Rechtsprechung
   VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54072
VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20 (https://dejure.org/2021,54072)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.12.2021 - 1 A 1283/20 (https://dejure.org/2021,54072)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 1 A 1283/20 (https://dejure.org/2021,54072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 28 Abs 2 GG; § 6b KAG ND; § 6c KAG ND; § 111 Abs 5 KomVerfG ND; § 111 Abs 6 KomVerfG ND; § 173 KomVerfG ND
    Beanstandung; Erhebungspflicht; Finanzhoheit; Haushaltsplan; Haushaltssatzung; Straßenausbaubeitragssatzung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 10 ME 129/20

    Einzahlungen; Ergebnishaushalt; Finanzhaushalt; Finanzhoheit, kommunale;

    Auszug aus VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20
    Eine defizitäre Haushaltssituation steht dem trotz der rechtlichen Beschränkungen für die Aufnahme von Investitionskrediten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Einnahmeausfälle auf längere Sicht über Steuern kompensiert werden können (vgl. schon Beschl. d. Kammer v. 19.05.2020 - 1 B 1284/20 - juris; demgegenüber allerdings: Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2020 - 10 ME 129/20 -, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Beschluss auf die Beschwerde der Beklagten mit Beschluss vom 22. Juli 2020 - 10 ME 129/20 - geändert und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.

    Die Kammer hält an dieser Sichtweise nach nochmaliger Prüfung auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem die Entscheidung der Kammer abändernden Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2020 - 10 ME 129/20 - fest.

  • VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20

    Beanstandung; Erhebungspflicht; Haushaltsplan; Haushaltssatzung;

    Auszug aus VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20
    Eine defizitäre Haushaltssituation steht dem trotz der rechtlichen Beschränkungen für die Aufnahme von Investitionskrediten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Einnahmeausfälle auf längere Sicht über Steuern kompensiert werden können (vgl. schon Beschl. d. Kammer v. 19.05.2020 - 1 B 1284/20 - juris; demgegenüber allerdings: Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2020 - 10 ME 129/20 -, juris).

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 B 1284/20 - auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbundene kommunalaufsichtliche Beanstandung der Beklagten vom 6. Februar 2020 wiederhergestellt.

    Schon im Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 B 1284/20 - ist die Kammer davon ausgegangen, dass sich die Beanstandung der Beschlüsse des Rates der Klägerin voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird.

  • VG Osnabrück, 10.07.2012 - 1 A 11/12

    Verzicht auf Straßenausbaubeiträge zu Unrecht beanstandet

    Auszug aus VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20
    Diese jüngsten Wertungen des Gesetzgebers, der offenbar verschiedene Modelle vorhalten will, um oftmals schwer erträgliche Einmalbelastungen für Bürgerinnen und Bürger infolge von Straßenausbaumaßnahmen verhindern zu können, stützen die in der Kommentierung wohl überwiegend vertretene Auffassung einer gleichsam voraussetzungslosen Möglichkeit der Aufhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung auf der Grundlage des § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG (so ausdrücklich Thiele, a. a. O., § 111 Rn. 8 unter Hinweis auf VG Osnabrück, Urt. v. 10.07.2012 - 1 A 11/12 -, Rathaus & Recht 5/2012 S. 11; Herausnahme aus der Rangfolge der Finanzierungsmittel: KVR-NKomVG, Stand: November 2019, § 111 Rn. 6, a. A. wohl BeckOK Kommunalrecht Niedersachsen, Stand: 01.04.2020, § 111 Rn. 8).

    Dies gilt regelmäßig etwa hinsichtlich derjenigen Implikationen, die zwangsläufig dadurch entstehen, dass Bürgerinnen und Bürger, die für den Ausbau ihrer Straße über einen Beitrag in der Vergangenheit bereits "zur Kasse gebeten wurden" und künftig gleichwohl den Straßenausbau im übrigen Gemeindegebiet über Steuern "mitfinanzieren" sollen (vgl. zu diesem Aspekt unter Gleichheitsgesichtspunkten aber: VG Osnabrück, Urt. v. 10.07.2012, a. a. O.).

  • KAG Mainz, 20.02.2019 - M 9/19
    Auszug aus VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20
    Diese Regelungen führten zu einer - letztlich erfolglos gebliebenen - Verfassungsbeschwerde einer Kommune, die das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip verletzt sah (vgl. Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 17.06.2021 - 9/19 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 3 S 1727/13

    Zulassung der Berufung wegen Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20
    Dies gilt indessen bei einem Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur dann, wenn eine materiell-rechtliche Frage nicht nur summarisch geprüft, sondern abschließend beantwortet wird (vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth von Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 124 Rn. 53; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.09.2013 - 3 S 1727/13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 15 A 2324/07

    Kommunalaufsicht und Realsteuerhebesätze

    Auszug aus VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20
    Ein kommunalaufsichtliches Einschreiten mit Ziel der Beibehaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht mit einem Einschreiten gegen eine Senkung von Realsteuerhebesätzen (vgl. dazu OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 22.07.2009 - 15 A 2324/07 -, juris) vergleichbar, denn in Bezug auf Steuern besteht kein dem § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG entsprechendes "Entscheidungsprivileg" der Gemeinde, welches ihr ermöglicht, auch in schwieriger Haushaltslage auf nachrangige Finanzierungsmittel - insbesondere Steuern - auszuweichen.
  • VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20
    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (1 A 1283/20) der Antragstellerin gegen den kommunalaufsichtlichen Beanstandungsbescheid der Antragsgegnerin vom 6. Februar 2020 hat Erfolg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht