff.;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - Kommentar, Stand August 2016, § 34 Rn. 57).".
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Dabei ist auf die nach außen wirkenden Größen der baulichen Anlage in ihrer Gesamterscheinung, also der Kubatur abzustellen und nicht auf die in den §§ 16 ff. BauNVO enthaltenen Definitionen und Kriterien abzustellen (…BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, BauR 2017, 709, 711; BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C 18/92 -, juris). - BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03
Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Erst wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und so offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit eine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich zu erfüllen vermag, kann von einer Funktionslosigkeit die Rede sein (BVerwG, Beschl. v. 09.10.2003 - 4 B 85/03 -, juris). - OVG Niedersachsen, 10.09.2003 - 1 LB 269/02
Aufstellungsort; Außenbereich; Baugrenze; Baulücke; Bauvoranfrage; Bauwunsch; …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, ob das Vorhaben infolge seiner Vorbildwirkung geeignet ist, vergleichbare Bauwünsche zu wecken und dadurch bodenrechtliche Spannungen zu begründen (Nds. OVG, Urt. v. 10.09.2003 - 1 LB 269/02 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2004 - 7 A 4005/03
Mögliche Verwendung einer Vorgartenfläche
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Unabhängig davon, ob der Fluchtlinienplan Nr. 655 tatsächlich gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BauGB 1960 übergeleitet worden ist und gemäß § 233 Abs. 3 BauGB als einfacher Bebauungsplan fortgelten könnte, weil er dem bei seiner Aufstellung geltenden Recht entspräche (…zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 -, BVerwGE 41, 67; OVG NRW, Urt. v. 26.082004 - 7 A 4005/03 -, BauR 2005, 853), sind die Festsetzungen zur Baufluchtlinie nach Auffassung der Kammer jedenfalls im streitgegenständlichen Bereich der Peter-Köster Straße funktionslos geworden, soweit sie die Freihaltung rückwärtiger Grundstücksflächen von straßenrandferner Bebauung betreffen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - 7 A 1143/00
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Auch in einem solchen Fall ist die eigentliche Erschließungsstraße die Haupttrasse der Straße (Vgl. OVG NRW, Urteile vom 16. November 2001 - 7 A 1143/00 -, juris Rn. 34, …und vom 6. März 2015 - 7 A 1777/13 -, juris Rn. 34). - BVerwG, 28.11.1989 - 4 B 43.89
Zulässigkeit der Hinterlandbebauung - Überschreitung des in der Umgebung …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.11.1989 - 4 B 43/89 u.a. -, juris) müssen für solche, das ausnahmsweise mögliche harmonische Einfügen hindernden Spannungen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die abstrakte und nur entfernt gegebene Möglichkeit, dass ein Vorhaben Konflikte im Hinblick auf die künftige Nutzung benachbarter Grundstücke auslöst, schließt die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB nicht aus. - BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art …
Auszug aus VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16
Mit dem Begriff der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", ist die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung gemeint (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 B 167/85 -, juris). - BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71
Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG
- BVerwG, 22.07.2013 - 7 BN 1.13
Prinzipale/inzidente Normenkontrolle; Antragsfrist; Rechtswidrigwerden einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2015 - 7 A 1777/13
Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Errichtung eines in …
- BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15
Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs
- OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21
Baugrenze, faktische; Baugrenze, rückwärtige; bautiefe
Von diesem aus habe der für die Bewertung nach § 34 BauGB maßgebliche Blick zu erfolgen; gegenteilige Rechtsprechung des OVG D-Stadt (…Urt. v. 1.3.2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 62 ff.) und des VG Hannover (Urt. v. 4.5.2017 - 4 A 2186/16 -, juris Rn. 40 ff.) überzeuge nicht und sei durch jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 12.8.2019 - 4 B 1.19 -, juris Rn. 6) überholt.Die gegenteilige Auffassung des OVG NRW (…Urt. v. 1.3.2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 62 ff.) und ihm folgend des VG Hannover (Urt. v. 4.5.2017 - 4 A 2186/16 -, juris Rn. 40 ff.) führt zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten.