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VG Hannover, 14.02.2023 - 5 B 3812/22 |
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- BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
Auszug aus VG Hannover, 14.02.2023 - 5 B 3812/22
Dieses Rechtsverhältnis eröffnet sich im Regelfall - so auch hier - zwischen dem Antragsteller als Normadressaten und dem Normanwender, wobei als Normanwender der Rechtsträger der Vollzugsbehörde zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2007 - BVerwG 7 C 13.06 -, juris).