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   VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11   

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https://dejure.org/2012,48853
VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11 (https://dejure.org/2012,48853)
VG Hannover, Entscheidung vom 10.02.2012 - 3 A 2962/11 (https://dejure.org/2012,48853)
VG Hannover, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 3 A 2962/11 (https://dejure.org/2012,48853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36a SGB 8; § 35a SGB 8; § 1 Abs 1 SGB 8
    Eingliederunghilfe; Entwicklungsaufgaben; Kostenübernahme; Legasthenie; Legasthenietherapie; Lese-Rechtschreibschwäche; schulische Teilleistungsstörung; Selbstbeschaffung; Teilhabebeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    35a SGB VIII - Eingliederungshilfe bei Legasthenie - Zu den Voraussetzungen einer Teilhabebeeinträchtigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    35a SGB VIII - Eingliederungshilfe bei Legasthenie: Voraussetzungen einer Teilhabebeeinträchtigung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 3 A 3648/07

    Eingliederungshilfe für selbst beschaffte Maßnahme bei Teilleistungsstörung mit

    Auszug aus VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11
    Im Zusammenhang mit schulischen Teilleistungsstörungen ist eine Abweichung von der für das Lebensalter typischen Gesundheit vielmehr nur zu bejahen, wenn zusätzlich zu der Teilleistungsstörung eine seelische Störung vorliegt (sog. sekundäre Neurotisierung; vgl. mit ausführlicher Begründung u.a. Urt. der Kammer vom 20.05.2008, 3 A 3648/07, m.w.N., JAmt 2009, S. 385 ff).

    Gleichwohl handelt es sich nach der Rechtsprechung der Kammer bei dem Begriff der Teilhabebeeinträchtigung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung durch den Jugendhilfeträger von den Verwaltungsgerichten voll überprüfbar ist (vgl. u.a. Urt. vom 20.05.2008, 3 A 3648/07, a.a.O., m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. vom 25.03.2010, 4 LA 43/09, JAmt 2010, 378; Wiesner in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, Rn. 25a, m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11
    Im Urteil vom 26.11.1998 (Az. 5 C3 8/97, FEVS 49, 487ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass für die Frage, ob eine seelische Behinderung vorliege, entscheidend sei, ob die seelischen Störungen nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv seien, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen.

    Hinsichtlich des Maßstabs der Wahrscheinlichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26.11.1998 (a.a.O.) folgende Vorgaben gemacht: Es sei nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht eine Wahrscheinlichkeit von wesentlich mehr als 50% verlange.

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2010 - 4 LA 43/09

    Zulässigkeit einer Abweichung des Verwaltungsgerichts von der Beurteilung im

    Auszug aus VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11
    Gleichwohl handelt es sich nach der Rechtsprechung der Kammer bei dem Begriff der Teilhabebeeinträchtigung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung durch den Jugendhilfeträger von den Verwaltungsgerichten voll überprüfbar ist (vgl. u.a. Urt. vom 20.05.2008, 3 A 3648/07, a.a.O., m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. vom 25.03.2010, 4 LA 43/09, JAmt 2010, 378; Wiesner in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, Rn. 25a, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2008 - 19 K 1659/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Eingliederungshilfe für eine

    Auszug aus VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11
    bb) Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne einer Partizipation ist gekennzeichnet durch die aktive, selbstbestimmte und altersgemäße Ausübung sozialer Funktionen und Rollen in den das Kind beziehungsweise den Jugendlichen betreffenden Lebensbereichen wie Familie, Verwandtschafts- und Freundeskreis, Schule und außerschulischen Betätigungsfeldern (z.B. Sportvereine, kirchliche Gruppen, Pfadfinder) sowie Ausbildungsbereichen (VG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2008, Az. 19 K 1659/07, JAmt 2008, 212ff.; Wiesner, a.a.O., § 35a Rn. 19; vgl. auch Fischer in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, Rn. 11; sowie VG Sigmaringen, Urt. v. 25.01.2005, 4 K 2105/03, JAmt 2005, 246ff: Teilhabe als aktive und selbstbestimmte Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens).
  • VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05

    Jugendhilfeleistungen für eine Legasthenietherapie eines überdurchschnittlich

    Auszug aus VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11
    Sofern eine restriktive Auslegung für interessengerecht gehalten wird, weil es primär Aufgabe der Schule sei, Teilleistungsstörungen zu beheben oder in ihren Auswirkungen abzumildern (z.B. VG Göttingen, Urt. v. 10.07.2007, Az. 2 A 483/05, JAmt 2007, 539ff.; ebenso VG Hamburg, Urt. vom 24.11.2009, Az. 13 K 4032/07, juris), vermengt dieses Argument in unzulässiger Weise zwei Prüfungsebenen.
  • VG Hamburg, 24.11.2009 - 13 K 4032/07

    Kinder- und Jugendhilfe: Eingliederungshilfe, Teilhabebeeinträchtigung bei

    Auszug aus VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11
    Sofern eine restriktive Auslegung für interessengerecht gehalten wird, weil es primär Aufgabe der Schule sei, Teilleistungsstörungen zu beheben oder in ihren Auswirkungen abzumildern (z.B. VG Göttingen, Urt. v. 10.07.2007, Az. 2 A 483/05, JAmt 2007, 539ff.; ebenso VG Hamburg, Urt. vom 24.11.2009, Az. 13 K 4032/07, juris), vermengt dieses Argument in unzulässiger Weise zwei Prüfungsebenen.
  • VG Sigmaringen, 25.01.2005 - 4 K 2105/03

    Jugendhilfe; zur Eingliederungshilfe bei Legasthenie

    Auszug aus VG Hannover, 10.02.2012 - 3 A 2962/11
    bb) Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne einer Partizipation ist gekennzeichnet durch die aktive, selbstbestimmte und altersgemäße Ausübung sozialer Funktionen und Rollen in den das Kind beziehungsweise den Jugendlichen betreffenden Lebensbereichen wie Familie, Verwandtschafts- und Freundeskreis, Schule und außerschulischen Betätigungsfeldern (z.B. Sportvereine, kirchliche Gruppen, Pfadfinder) sowie Ausbildungsbereichen (VG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2008, Az. 19 K 1659/07, JAmt 2008, 212ff.; Wiesner, a.a.O., § 35a Rn. 19; vgl. auch Fischer in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, Rn. 11; sowie VG Sigmaringen, Urt. v. 25.01.2005, 4 K 2105/03, JAmt 2005, 246ff: Teilhabe als aktive und selbstbestimmte Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens).
  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie,

    Zudem wurde in den Gutachten nicht nur eine Legasthenie diagnostiziert, welche eine Abweichung von der seelischen Gesundheit im Sinne von § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII alleine nicht begründen kann, sondern zudem eine seelische Störung im Form der Anpassungsstörung (ICD-10: F43.2) diagnostiziert (sog. sekundäre Neurotisierung; vgl. mit ausführlicher Begründung u. a. VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris Rn. 22; vgl. zum unklaren Prüfungsstandort der sekundären Neurotisierung: VG Freiburg, U.v. 7.10.2021 - 4 K 1152/21 - juris Rn. 84; OVG Lüneburg, B.v. 12.2.2020 - 10 ME 36/20 - juris Rn. 5 ff.; ThürOVG, U.v. 19.1.2017 - 3 KO 656/16- juris Rn. 33; VG Göttingen, U.v. 4.6.2019 - 2 A 568/16 - juris Rn 53 f.; BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 ZB 09.1251 - juris Rn. 13).

    Die soziale Teilhabe ist daher im Hinblick auf die altersgemäßen Entwicklungsaufgaben mit konkreten Inhalten zu füllen (VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris Rn. 27 m.w.N.; Wiesner in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 35a Rn. 19).

    Insbesondere im Bereich der Teilleistungsstörungen ist zu bedenken, dass für Kinder u.a. ein nach den individuellen intellektuellen Fähigkeiten angemessener Erwerb der wesentlichen Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) als wesentliche soziale Entwicklungsaufgaben zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehört (VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris Rn. 34).

    Es muss eine negative Wechselwirkung zwischen der Person mit einem Gesundheitsproblem und den Bedingungen ihrer Umwelt auf ihre Fähigkeit zur Teilnahme an einem oder mehreren Lebensbereichen vorliegen (VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris Rn. 28).

    zu fordern, ebenso wenig fachliche Gründe oder das Erfordernis einer restriktiven Auslegung (vgl. ausführlich VG Hannover, 10.2.2012 - 3 A 2962/11 -, Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Im Fall der Legasthenie kommt es darauf an, dass die Teilhabebeeinträchtigung nicht allein und nicht maßgeblich aus der Teilleistungsstörung resultiert, sondern sich als Folge der andauernden Misserfolgs- bzw. Versagenserlebnisse in diesem Bereich zu einer negativen Grundeinstellung bis hin zu einer resignativen Haltung zu den Lernanforderungen im Bereich des Schreibens und Lesens entwickelt hat (VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris Rn. 34).

  • VG München, 15.10.2014 - M 18 K 13.3666

    Dyskalkulietherapie; fehlendes Integrationsrisiko

    Da vorliegend allein die Erstattung der Kosten für eine bereits begonnene und inzwischen wieder beendete Hilfemaßnahme in Form einer Dyskalkulietherapie begehrt wird und das Gericht das Vorliegen eines Integrationsrisikos im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII ohne Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums des Beklagten vollumfänglich überprüfen darf, ist jedenfalls vorliegend für die Beurteilung des Integrationsrisikos die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. zum Zeitpunkt der Bedarfsdeckung maßgebend (Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 36a RdNr. 11; VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris RdNr. 24).
  • VG München, 07.09.2022 - M 18 K 19.4217

    Selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme, Übernahme der Kosten für ein privates

    Die soziale Teilhabe ist daher im Hinblick auf die altersgemäßen Entwicklungsaufgaben mit konkreten Inhalten zu füllen (VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris Rn. 27; Wiesner in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 35a Rn. 19).
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