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   VG Hannover, 07.06.2005 - 7 A 3676/04   

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https://dejure.org/2005,33893
VG Hannover, 07.06.2005 - 7 A 3676/04 (https://dejure.org/2005,33893)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.06.2005 - 7 A 3676/04 (https://dejure.org/2005,33893)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 7 A 3676/04 (https://dejure.org/2005,33893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abschluss einer Investitionskostenvereinbarung(hier: Schiedsspruch)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 BSHG; § 23 PflegeG ND; § 18 PflegeG ND; § 93 SGB 11; § 82 SGB 11; § 94 BSHG; § 13 PflegeG ND
    Altenheim; Aufwendungszuschuss; Aufwendungszuschuss; Ausgleich; Beurteilungsspielraum; Einigung; Einrichtung; externer Vergleich; Festsetzung; Förderung; Investitionsbetrag; Investitionsfolgekosten; Investitionskosten; Leistungsstandard; Pflegeheim; Pflegeplatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2005 - 7 A 3676/04
    Der Schiedsstelle steht deshalb für ihre Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe (insbesondere Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gelangt ist (vgl. BVerwGE 108, 47 ; ebenso BSGE 87, 199 zur Schiedsstelle nach § 76 SGB XI).

    Das Bundessozialgericht hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - in seinem Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R - (FEVS 52, 390-400) dazu ausgeführt, dass die Höhe der Vergütung "in erster Linie über die Feststellung von Marktpreisen zu bestimmen (ist).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2005 - 7 A 3676/04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28.02.2002 - 5 C 25/01 - (BVerwGE 116, 78-86 ) dazu grundlegend ausgeführt: "Der Gesetzgeber hat die Schiedsstelle als weisungsfreies, mit Vertretern der Interessen der betroffenen Gruppen besetztes Konfliktlösungs- und Schlichtungsgremium ausgestaltet und damit zum Ausdruck gebracht, dass er dieses Gremium als mit der zu regelnden Materie vertrautes und zu einer vermittelnden Zusammenführung potentiell gegenläufiger Interessen berufenes Entscheidungsorgan für geeignet hält, eine sach- und interessengerechte Lösung zu finden.
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2005 - 7 A 3676/04
    Der Schiedsstelle steht deshalb für ihre Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe (insbesondere Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit) eine Einschätzungsprärogative zu, die es gebietet, die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Schiedsstelle die ihr gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet, den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und in einem fairen und willkürfreien Verfahren zu vertretbaren Bewertungen gelangt ist (vgl. BVerwGE 108, 47 ; ebenso BSGE 87, 199 zur Schiedsstelle nach § 76 SGB XI).
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