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   VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22   

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https://dejure.org/2022,10915
VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22 (https://dejure.org/2022,10915)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.05.2022 - 15 B 1609/22 (https://dejure.org/2022,10915)
VG Hannover, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 15 B 1609/22 (https://dejure.org/2022,10915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorlage eines Immunitätsnachweis: Keine Durchsetzung mit Zwangsgeld! - Corona-Virus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsämter dürfen keine Zwangsgelder anordnen, um Immunitätsnachweise zu erhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Impfpflicht per Verwaltungsakt? - Drohen Gesundheitsämter zu Unrecht?

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Zwangsgeld zur Vorlage eines Immunitätsnachweises

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und

    Auszug aus VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22
    Die Kammer weist dabei zunächst darauf hin, dass die nachfolgenden Ausführungen nicht die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen einrichtungsbezogenen Nachweispflicht in Frage stellen, sondern dass diese ausschließlich die konkrete Umsetzung durch den Antragsgegner betreffen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris).

    Ein derartiger Mechanismus dürfte jedoch der vom Gesetzgeber sowie vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Freiwilligkeit der Impfentscheidung entgegenstehen (vgl. BT-Drs. 20/188, S. 42; Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 17 sowie 21; Stellungnahme von Seegmüller vom 8. November 2021 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu BT-Drs.

    Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte - trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" - keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 1: "einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht").

    Dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aus § 20a IfSG folgt, dürfte auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigen (vgl. Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 17 sowie 21):.

  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22
    Die Frage, ob die Behörde tatsächlich in der Rechtsform des Verwaltungsaktes tätig werden durfte, ist hingegen eine Rechtmäßigkeitsfrage des Verwaltungsaktes, die sich ausschließlich nach Maßgabe des materiellen Rechts beantworten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 21/86 -, juris; Schwarz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 35 VwVfG, Rn. 6 f.; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 35, Rn. 16).
  • VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22

    Corona-Krise; Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises durch Mitarbeiter im

    Insofern spricht schon die Systematik der Norm dafür, dass allein das Betretens- und Tätigkeitsverbot Maßnahmen mit eigenem Regelungsgehalt darstellen, während die Anforderung eines Nachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG vielmehr dazu dient, dem Gesundheitsamt die notwendigen Informationen zur Kontrolle und Durchsetzung der Nachweispflicht zu beschaffen und insofern vorbereitenden Charakter hat (VG Hannover, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 15 B 1609/22 -, Rn. 12, juris).
  • VG Oldenburg, 29.09.2023 - 7 B 2413/23

    Aufforderung; Aufforderung zur Vervollständigung des Impfschutzes; einstweiliger

    Hieraus folgt, dass eine behördliche Maßnahme, sofern die Behörde den Rechtsschein eines entsprechenden Verwaltungsakts (auch sogenannter formeller oder Schein-Verwaltungsakt) setzt, ungeachtet der fehlenden materiellen Verwaltungsaktqualität statthafterweise im vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beanstandet werden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 14 ME 258/22 -, Rn. 13, juris; VG Hannover, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 15 B 1609/22 -, Rn. 6, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 1 S 1662/16 -, Rn. 13, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15. November 2002 - 3 CS 02.2258 -, Rn. 30, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 21. August 2002 - 1 B 143/02 -, NordÖR 2002, 420; Schoch/Schneider/Schoch, 44. EL März 2023, VwGO § 80 Rn. 37).

    Liegen die Voraussetzungen des § 35 Satz 1 VwVfG nicht vor, ist der formelle Verwaltungsakt ohne weitere Sachprüfung vom Gericht aufzuheben, unabhängig davon, ob die als Verwaltungsakt getroffene Maßnahme inhaltlich rechtmäßig ist (VG Hannover, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 15 B 1609/22 -, Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15. November 2002 - 3 CS 02.2258 -, Rn. 34, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 21. August 2002 - 1 B 143/02 -, Leitsatz 3, juris; Stelkens/Bonk/Sachs/U. Stelkens, 10. Aufl. 2022, VwVfG § 35 Rn. 16; BeckOK VwVfG/von Alemann/Scheffczyk, 60. Ed. 1.4.2023, VwVfG § 35 Rn. 39).

    Bereits das Verwaltungsgericht Hannover sowie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht haben im Hinblick auf die bis Ende 2022 geltende - mit der Vorschrift des § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG vergleichbare - Regelung für die Anforderung eines Covid-Immunitätsnachweises entschieden, dass dieser keine Regelungswirkung zukomme, sondern es sich nur um eine Maßnahme mit vorbereitendem Charakter handele, die nämlich Voraussetzung sei, um insbesondere ein Tätigkeitsverbot erlassen zu können (Nds. OVG, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 14 ME 258/22 -, Rn. 15, juris; VG Hannover, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 15 B 1609/22, Rn. 11, juris).

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