Rechtsprechung
VG Hannover, 12.01.2022 - 10 A 2803/19 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Bundesrepublik Deutschland muss Feuerwehrkosten tragen - Eigentümer eines fließenden Gewässers ist zustandsverantwortlich für das darin befindliche Wasser
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Ölfilm auf dem Mittellandkanal - und die Feuerwehrkosten
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Mitte, 14.03.2023 - 5 C 84/22
Wen interessiert der BGH? Mietenbegrenzungsverordnung Berlin 2015 ist nichtig!
In Anbetracht der Entscheidung des AG Neukölln, Urteil vom 16.11.2022 - 9 C 489/20, BeckRS 2022, 33293, und der dort nach Einholung eines Sachverständigengutachtens gewonnenen Erkenntnisse vermag sich auch die Abteilung 5 des Amtsgerichts Mitte der bislang unter anderem auch vom BGH und von den Berufungskammern des LG Berlin vertreten Ansicht zur Wirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28.04.2015 (vgl. hierzu zum Beispiel: BGH, Urteil vom 19.01.2022, VIII ZR 123/21, NJW-RR 2022, 376 mit weiteren Nachweisen; im Ergebnis zum Beispiel auch LG Berlin, Urteile vom 04.03.2021, 67 S 309/20, BeckRS 2021, 3718 und vom 15.12.2022 - 67 S 180/22, BeckRS 2022, 267) nicht länger anzuschließen.