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   VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07   

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VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07 (https://dejure.org/2008,30768)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.02.2008 - 13 A 1396/07 (https://dejure.org/2008,30768)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 13 A 1396/07 (https://dejure.org/2008,30768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorb. Nr 3 IV Anlage 1 zu 2 II ; RVG; 2 II ; RVG
    Anrechnung; Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung; Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Schon aus diesem Grund schließt sich das Gericht der in der Kostenrechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung, wonach die Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 in Teil 3 VV zwar im Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt Anwendung finde, bei der gerichtlichen Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO aber aus gesetzessystematischen Gründen außer Acht bleiben müsse (z.B. OVG Lüneburg, Beschl. vom 8.10.2007 - 10 OA 73/07 und 10 OA 201/07 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de; BayVGH, Beschl. vom 10.7.2006, BayVBl. 2007 S. 157 f.; OVG Münster, Beschl. vom 25.4.2006, NJW 2006 S. 1991 f.; jeweils m.w.N.), nicht an.

    Insbesondere war es nicht Absicht des Gesetzgebers, die zur Anwendung des § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO entwickelte Kostenpraxis, gegen den Wortlaut jener Kostenvorschrift nicht die Verfahrens-, sondern die Geschäftsgebühr zu kürzen, fortzusetzen (BGH, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. vom 25.4.2006, NJW 2006 S. 1991, 1992).

  • VGH Bayern, 07.02.1990 - 7 C 89.3747
    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO enthält danach keinen eigenen Rechtsgrund für die Festsetzung aller im gerichtlichen Verfahren "entstandenen" Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts, sondern konkretisiert mit seinem Verweis auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen (BayVGH, Beschl. vom 7.2.1990, NVwZ-RR 1990 S. 390 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. § 162 Rdnr. 10a m.w.N.) den für die Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten maßgeblichen Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" von Aufwendungen.
  • VGH Hessen, 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05
    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Neben der ausdrücklich beabsichtigten Ungleichbehandlung des mit einer Klagesache vorbefassten Rechtsanwalts mit dem, der den Prozessauftrag unmittelbar übernimmt, wollte der Gesetzgeber mit der Anrechnungsvorschrift die Bereitschaft zur außergerichtlichen Erledigung einer Angelegenheit fördern und damit dem Eindruck eines (Eigen-) Interesses des Rechtsanwalts an der Klageerhebung begegnen (Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 11.11.2003, BT-Drs. 15/1971 S. 209 zu Vorbem. 3 Teil 3 VV; VGH Kassel, Beschl. vom 29.11.2005, NJW 2006 S. 1992, 1993).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Die Fachgerichte dürfen den von ihrem Wortlaut vorgegebenen Anwendungsbereich einer Rechtsnorm im Wege der Auslegung nur einschränken, wenn und soweit die Beschränkung des Wortsinns aufgrund des vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Regelungszieles geboten ist, der Wortlaut des Gesetzes also Sachverhalte erfasst, die er nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (BVerwG, Urteil vom 27.6.1995, DVBl. 1995 S. 1308, 1309).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2007 - 10 OA 73/07

    Kostenfestsetzung in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht; Geltendmachung

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Schon aus diesem Grund schließt sich das Gericht der in der Kostenrechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung, wonach die Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 in Teil 3 VV zwar im Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt Anwendung finde, bei der gerichtlichen Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO aber aus gesetzessystematischen Gründen außer Acht bleiben müsse (z.B. OVG Lüneburg, Beschl. vom 8.10.2007 - 10 OA 73/07 und 10 OA 201/07 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de; BayVGH, Beschl. vom 10.7.2006, BayVBl. 2007 S. 157 f.; OVG Münster, Beschl. vom 25.4.2006, NJW 2006 S. 1991 f.; jeweils m.w.N.), nicht an.
  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 19 C 06.268

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines Teils der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Angesichts der sprachlich und inhaltlich eindeutig bestimmten Anrechnungsvorschrift besteht kein Zweifel daran, dass diese uneingeschränkt anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007, NJW 2007 S. 2049, 2050; BayVGH, Beschl. vom 6.3.2006, NJW 2006 S. 1990 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2007 - 10 OA 201/07

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Anspruch auf

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Schon aus diesem Grund schließt sich das Gericht der in der Kostenrechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung, wonach die Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 in Teil 3 VV zwar im Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt Anwendung finde, bei der gerichtlichen Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO aber aus gesetzessystematischen Gründen außer Acht bleiben müsse (z.B. OVG Lüneburg, Beschl. vom 8.10.2007 - 10 OA 73/07 und 10 OA 201/07 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de; BayVGH, Beschl. vom 10.7.2006, BayVBl. 2007 S. 157 f.; OVG Münster, Beschl. vom 25.4.2006, NJW 2006 S. 1991 f.; jeweils m.w.N.), nicht an.
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Das ist aber bei dem Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 in Teil 3 VV nicht der Fall (vgl. BGH, a.a.O., S. 2050 und Urteil vom 14.3.2007, NJW 2007 S. 2050, 2052).
  • VG Hannover, 07.12.2007 - 6 A 1117/07

    Anrechnung; Auftraggeber; Auslage; Erstattung; Erstattungsanspruch; Gebühr;

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Die 6. Kammer des beschließenden Gerichts hatte in ihrem Beschluss vom 07.12.2007 - 6 A 1117/07 - (zit. nach Rechtsprechungsdatenbank des OVG Lüneburg) u.a. ausgeführt:.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus VG Hannover, 14.02.2008 - 13 A 1396/07
    Angesichts der sprachlich und inhaltlich eindeutig bestimmten Anrechnungsvorschrift besteht kein Zweifel daran, dass diese uneingeschränkt anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007, NJW 2007 S. 2049, 2050; BayVGH, Beschl. vom 6.3.2006, NJW 2006 S. 1990 f.).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 4 C 06.1129
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