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VG Hannover, 12.04.2022 - 5 A 2663/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs 5 AufenthG
Abschiebungsverbot; Abschiebungsverbot bejaht; Abschiebungsverbot bejaht wegen humanitärer Lage; Juba; junger gesunder Mann; Südsudan
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EGMR, 27.05.2008 - 26565/05
N. ./. Vereinigtes Königreich
Auszug aus VG Hannover, 12.04.2022 - 5 A 2663/18
Humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen, eine Verletzung von Art. 3 EMRK begründen (Nds. OVG…, Beschluss vom 25.5.2018 - 9 LA 64/18 - juris Rn. 8 mit Verweis u.a. auf EGMR, Urteil vom 27.5.2008 - 26565/05 - [N. ./. The United Kingdom] HUDOC Rn. 52 f.). - VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30284
Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene …
Auszug aus VG Hannover, 12.04.2022 - 5 A 2663/18
Ein Abschiebungsverbot im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation ist jedoch nicht gegeben, wenn erwartet werden kann, dass der Kläger im Falle einer Rückkehr ein kümmerliches Einkommen erzielen und damit zumindest ein Leben am Rande des Existenzminimums finanzieren könnte (BVerwG…, Beschluss vom 25.10.2012 - 10 B 16.12 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30284 -, juris Rn. 21). - OVG Niedersachsen, 25.05.2018 - 9 LA 64/18
Nationales Abschiebungsverbot; Afghanistan; unmenschliche oder erniedrigende …
Auszug aus VG Hannover, 12.04.2022 - 5 A 2663/18
Humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen, eine Verletzung von Art. 3 EMRK begründen (Nds. OVG, Beschluss vom 25.5.2018 - 9 LA 64/18 - juris Rn. 8 mit Verweis u.a. auf EGMR…, Urteil vom 27.5.2008 - 26565/05 - [N. ./. The United Kingdom] HUDOC Rn. 52 f.). - BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 16.12
Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Art. 3 MRK im Heimatstaat
Auszug aus VG Hannover, 12.04.2022 - 5 A 2663/18
Ein Abschiebungsverbot im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation ist jedoch nicht gegeben, wenn erwartet werden kann, dass der Kläger im Falle einer Rückkehr ein kümmerliches Einkommen erzielen und damit zumindest ein Leben am Rande des Existenzminimums finanzieren könnte (BVerwG, Beschluss vom 25.10.2012 - 10 B 16.12 -, juris Rn. 10; Bay. VGH…, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30284 -, juris Rn. 21).