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   VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15   

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VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15 (https://dejure.org/2018,7584)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.03.2018 - 3 A 398/15 (https://dejure.org/2018,7584)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. März 2018 - 3 A 398/15 (https://dejure.org/2018,7584)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11

    Aufenthalt; fehlende; gewöhnlicher; Hilfebeginn; nachträgliche; Personensorge;

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    65 Diesen Ausführungen schließt sich die erkennende Kammer weiterhin an (so auch schon im Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 39 f.).

    Angesichts dieser Umstände kann die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts die oben zitierten grammatikalischen und systematischen Gegenargumente nicht entscheidend entkräften (vgl. schon VG Hannover, Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 42; a. A. offenbar VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO - juris, Rn. 36 ff).

    Das bedingt eine Veränderung der Aufenthaltssituation der Elternteile nach Leistungsbeginn in dem Sinn, dass sie vor Leistungsbeginn beziehungsweise "vor der zuständigkeitsrelevanten Veränderung des gewöhnlichen Aufenthalts" ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich desselben Jugendhilfeträgers hatten (VG Hannover, Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 43; insoweit richtig: BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 5 C 34/12 - juris, Rn. 19).

  • VG Koblenz, 23.02.2015 - 3 K 1243/13

    Jugendhilfe (Kostenerstattung), Kinder- und Jugendhilferecht, Sozialrecht

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    (2) Die Kammer vermag aber der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, Alt. 2 SGB VIII a. F. auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung vom 14. November 2013 zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. v. 20.11.2014 - 1 K 2893/12 - juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.2015 - 4 LA 223/14 -, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. v. 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.

    Angesichts dieser Umstände kann die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts die oben zitierten grammatikalischen und systematischen Gegenargumente nicht entscheidend entkräften (vgl. schon VG Hannover, Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 42; a. A. offenbar VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO - juris, Rn. 36 ff).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 4 LA 223/14

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattungsanspruch; Personensorge; örtliche

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    (2) Die Kammer vermag aber der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, Alt. 2 SGB VIII a. F. auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung vom 14. November 2013 zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. v. 20.11.2014 - 1 K 2893/12 - juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.2015 - 4 LA 223/14 -, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. v. 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.

    Das Urteil weicht hinsichtlich der Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII a. F. von dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. November 2015 - 4 LA 223/14 - und von dem Urteil des BVerwG vom 14. November 2013 - 5 C 34/12 - ab und beruht auch auf dieser Abweichung.

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    Die Kostenerstattung sei zu Unrecht erfolgt, denn unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 5 C 17.09 -, sei davon auszugehen, dass die Beklagte trotz des Umzugs der Kindesmutter nach Q. für die Gewährung von Jugendhilfe ohne Anwendung des § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig geblieben wäre.

    In seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2010 - 5 C 17/09 -, juris Rn. 21 f., hat es diesen Gedanken aufrechterhalten und weiter vertieft.

  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung;

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    "Unter Beachtung dieser nunmehr gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2011 - 5 C 4/10 - juris) begründete der Umzug von Frau Münch in das Stadtgebiet der Klägerin nicht deren Zuständigkeit nach § 86 Abs. 3 SGB VIII, da ihr zu diesem Zeitpunkt bereits die Personensorge für S. entzogen war und zu keinem Zeitpunkt wieder übertragen wurde.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit durch zwei weitere Entscheidungen gefestigt (BVerwG, Urt. v. 12.05.2011 - 5 C 4/10 -, juris Rn. 17; Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 -, juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 7 S 577/05

    Zur Rückerstattung von Erstattungsleistungen nach § 112 SGB 10

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe in seinem Urteil vom 24. November 2005 - 7 S 577/05 - ausgeführt, dass der Schuldner einer Rückerstattung dem gegen ihn gerichteten Anspruch aus § 112 SGB X nicht entgegenhalten könne, dass er selbst wegen Versäumung der Frist des § 111 SGB X von dem nach der materiellen Rechtslage in Wahrheit zur Erstattung Verpflichteten keine Zahlung mehr verlangen könne.

    Soweit dem von der Beklagten angeführten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. November 2005, - 7 S 577/05 -, zu entnehmen sein sollte, dass dieses Gericht für eine vergleichbare Fallkonstellation angenommen hat, im Verhältnis zwischen dem nach § 89a SGB VIII erstattungsberechtigten Jugendhilfeträger und dem danach letztlich grundsätzlich erstattungsverpflichteten Jugendhilfeträger sei für die Anwendung des § 111 SGB X auf das Ende der ursprünglichen - originären - Jugendhilfeleistung abzustellen, folgt die Kammer dem aus den oben angeführten Erwägungen nicht, zumal der VGH diese Auffassung in der angeführten Entscheidung auch nicht begründet hat.

  • VG Aachen, 20.11.2014 - 1 K 2893/12

    Zuständigkeitsrechtlicher Leistungsbegriff; Gesamtleistung; gewöhnlicher

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    (2) Die Kammer vermag aber der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, Alt. 2 SGB VIII a. F. auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung vom 14. November 2013 zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. v. 20.11.2014 - 1 K 2893/12 - juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.2015 - 4 LA 223/14 -, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. v. 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 12 BV 08.2147

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    Nach überwiegender Auffassung ist in den Fällen, in denen eine Entscheidung des erstattungspflichtigen Trägers über die Leistungspflicht nicht vorliegt und auch nicht in Betracht kommt, § 111 Satz 1 SGB X analog anzuwenden; der die Verjährungsfrist auslösende Umstand wird in der Entstehung des Erstattungsanspruches gesehen (OVG Saarlouis Urt. v. 23.05.2012, EuG 2012, 423; LSG BW Urt. v. 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10 - VGH München Urt. v. 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 - OVG Bautzen Urt. v. 10.12.2007 - 4 B 160/04 - LSG BW Urt. v. 22.11.2007 - L 7 SO 5078/06 - OVG Lüneburg Urt. v. 23.01.2003, FEVS 54, 564 und v. 10.4.2002, FEVS 54, 64).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10
    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    Nach überwiegender Auffassung ist in den Fällen, in denen eine Entscheidung des erstattungspflichtigen Trägers über die Leistungspflicht nicht vorliegt und auch nicht in Betracht kommt, § 111 Satz 1 SGB X analog anzuwenden; der die Verjährungsfrist auslösende Umstand wird in der Entstehung des Erstattungsanspruches gesehen (OVG Saarlouis Urt. v. 23.05.2012, EuG 2012, 423; LSG BW Urt. v. 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10 - VGH München Urt. v. 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 - OVG Bautzen Urt. v. 10.12.2007 - 4 B 160/04 - LSG BW Urt. v. 22.11.2007 - L 7 SO 5078/06 - OVG Lüneburg Urt. v. 23.01.2003, FEVS 54, 564 und v. 10.4.2002, FEVS 54, 64).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit durch zwei weitere Entscheidungen gefestigt (BVerwG, Urt. v. 12.05.2011 - 5 C 4/10 -, juris Rn. 17; Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5078/06

    Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein

  • OVG Sachsen, 10.12.2007 - 4 B 160/04

    Kostenerstattung; Ausgleichsbeziehungen; Regelungslücke; Verzicht;

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 3480/01

    Anspruch; Anstalt; Aufenthalt; Ausschlussfrist; Ausschlussfristwahrung;

  • BVerwG, 05.04.2007 - 5 C 25.05

    Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines Kostenerstattungsanspruchs;

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