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   VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18   

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VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18 (https://dejure.org/2020,47334)
VG Hannover, Entscheidung vom 13.02.2020 - 16 A 4182/18 (https://dejure.org/2020,47334)
VG Hannover, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 16 A 4182/18 (https://dejure.org/2020,47334)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 2477/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zuweisung; gemeinsame Einrichtung; Tätigkeit;

    Auszug aus VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
    Es liegt hier nach Auffassung der Kammer im Ergebnis nicht anders als bei der Abordnung eines dem B. zugewiesen Beschäftigten einer Agentur für Arbeit an eine dritte Dienststelle (vgl. dazu OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 27 ff.).

    Ob die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nur direkte Anschlusszuweisungen nach Zeitablauf vorheriger Zuweisungen, nur Zuweisungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer früheren Zuweisung betrifft, oder ob es für die Ausnahme sogar ausreicht, dass die Beschäftigten zu irgendeinem Zeitpunkt seit Bestehen der gemeinsamen Einrichtung schon einmal eine solche Zuweisung erhalten hatten, hat die Kammer bisher offengelassen (VG Hannover, Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 16; vgl. zum vertretenen Meinungsspektrum: Knapp/Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44g Rn. 41 (nur direkte Anschlusszuweisungen), OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 37 ff. (enger zeitlicher Zusammenhang), Gagel/Wendtland, SGB II/SGB III, Stand: September 2019 § 44g SGB II Rn. 8 (Zuweisung zu irgendeinem Zeitpunkt)).

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    Auszug aus VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
    Der Antrag, der hinreichend mit dem eigentlichen Anlassfall verknüpft und daher bestimmt genug ist (vgl. zu dieser Form der Antragstellung auch: BVerwG, Beschl. v. 06.11.2018 - P 8/16 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 15.12.2016 - P 9/15 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 07.07.2008 - 6 P 13/07 -, juris Rn. 11), ist begründet.
  • VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17

    Beachtlichkeit; Befristung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmungsfiktion;

    Auszug aus VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
    Ob die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nur direkte Anschlusszuweisungen nach Zeitablauf vorheriger Zuweisungen, nur Zuweisungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer früheren Zuweisung betrifft, oder ob es für die Ausnahme sogar ausreicht, dass die Beschäftigten zu irgendeinem Zeitpunkt seit Bestehen der gemeinsamen Einrichtung schon einmal eine solche Zuweisung erhalten hatten, hat die Kammer bisher offengelassen (VG Hannover, Beschl. v. 04.04.2018 - 16 A 3749/17 -, juris Rn. 16; vgl. zum vertretenen Meinungsspektrum: Knapp/Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44g Rn. 41 (nur direkte Anschlusszuweisungen), OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 17.10.2017 - 20 A 2477/16.PVB -, juris Rn. 37 ff. (enger zeitlicher Zusammenhang), Gagel/Wendtland, SGB II/SGB III, Stand: September 2019 § 44g SGB II Rn. 8 (Zuweisung zu irgendeinem Zeitpunkt)).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 4182/18
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass die Entscheidung des Geschäftsführers eines B. s, der Zuweisung einer Tätigkeit beim B. an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, der Mitbestimmung des Personalrats des B. s unterliegt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris).
  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20

    Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

    Auf den Zeitraum der Tätigkeit beim Träger infolge der Abordnung kommt es nicht an (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschl. v. 13.02.2020 - 16 A 4182/18 -).

    Der Mitbestimmungstatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG entfällt nicht dadurch, dass der Geschäftsführer des Jobcenters das Erfordernis seiner eigenen Zustimmung nach § 44g Abs. 1 und 2 SGB II nicht erkannt und geltend gemacht hat (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschl. v. 13.02.2020 - 16 A 4182/18 -).

    Die Kammer hatte sich mit Urteil vom 13. Februar 2020 - 16 A 4182/18 - in der Konstellation eines Arbeitnehmers bereits dahingehend positioniert, dass eine vorübergehende Unterbrechung der Zuweisung eines Beschäftigten im Falle einer vorübergehenden Tätigkeit bei der Stammdienststelle nicht möglich ist, sondern die Zuweisung dann stets endet:.

    Im Urteil vom 13. Februar 2020 - 16 A 4182/18 - hat die Kammer zur Begründung ausgeführt:.

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