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   VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20   

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VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20 (https://dejure.org/2023,2035)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.02.2023 - 10 A 6199/20 (https://dejure.org/2023,2035)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 10 A 6199/20 (https://dejure.org/2023,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Datenerhebung bei Amazon in Winsen ist rechtmäßig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Datenerhebung bei Amazon ist rechtmäßig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ununterbrochene Erhebung von Leistungsdaten der Beschäftigten durch Amazon im Fulfilment Center Winsen kein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Dauerüberwachung der Arbeitsleistung kann rechtens sein

  • lto.de (Pressebericht, 09.03.2023)

    Mitarbeiterkontrollen bei Amazon: Wo liegen die Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Datenerhebung bei Amazon in Winsen ist rechtmäßig

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Datenerhebung zur Überwachung der Mitarbeiter bei Amazon zulässig?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Datenerhebung bei Amazon in Winsen ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Datenerhebung bei Amazon in Winsen ist rechtmäßig - Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiegt hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 784
  • NZA-RR 2023, 264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
    Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Volkszählung (BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] ) festgestellt, dass bereits die Ungewissheit, ob und welche Daten verarbeitet würden, zu einer Verhaltensänderung führe.

    Soweit die Beklagte schließlich noch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (- 1 BvR 209/83 -, juris) hinweist, in der das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung der Schutz des Einzelnen gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst wird, gelangt das erkennende Gericht ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
    Außerdem muss sie das, was der Betroffene daraufhin vorträgt, zum Anlass nehmen, die beabsichtigte Sachentscheidung gleichsam noch einmal auf den "Prüfstand" zu stellen, dass heißt zu erwägen, ob sie auch bei Berücksichtigung der nunmehr vorgebrachten Fakten und rechtlichen Erwägungen vollständig erlassen werden kann und das Ergebnis der Überprüfung schließlich mitteilen (Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002, - 1 MA 4216/01 -, juris Rn. 5).

    Daneben können sie - ausnahmsweise - auch zur Heilung einer fehlenden Anhörung führen, wenn der Betroffene seinen Standpunkt erkennbar abschließend vorgetragen, das heißt, durch Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen untermauert hat und die Behörde unter Würdigung dieses Vortrages auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens neu im eigentlichen Sinne "entschieden" hat, ob sie diesen Verwaltungsakt vollständig aufrechterhält (Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002, a. a. O.).

  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
    Der hier zu beurteilende Sachverhalt lässt sich schließlich nicht mit dem Sachverhalt vergleichen, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2017 (- 1 ABR 46/15 -, juris) zugrunde lag, da im dortigen Verfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst einer Versicherungsgesellschaft einem Erfassungs- und Auswertungssystem unterworfen waren, bei dem diese nicht erkennen konnten, ob ihre Arbeitsergebnisse von den Durchschnittswerten erheblich abwichen (Rn. 33).
  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
    Die erhobenen Daten fallen in den geschäftlichen Bereich und rühren nicht aus der Privat- oder gar der Intimsphäre der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vgl. zu dieser Einteilung in Sphären BAG, Urteil vom 7. September 1995, - 8 AZR 823/93 -, juris; Urteil vom 6. Juni 1984, - 5 AZR 286/81 -, juris).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
    Zwar hat die Klägerin ausgeführt, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. August 2018 (- 2 AZR 133/18 -, juris) davon ausgehe, dass Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO neben § 26 BDSG anwendbar sei.
  • VG Wiesbaden, 21.12.2020 - 23 K 1360/20

    EuGH-Vorlage zur Einführung von Livestreamunterricht in Schulen und

    Auszug aus VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass gegenwärtig ein Vorlageverfahren bei dem Europäischen Gerichtshof zu der Frage anhängig ist, ob § 26 BDSG den Anforderungen des Art. 88 Abs. 2 DS-GVO genügt (Vorlage durch das VG Wiesbaden vom 21. Dezember 2020, - 23 K 1360/20.WI.PV -, juris; ZD 2021, S. 393).
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