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   VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18   

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VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18 (https://dejure.org/2020,2064)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.01.2020 - 3 A 4203/18 (https://dejure.org/2020,2064)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 3 A 4203/18 (https://dejure.org/2020,2064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1786
 
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  • OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 10 LA 7/18

    Rechtmäßigkeit einer durchgeführten Jugendhilfemaßnahme als Voraussetzung für die

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag kommt es daher grundsätzlich nicht auf die Rechtmäßigkeit der Jugendhilfegewährung an (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 10 LA 7/18 -, Rn. 8, juris und Beschluss vom 24.11.1999 - 12 L 4460/99 -, juris, Rn. 1 m.w.N.; vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Vollstreckungsrecht, wonach die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im Anfechtungsverfahren gegen den Kostenbescheid nicht geprüft wird: BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 7 C 5.08 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).

    Es wäre vielmehr nicht gerechtfertigt, dem Kostenbeitragspflichtigen trotz seiner Passivität im vorhergehenden Leistungsgewährungsverfahren im Rahmen des anschließenden, die Beitragserhebung betreffenden Verfahrens nochmals die Möglichkeit einzuräumen, Einwendungen gegen den in der Regel bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt, mit dem die Jugendhilfemaßnahme bewilligt worden ist, vorzubringen und Rechtsmittel gegen die Beitragserhebung mit derartigen Einwänden zu begründen (vgl. zum Vorstehenden Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - a. a. O. -, Rn. 9-10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2011 - 12 S 2823/08 -, juris, Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 4 LA 46/14

    Aufklärung; Belehrung; Eltern; Heimerziehung; Inobhutnahme; Kostenbeitrag;

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Denn eine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag wäre dann gemäß § 92 Abs. 3 SGB VIII ausgeschlossen (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 8.12.2014 - 4 LA 46/14 -, juris).
  • BVerwG, 12.07.1996 - 5 C 18.95

    Kinder- und Jugendhilferecht: Fehlende Zweckgleichheit bei Sozialzuschlag zum

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    3) Für dieses Auslegungsergebnis sprechen des Weiteren der Sinn und Zweck des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII. Denn § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII soll dem Grundsatz Rechnung tragen, dass ein entsprechender Bedarf nur einmal zu befrieden ist (vgl. BT-Drs. 11/5948, S. 110 und BVerwG, Urteil vom 12.7.1996 - 5 C 18/95 -, juris, Rn. 9 zu § 82 Abs. 5 SGB VIII a.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Es wäre vielmehr nicht gerechtfertigt, dem Kostenbeitragspflichtigen trotz seiner Passivität im vorhergehenden Leistungsgewährungsverfahren im Rahmen des anschließenden, die Beitragserhebung betreffenden Verfahrens nochmals die Möglichkeit einzuräumen, Einwendungen gegen den in der Regel bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt, mit dem die Jugendhilfemaßnahme bewilligt worden ist, vorzubringen und Rechtsmittel gegen die Beitragserhebung mit derartigen Einwänden zu begründen (vgl. zum Vorstehenden Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - a. a. O. -, Rn. 9-10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2011 - 12 S 2823/08 -, juris, Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2010 - 4 PA 99/10

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gegen andauernde Inobhutnahme; keine

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Der zu den Kosten herangezogene Kläger, vertreten durch seine Mutter, hätte sich gegen die gemäß § 42 Abs. 1 SGB VIII angeordnete Inobhutnahme aus eigenem Recht wenden können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.3.2010 - 4 PA 99/10 -, juris; vgl. auch Kepert in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Auflage, $ 42, Rn. 123: Kind als Adressat des Verwaltungsakts).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 CS 16.2181

    Kostentragung nach Erledigung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Darüber hinaus hätte auch sie aufgrund ihres in Art. 6 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts die Möglichkeit gehabt, gegen die verfügte Inobhutnahme um Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 -, NJW 2017, 1976, Rn. 4).
  • OVG Berlin, 22.11.2001 - 6 B 1.97
    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Vor diesem Hintergrund ist der in der überwiegenden Kommentarliteratur vertretenen Auffassung, Unterhaltsleistungen seien zweckgleiche Leistungen im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII, zuzustimmen (vgl. Jung, TVöD Office Professional, SGB VIII, § 93, Rn. 4; Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Auflage, § 93, Rn. 8; Winkler in: BeckOK Sozialrecht, 54. Edition, § 93, Rn. 4.1; OVG Berlin, Urteil vom 22.11.2001 - 6 B 1.97 -, juris, Rn. 22).
  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 12 BV 12.2351

    Nach § 1 Abs. 8 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit §§ 45, 46

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Dass mit der Norm des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII darüber hinaus möglicherweise auch der Nachrang der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber anderen Leistungen der öffentlichen Fürsorge konkretisiert werden soll (vgl. hierzu VGH München, Urteil vom 22.1.2013 - 12 BV 12.2351 -, juris, Rn. 15), steht dem o.g. Auslegungsergebnis, dass eine Subsidiarität auch gegenüber Leistungen auf anderer Rechtsgrundlage besteht, nicht entgegen.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Zum notwendigen Unterhalt gehört ferner eine Vergütung etwaig gewährter Unterstützungsleistung durch pädagogische Fachkräfte (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 18.4.2013 - 5 C 18/12 -, juris, Rn. 14 zu einer Leistung nach § 19 SGB VIII a.F.; BT-Drs. 16/9299, S. 16).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2020 - 3 A 4203/18
    Für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag kommt es daher grundsätzlich nicht auf die Rechtmäßigkeit der Jugendhilfegewährung an (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2018 - 10 LA 7/18 -, Rn. 8, juris und Beschluss vom 24.11.1999 - 12 L 4460/99 -, juris, Rn. 1 m.w.N.; vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Vollstreckungsrecht, wonach die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im Anfechtungsverfahren gegen den Kostenbescheid nicht geprüft wird: BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 7 C 5.08 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.1999 - 12 L 4460/99

    Rechtmäßigkeit der Jugendhilfegewährung ist nicht; Jugendhilfe; Kostenbeitrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

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