Rechtsprechung
   VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36618
VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16 (https://dejure.org/2017,36618)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.06.2017 - 7 A 4022/16 (https://dejure.org/2017,36618)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 7 A 4022/16 (https://dejure.org/2017,36618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Holzpfähle: Grenzmarkierung einer Straße o. unzulässige Einfriedung? - Verhandlung über die Frage, ob die von der beklagten Straßenbehörde aufgestellten Pfähle dem klagenden Landwirt die Bewirtschaftung seiner Flächen in rechtswidriger Weise erschweren

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BVerwG, Urt. v. 02.11.1973 - IV C 36.72-, juris Rn. 11).

    Das öffentliche Recht schützt das Eigentum in öffentlich-rechtlicher Richtung nicht minder, als es das private Recht gegenüber Angriffen aus dem privaten Bereich tut (BVerwG, Urt. v. 02.11.1973, a.a.O., Rn. 11).

    Entscheidend ist allein, ob rechtswidrig in das Eigentum/ Nutzungsrecht eingegriffen wurde und dieser Eingriff nach seiner Rechtsqualität dem öffentlichen Recht zugerechnet werden muss (BVerwG, Urt. v. 02.11.1973 - a.a.O. Rn. 11).

    Denn für die Rechtsqualität des geltend gemachten (Beseitigungs-) Anspruchs und die daran geknüpfte Zulässigkeit des einen oder anderen Rechtsweges ist allein wichtig, dass ein spezifischer, in das öffentliche Recht hineinreichender Zusammenhang besteht und, was immer daraus im Einzelfall folgen (oder nicht folgen) mag, den zu beurteilenden Sachverhalt prägt (BVerwG, Urt. v. 02.11.1973, a.a.O. Rn. 13).

  • VGH Hessen, 03.09.1988 - 11 TG 3549/88

    Öffentlich-rechtlicher negatorischer Abwehranspruch der Mieter

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Der Folgenbeseitigungsanspruch und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch beruhen ebenso wie der auf § 1004 BGB gestützte privatrechtliche Abwehranspruch darauf, dass die Rechtsordnung dem Einzelnen absolute, d. h. gegen jedermann geschützte Rechte einräumt (Hess. VGH, Beschl. v. 03.09.1988 - 11 TG 3549/88 -, juris Rn. 2).

    Zu solchen Rechten zählen nicht nur alle deliktsrechtlich geschützten Rechtsgüter und das grundrechtlich geschützte Eigentum, sondern auch andere absolute Rechte [Hess. VGH, Beschl. v. 03.09.1988, a.a.O., Rn. 2; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 04.09.2014 - 4 K 379/14.NW -, juris Rn. 22].

  • OVG Niedersachsen, 14.12.1993 - 12 L 7372/91

    Gewerbetreibender; Inhaber; Kaufhaus; Anspruch; Abstimmung;

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Dessen Herleitung aus den Grundrechten oder dem Rechtsstaatsprinzip oder einer analogen Anwendung der §§ 906, 1004 BGB ist zwar umstritten; der Anspruch ist aber inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt und seine Voraussetzungen sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. nur BayVGH, Beschl.v. 05.11.2012 - 8 ZB 12.116 -, juris Rn. 10; Urt. v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Urt. v. 14.12.1993 - 12 L 7372/91 -, juris Rn. 1).

    Ein Anspruch auf Folgenbeseitigung ist gegeben, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert; der Anspruch richtet sich grundsätzlich auf die Wiederherstellung des Zustandes, der im Zeitpunkt des rechtswidrigen Eingriffes bestand oder, falls dies unzweckmäßig ist, auf Herstellung eines gleichwertigen Zustandes (Nds. OVG, Urt. v. 14.12.1993, a.a.O., Rn. 1).

  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 379/14

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch und öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Zu solchen Rechten zählen nicht nur alle deliktsrechtlich geschützten Rechtsgüter und das grundrechtlich geschützte Eigentum, sondern auch andere absolute Rechte [Hess. VGH, Beschl. v. 03.09.1988, a.a.O., Rn. 2; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 04.09.2014 - 4 K 379/14.NW -, juris Rn. 22].
  • OVG Bremen, 14.02.1989 - 1 BA 64/88

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Errichtung einer Garage; Verletzung

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Das Schwengelrecht gilt auch, wenn ein Acker nicht mehr mit Zugtieren, sondern mit Zugmaschinen bestellt wird (hierzu OVG Bremen, Urt. v. 14.02.1989 - 1 BA 64/88 -, NVwZ-RR 1990, 62, 62).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Es gewährt ebenfalls Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche, die in dem jeweils angegriffenen Rechtsgut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden, also - soweit es sich bei diesem Rechtsgut um das Eigentum handelt - Ansprüche "aus Eigentum" sind (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.08.1971 - IV C 23.69 -, juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Hessen, 02.08.1985 - 4 OE 2/83
    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Einzelne Zaunteile haben Einfriedungscharakter, wenn sie die Funktion einer Einfriedung, die ein Grundstück u.a. zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten ganz oder teilweise abschirmt, auch als Teilanlage erfüllen können, etwa weil die Geländegegebenheiten eine weitergehende Einfriedung nicht erforderlich machen oder die Funktionsfähigkeit in Verbindung mit Hecken oder rechtmäßig bzw. unangefochten vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken erreicht wird (Hess. VGH, Urt. v. 02.08.1985 - 4 OE 2/83 -, BRS 44, Nr. 73).
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Dessen Herleitung aus den Grundrechten oder dem Rechtsstaatsprinzip oder einer analogen Anwendung der §§ 906, 1004 BGB ist zwar umstritten; der Anspruch ist aber inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt und seine Voraussetzungen sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. nur BayVGH, Beschl.v. 05.11.2012 - 8 ZB 12.116 -, juris Rn. 10; Urt. v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Urt. v. 14.12.1993 - 12 L 7372/91 -, juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349

    Wegeverlauf über ungewidmete Fläche

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Dessen Herleitung aus den Grundrechten oder dem Rechtsstaatsprinzip oder einer analogen Anwendung der §§ 906, 1004 BGB ist zwar umstritten; der Anspruch ist aber inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt und seine Voraussetzungen sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. nur BayVGH, Beschl.v. 05.11.2012 - 8 ZB 12.116 -, juris Rn. 10; Urt. v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Urt. v. 14.12.1993 - 12 L 7372/91 -, juris Rn. 1).
  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10

    Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen,

    Auszug aus VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16
    Hinsichtlich der - hier statthaften - allgemeinen Leistungsklage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass § 42 Abs. 2 VwGO analog anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1970 - 6 C 48.68 -, juris Rn. 41; Urt. v. 15.06.2011 - 9 C 4/10 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht