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   VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18   

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VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18 (https://dejure.org/2018,37961)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.11.2018 - 4 B 6988/18 (https://dejure.org/2018,37961)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. November 2018 - 4 B 6988/18 (https://dejure.org/2018,37961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 DSchG ND; § 8 DSchG ND
    Antragsbefugnis; Denkmal; Einschreiten des Denkmalschutzes; nachbarschützend; öffentliches Interesse; Subjektives Recht; Umgebungsschutz

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbar kann Denkmalabriss nicht verhindern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen Abriss des Alten Rathauses in Seelze abgelehnt - Antrag des Nachbarn unzulässig ist

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nachbar hält Rathaus für ein Denkmal

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Nachbar den Abriss eines Nachbardenkmals verhindern? (IBR 2019, 1005)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Zwar geht auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (inzwischen) davon aus, dass § 8 Satz 1 NDSchG - in verfassungskonformer Auslegung - dem Eigentümer eines Denkmals Drittschutz vermittelt, soweit es um eine erhebliche Beeinträchtigung seines denkmalschutzrechtlich geschützten Kulturdenkmals durch eine streitige Baumaßnahme geht (vgl. nur Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - juris, Rn. 42; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 10.06.2013 - 4 B 6/13 - juris, Rn. 4 m.w.N. sowie Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 - juris, Rn 80-81).

    Diese dem Eigentümer durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz auferlegte Pflicht, sein Denkmal zu erhalten und zu pflegen, erscheint nur verhältnismäßig, wenn ihm gleichzeitig ein Abwehrrecht gegen intensive Beeinträchtigungen eingeräumt wird (Nds. OVG, Urt. v. 23.08.2012, a.a.O., juris, Rn. 56).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18

    Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten gegen das

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Zudem setzt der Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Antragsbefugnis des Antragstellers entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO voraus, d.h. der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass ihm ein subjektiv-öffentliches Recht (auf denkmalrechtliches Einschreiten gegen den Beigeladenen) zusteht, das durch die Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts verletzt sein könnte (vgl. zu einem (verneinten) Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten im Wege einer einstweiligen Anordnung nur Nds. OVG, Beschl. v. 27.08.2018 - 7 ME 51/18 - juris, Rn. 5).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.08.2018 (a.a.O, juris, Rn. 6) dazu Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Gerade dann, wenn ein Eigentümer in der Vergangenheit zur Erfüllung seiner Erhaltungspflicht in die Denkmalsubstanz investiert hat und die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens nachträglich erhebliche beeinträchtigt wird, könnten dadurch auch seine Investitionen entwertet werden (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 4 C 3/08 - juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.2013 - 4 B 6.13

    Nachbarlicher Drittschutz im Denkmalschutzrecht

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Zwar geht auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (inzwischen) davon aus, dass § 8 Satz 1 NDSchG - in verfassungskonformer Auslegung - dem Eigentümer eines Denkmals Drittschutz vermittelt, soweit es um eine erhebliche Beeinträchtigung seines denkmalschutzrechtlich geschützten Kulturdenkmals durch eine streitige Baumaßnahme geht (vgl. nur Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - juris, Rn. 42; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 10.06.2013 - 4 B 6/13 - juris, Rn. 4 m.w.N. sowie Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 - juris, Rn 80-81).
  • VG Hannover - 4 A 3134/10 (anhängig)

    Abriss des Plenarsaales des Niedersächsischen Landtages

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Nur in dem besonderen Fall, dass die Schädigung eines Baudenkmals zugleich den Denkmalwert eines benachbarten Denkmals möglicherweise beeinträchtigt, kann dem Nachbarn ein aus Artikel 14 Abs. 1 GG folgender Abwehranspruch zustehen (VG Hannover, Urt. v. 24.02.2011 - 4 A 3134/10 - V.n.b.; Wiechert, in: Schmaltz/Wiechert, NDSchG, 2. Auflage, § 6, Rn. 2).
  • VG Berlin, 18.03.2014 - 13 L 116.14

    Abbau von Gaslaternen in Berlin-Dahlem geht weiter

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Allerdings ergibt sich daraus für den Nachbarn eines Baudenkmals als Dritten grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch, weder gegen den Verpflichteten auf Erhaltung noch gegen den Staat darauf, dass er sie durchsetzt (Wiechert, in: Schmaltz/Wiechert, NDSchG, 2. Auflage, § 6, Rn. 2; Kleine-Tebbe/Guntau, Denkmalrecht Niedersachsen, 3. Auflage, § 2, Ziffer 2.2.3; VG Berlin, Beschl. v. 18.03.2014 - 13 L 116.14 - juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Zwar geht auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (inzwischen) davon aus, dass § 8 Satz 1 NDSchG - in verfassungskonformer Auslegung - dem Eigentümer eines Denkmals Drittschutz vermittelt, soweit es um eine erhebliche Beeinträchtigung seines denkmalschutzrechtlich geschützten Kulturdenkmals durch eine streitige Baumaßnahme geht (vgl. nur Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 - juris, Rn. 42; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 10.06.2013 - 4 B 6/13 - juris, Rn. 4 m.w.N. sowie Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 - juris, Rn 80-81).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 28.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge der Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes

    Auszug aus VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18
    Daher müsse ein denkmalrechtlicher Umgebungsschutz, soweit er objektiv geboten sei, auch dem Eigentümer eines Kulturdenkmals Schutz vermitteln (BVerwG, Beschl. v. 14.09.2017 - 4 B 28/17 - juris, Rn. 8 m.w.N.), wobei sich die drittschützende Wirkung des Beeinträchtigungsverbots allein auf den Eigentümer eines Kulturdenkmals in der (räumlichen) Nähe der beeinträchtigenden Maßnahme beschränkt.
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