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   VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20   

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VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20 (https://dejure.org/2023,51)
VG Hannover, Entscheidung vom 05.01.2023 - 2 A 4721/20 (https://dejure.org/2023,51)
VG Hannover, Entscheidung vom 05. Januar 2023 - 2 A 4721/20 (https://dejure.org/2023,51)
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  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20
    Ein bloß abstraktes Rechtsklärungsinteresse genügt unabhängig von der Intensität des erledigten Eingriffs nicht ( BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 20, 30).

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nämlich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen ( BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 20, 21).

    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern ( BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - 1 A 871/09

    Verlängerung des Dienstverhältnisses eines Soldaten nach Ablauf der Dienstzeit

    Auszug aus VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20
    Gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SG endet das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit kraft Gesetzes - ohne dass es insoweit des Erlasses eines das Dienstverhältnis beendenden Verwaltungsakts bedürfte (vgl. § 54 Abs. 2 SG) - mit Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen ist ( OVG NRW, Beschl. v. 14.6.2011 - 1 A 871/09 -, juris Rn. 7).

    Da eine Verlängerung der Dienstzeit nur während des Wehrdienstzeitverhältnisses möglich ist und danach nur eine Wiedereinstellung durch erneute Ernennung in Betracht kommt (Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 11. Aufl. 2022, § 40 Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 9.6.1971 - VIII C 173.67 -, juris), hätte er diese Klage schon vor dem 31. Juli 2020 erheben und ggf. zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO stellen müssen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14.6.2011 - 1 A 871/09 -, juris Rn. 4, 16).

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 173.67

    Erledigung mit dem Ablauf einer Dienstzeit i.R.e. Bescheids zur Verlängerung der

    Auszug aus VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20
    Da eine Verlängerung der Dienstzeit nur während des Wehrdienstzeitverhältnisses möglich ist und danach nur eine Wiedereinstellung durch erneute Ernennung in Betracht kommt (Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 11. Aufl. 2022, § 40 Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 9.6.1971 - VIII C 173.67 -, juris), hätte er diese Klage schon vor dem 31. Juli 2020 erheben und ggf. zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO stellen müssen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14.6.2011 - 1 A 871/09 -, juris Rn. 4, 16).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 6 B 64.06

    Voraussetzungen für die Bejahung eines berechtigten Interesses an der

    Auszug aus VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein Rechtsschutzsuchender durch die streitige Maßnahme in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt ist, wobei sich eine solche Beeinträchtigung auch aus der Begründung der streitigen Verwaltungsentscheidung ergeben kann ( BVerwG, Beschl. v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 3 B 117.03

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung eines Restitutionsanspruchs ; Absicht

    Auszug aus VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im Falle der bereits vor Klageerhebung eingetretenen Erledigung eines Verwaltungsaktes die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, kein schutzwürdiges Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Klage begründet, die dem Ziel dient, die Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes festzustellen ( BVerwG, Beschl. v. 18.5.2004 - 3 B 117.03 -, Rn. 4, juris).
  • VG Berlin, 31.05.2017 - 26 K 144.16

    Feststellung, dass die versagte Nutzung einer Sporthalle rechtswidrig gewesen ist

    Auszug aus VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20
    Für ein Rehabilitationsinteresse reicht es hingegen nicht aus, wenn sich ein Kläger lediglich selbst in seiner Ehre verletzt oder diskriminiert fühlt (vgl. etwa VG Berlin, Urt. v. 31.5.2017 - 26 K 144.16 -, juris Rn. 36).
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