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   VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14   

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VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14 (https://dejure.org/2016,1268)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.02.2016 - 1 A 12763/14 (https://dejure.org/2016,1268)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 1 A 12763/14 (https://dejure.org/2016,1268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wahl zum Regionspräsidenten ist gültig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilisierungskampagne des Wahlleiters vor der Stichwahl war rechtswidrig aber ohne wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren um Gültigkeit der Wahl des Regionspräsidenten

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage gegen Gültigkeit der Wahl zum Regionspräsidenten ist neu terminiert

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.05.2012 - 8 B 27.12

    Kommunalwahl; Wahlprüfung; Einspruch; Ungültigkeit einer Wahl; Ungültigerklärung

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Dahinstehen kann deshalb, ob ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 NKWG und/oder § 46 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 NKWG eine subjektive Komponente bei der handelnden Person voraussetzt (vgl. zur Frage der subjektiven Komponente bei unzulässiger Beeinflussung: BVerwG, Beschl. v. 09.05.2012 - 8 B 27/12 -, juris Rn. 9 (offen gelassen)).

    Zweifelhaft ist schon, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt auf kommunale Gremienwahlen zu übertragen ist; jedenfalls kommt dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes bei der Direktwahl eines Hauptverwaltungsbeamten eine andere - geringere - Bedeutung zu als bei der Wahl einer kommunalen Vertretung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.05.2012 - 8 B 27/12 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf Urt. v. 08.04.2003 - 8 C 14/02 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 7377/95

    Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zuständigkeitsrüge

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Vielmehr sind im Grundsatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich, die das Wahlrecht selbst einräumt; andere Rechtsbehelfe sind hingegen ausgeschlossen, ohne dass dies per se gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen würde (vgl. Schiefel, a. a. O., § 46 NKWG Erl. 3.1 mit zahlreichen Nachweisen; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Dies zeichnet den nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch bei Kommunalwahlen geltenden Satz nach, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. bereits BVerfG, Beschl. v. 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98

    Anforderungen an die Grundsatzrevision bei Fragen die kommunale Wahlgesetze

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Die Stimmenverhältnisse und die Verhältnisse des Wahlkampfes sind dabei zu berücksichtigen (vgl. Schiefel, a. a. O., 2. Aufl., § 48 Erl. 2 und § 46 Erl. 1 m. w. N., VG Stade, Urt. v. 20.03.2013 - 1 A 1517/11 -, juris Rn. 54 m. w. N.; Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 -, juris Rn. 69; BVerwG, Beschl. v. 17.03.1998 - 8 B 36/98 -, juris Rn. 2).
  • VG Stade, 20.03.2013 - 1 A 1517/11

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Wahleinspruchs nach § 46 Abs. 1 S. 2

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Die Stimmenverhältnisse und die Verhältnisse des Wahlkampfes sind dabei zu berücksichtigen (vgl. Schiefel, a. a. O., 2. Aufl., § 48 Erl. 2 und § 46 Erl. 1 m. w. N., VG Stade, Urt. v. 20.03.2013 - 1 A 1517/11 -, juris Rn. 54 m. w. N.; Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 -, juris Rn. 69; BVerwG, Beschl. v. 17.03.1998 - 8 B 36/98 -, juris Rn. 2).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Die Stimmenverhältnisse und die Verhältnisse des Wahlkampfes sind dabei zu berücksichtigen (vgl. Schiefel, a. a. O., 2. Aufl., § 48 Erl. 2 und § 46 Erl. 1 m. w. N., VG Stade, Urt. v. 20.03.2013 - 1 A 1517/11 -, juris Rn. 54 m. w. N.; Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 -, juris Rn. 69; BVerwG, Beschl. v. 17.03.1998 - 8 B 36/98 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Es ist nicht überzeugend, eine Wesentlichkeit des Rechtsverstoßes i. S. v. § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG immer erst dann anzunehmen, wenn es bei einwandfreier Durchführung der Wahl zum "Umkippen" im Sinne eines anderen gewählten Kandidaten gekommen wäre, sich also der Wahl ausgang geändert hätte (vgl. zur Konstellation des Nichterreichens einer absoluten Mehrheit bei Hinwegdenken eines Wahlfehlers: BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 5/96 -, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Auf Basis dieses im Vergleich zum niedersächsischen Recht zwar ähnlichen, aber nicht identischen Landesrechts geht der Hessische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass sich eine Unregelmäßigkeit, die nicht gezielt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Wahlberechtigten nehmen soll, auf das Wahlergebnis grundsätzlich nicht auswirke und sich allenfalls dann als "mandatsrelevant" erweisen könne, wenn der Wahlausgang so knapp war, dass für ein anderes Ergebnis eine Verschiebung um wenige Einzelstimmen ausgereicht hätte (Hess. VGH, Urt. v. 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 -, juris Rn. 119 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    Die gegen die Beklagte zu 1. gerichtete Verpflichtungsklage der Kläger ist statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; zu den früher vertretenen Sichtweisen: Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 3. Aufl., § 49 Erl.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08

    Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
    So wäre es etwa nicht Aufgabe von Amtsträgern oder gar der Wahlleitung, sich um einen "Ausgleich" zu bemühen, wenn politische oder gesellschaftliche Akteure Wahlaufrufe nur in bestimmten Bereichen oder gegenüber einer bestimmten Klientel tätigen (vgl. grundsätzlich zur Unterscheidung zwischen amtlicher und privater Wahlbeeinflussung: Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

  • VG Hannover, 24.06.2021 - 1 A 5987/20

    Ausschließliche Briefwahl; Briefwahl; Corona; Corona-Lockdown; Corona-Pandemie;

    Die Stimmenverhältnisse und die Verhältnisse des Wahlkampfes sind dabei zu berücksichtigen (vgl. Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 44 m. w. N.).

    Zur Frage der Ergebnisrelevanz bei Direktwahlen von Einzelpersonen hat die Kammer mit Urteil v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris a. a. O. - ausgeführt:.

    Insgesamt verkennt der Kläger bei seiner Argumentation, dass alle Wahlberechtigten von den Besonderheiten der Briefwahl gleichermaßen betroffen waren, was grundsätzlich - wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für eine gegenteilige Einschätzung bestehen - dagegenspricht, dass sich die Briefwahl gerade nur für einen der beiden Stichwahlkandidaten positiv oder negativ ausgewirkt hat (vgl. insoweit auch zur Rechtsfigur der sog. "tendenzlosen Unregelmäßigkeit": Hessischer VGH, Urt. v. 10.07.2003 - 8 UE 2947/01 -, juris Rn. 120 ff.; allerdings zur eingeschränkten Übertragbarkeit auf das Nds. Landesrecht: Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 45).

  • VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21

    Beeinflussung; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahleinspruch

    Die gegen den Beklagten gerichtete Verpflichtungsklage des Klägers ist zwar statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 33;.

    Die Stimmenverhältnisse und die Verhältnisse des Wahlkampfes sind dabei zu berücksichtigen (vgl. zur "Mandatsrelevanz" und zu der erforderlichen Differenzierung bei Gremienwahlen einerseits und Direktwahlen von Einzelpersonen andererseits ausführlich: Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 44 m. w. N.; Steinmetz, Kommunalwahlrecht Niedersachsen, 5. Aufl., S. 388 ff.).

  • VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17

    Frist; Wahlprüfung; Wahlprüfungsklage; Wiedereinsetzung

    Im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Wahlprüfungsverfahrens hat die Kammer bereits im Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 A 12763/14 (juris Rn. 57) ausgeführt, dass im Ausgangspunkt bei Kommunalwahlen nicht an sich alle in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen und dem Individualrechtsschutz dienenden Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, die dann lediglich wahlrechtlich eine Beschränkung erfahren, sondern im Grundsatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen von vornherein nur diejenigen Rechtsbehelfe möglich sind, die das Wahlrecht selbst einräumt, ohne dass dies per se gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen würde (vgl. zum Verhältnis der Wahlprüfung zur Rechtsweggarantie auch: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1997 - 5 L 7377/95 -, juris Rn. 14).
  • VG Hannover, 21.04.2022 - 1 A 517/22

    Auskunftsrecht; Kommunalverfassungsstreit; Verfahrensfehler; Wahlprüfungsklage

    Mit Blick auf die in § 48 Abs. 2 NKWG normierten Rechtsfolgen ist die Verpflichtungsklage die richtige Klageart (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 33; zu den früher vertretenen Sichtweisen: Thiele/Kamlage, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 5. Aufl., § 49 Rn. 4 m. w. N.).
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