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VG Hannover, 07.06.2018 - 10 A 7500/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Nr 6 Alt 2 IFG; § 133 Abs 2 S 5 SGB 5
Entgeltvereinbarung; Gesetzliche Krankenversicherung; Informationszugang; Krankentransport; Transparenz; Versagungsgrund - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 07.06.2018 - 10 A 7500/17
- OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
Krankenversicherung - Vergütung - Krankentransportleistung - privater Unternehmer …
Auszug aus VG Hannover, 07.06.2018 - 10 A 7500/17
27 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, juris Rn. 32) hat sich der Gesetzgeber bei dieser Regelung von der Erwartung leiten lassen, dass durch Wettbewerb unter den Leistungserbringern auch im Bereich des Krankentransports Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft werden können:. - BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 27.15
Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern
Auszug aus VG Hannover, 07.06.2018 - 10 A 7500/17
Der Klägerin steht auch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage zu, weil die von ihr begehrten Informationen weder anderweitig - etwa im Internet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 7 C 27.15 -, juris Rn. 10) - verfügbar sind, noch von der Beklagten selbst in einer dem Klagebegehren entsprechenden Umfang auf andere Weise bereitgestellt werden. - OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18
Amtliche Begründung IFG; Ausnahmetatbestand; Ausschlusstatbestand; Betriebs- und …
Auszug aus VG Hannover, 07.06.2018 - 10 A 7500/17
Gegen die Entscheidung ist die Berufung beim Nds. OVG - 2 LC 437/18 - eingelegt worden und anhängig.
- VGH Hessen, 11.09.2019 - 6 A 1732/17 Insoweit geht der Verweis auf eine Entscheidung des VG Hannover (Urteil vom 7. Juni 2018 - 10 A 7500/17 -, juris), fehl, die in einem, dem Vortrag der Beklagten folgend, ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich der Auslegung des § 3 Nr. 6 IFG Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen sah.