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   VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06   

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VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06 (https://dejure.org/2006,17875)
VG Hannover, Entscheidung vom 10.08.2006 - 10 B 4745/06 (https://dejure.org/2006,17875)
VG Hannover, Entscheidung vom 10. August 2006 - 10 B 4745/06 (https://dejure.org/2006,17875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung der Bewerbung von Sportwetten durch einen Sportverein

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 43 EG; Art 49 EG; Art 12 Abs 1 GG; § 3 Abs 2 LottG ND; § 3 Abs 1 LottG ND; § 284 Abs 1 StGB; § 9 Abs 1 StGB
    Berufsfreiheit; Bewerbung; DDR; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnis; Gemeinschaftsrecht; Gibraltar; Glücksspiel; Internet; Konzession; Niederlassungsfreiheit; Oddset-Wette; Sportverein; Sportwette; Strafbarkeit; Straftat; Trikotwerbung; Untersagung; Veranstalten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Werder Bremen darf in Niedersachsen nicht für betandwin werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fussball-Trikot-Werbung für bwin verboten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werder Bremen darf in Niedersachsen nicht für betandwin werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fussball-Trikot-Werbung für bwin verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werder Bremen darf in Niedersachsen nicht für „betandwin“ werben - Verhinderung von unerlaubtem Glücksspiel steht vor wirtschaftlichen Interessen des Fußballvereins

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Diese bestehen - erstens - in der Spiel- und Wettsucht, insbesondere für Jugendliche, - zweitens - in der Gefahr betrügerischer Machenschaften seitens der Wettanbieter und in Gefahren für den Verbraucherschutz, insbesondere durch irreführende Werbung und die finanzielle Unzuverlässigkeit und fehlende Leistungsfähigkeit des Wettveranstalters sowie - drittens - in den Gefahren der mit dem Wetten verbundenen Folge- und Begleitkriminalität (vgl. zu diesen Gesichtpunkten BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, Az.: 1 BvR 1054/01, GewArch, 2006, 1999 Rdnrn. 98 bis 106).

    Maßgeblich sind die rechtlichen Verhältnisse in Niedersachsen, da der Bund von der ihm eröffneten Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG für den hier betroffenen Bereich des Rechts der Sportwetten (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., Rdnr. 96) bisher keinen Gebrauch gemacht hat.

    Davon geht auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 (a.a.O.) aus.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Rdnr. 44 des Urteils vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.03.2005 - 11 ME 369/03 -, NVwZ 2005, 1336 sowie Urteil der Kammer vom 11. April 2005 - 10 A 2329/03 -) ist geklärt, dass es sich bei den in Rede stehenden Sportwetten weder um ein Geschicklichkeitsspiel noch um ein Unterhaltungsspiel, sondern um ein Glücksspiel handelt.

    Veranstalten im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB bedeutet, dass jemand verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Spielverträgen ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - 4 StR 260/02 - GewArch 2003, 332 = JZ 2003, 858 m. zustimmender Anm. Wohlers, JZ 2003, 860 sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht teilt im diese Ansicht in seinem Urteil vom 21. Juni 2006 (BVerwG 6 C 19.06, Rdnrn. 51-58).

  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Dass bei der Nutzung des Internets der Wettunternehmer sein Angebot nicht an bestimmte Personen richtet, ändert hieran nichts, weil er durch das Einstellen des Angebotes ins Internet jedem Wettinteressenten, also auch dem in Niedersachsen wohnenden, die Teilnahme von seinem jeweiligen Aufenthaltsort aus ermöglichen will (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 4 B 1987/03; OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, zitiert nach juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 01.08.2006 - 14 L 872/06 -).

    Es ist danach für die Frage der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung ohne Belang, unter welchen Voraussetzungen das staatliche Wettmonopol rechtlich zulässig ist und ob diese eingehalten werden (vgl. OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Auf die tatsächliche Durchführung des Glücksspiels kommt es nicht an, das Angebot eines Vertragsschlusses genügt (vgl. BGH, Urt. V. 14.03.2002 - I ZR 279/99 -, NJW 2002, 2175).

    Der gesetzliche Konzessionsvorbehalt ist schließlich nicht diskriminierend, weil das Erfordernis, eine Erlaubnis einzuholen, für alle Veranstalter von Glücksspielen gleichermaßen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2002 - I ZR 279/99 -, NJW 2002, 2175).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Maßnahmen, die auf derartige Gründe gestützt sind, müssen allerdings geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie "kohärent und systematisch" zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen (EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C-243/01 - "Gambelli").

    Auch die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 6. November 2003 (C-243/01 - "Gambelli" - NJW 2004, 139 = DVBl. 2004, 306).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Da nach dem Vortrag des Antragsgegners und den hierzu vorgelegten Unterlagen keine Zweifel daran bestehen, dass in Niedersachsen zumindest damit begonnen wurde, die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 verfügten Maßgaben, die unter Zugrundelegung der zur gegenwärtigen Rechtslage in Baden-Württemberg ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Juli 2006 (- 1 BvR 138/05 - ) auch für Niedersachsen Geltung beanspruchen, umzusetzen, ergibt sich daraus nicht nur das ordnungsrechtliche Verbot der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von privaten Sportwetten, sondern auch ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der auf die Durchsetzung dieses Verbots gerichteten Verfügungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006).
  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2006 - 14 L 872/06

    Werbung für Sportwetten auch im Internet verboten

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Dass bei der Nutzung des Internets der Wettunternehmer sein Angebot nicht an bestimmte Personen richtet, ändert hieran nichts, weil er durch das Einstellen des Angebotes ins Internet jedem Wettinteressenten, also auch dem in Niedersachsen wohnenden, die Teilnahme von seinem jeweiligen Aufenthaltsort aus ermöglichen will (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 4 B 1987/03; OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, zitiert nach juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 01.08.2006 - 14 L 872/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 4 B 1987/03

    Keine Online-Sportwetten-Werbung in der Arena auf Schalke II (wetten.de)

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Dass bei der Nutzung des Internets der Wettunternehmer sein Angebot nicht an bestimmte Personen richtet, ändert hieran nichts, weil er durch das Einstellen des Angebotes ins Internet jedem Wettinteressenten, also auch dem in Niedersachsen wohnenden, die Teilnahme von seinem jeweiligen Aufenthaltsort aus ermöglichen will (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 4 B 1987/03; OLG Köln, Urt. V. 21.04.2006 - 6 U 145/05 -, zitiert nach juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 01.08.2006 - 14 L 872/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 4 B 2096/03

    Oddset-Wetten durch private Unternehmer bleiben in Nordrhein-Westfalen untersagt

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in den Entscheidungen vom 04. März 2003 (11 ME 420/02, Nds.VBl. 2003, 158) und 17. März 2005 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt, dass eine nach dem Gewerberecht der DDR erteilte Sportwettenerlaubnis nach dem Wirksamwerden des Beitritts nicht für das gesamte Bundesgebiet, sondern nur für die betreffenden neuen Bundesländer Geltung beanspruchen kann (so auch OVG NRW, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29. September 2004, GewArch 2005, 78; Hess. VGH, Beschl. v. 27. Oktober 2004, GewArch 2005, 17).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
    Solange aber eine derartige Richtlinie, die umstritten ist und zur Zeit im Europaparlament beraten wird (vgl. SZ. v. 15.3. 2005, S. 21), nicht erlassen ist, bleibt es nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. etwa Urt. v. 21. September 1999 - C-124/97 -, "Zenatti", GewArch 1999, 476) mit Rücksicht auf die jeweiligen soziokulturellen Besonderheiten Sache der Mitgliedsstaaten, das Glücksspielwesen im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens zu regeln.
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02

    Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162

    Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt

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