Rechtsprechung
   VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1787
VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20 (https://dejure.org/2021,1787)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.01.2021 - 12 B 6417/20 (https://dejure.org/2021,1787)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 12 B 6417/20 (https://dejure.org/2021,1787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerung von kommunalen Grundstücken - (K)ein Fall für das Vergaberecht?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Die Vergabe und der Verkauf eines Grundstücks an bestimmte Käufer ist als einheitlicher Vorgang insgesamt dem Privatrecht zuzuordnen (vgl. ebenso zur Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte: BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris, Rn. 5-6 m.w.N.).

    Ausnahmen von dem Grundsatz einer rein privatrechtlichen Streitigkeit kommen nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Hand eine gesetzliche öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur bevorzugten Berücksichtigung eines bestimmten Personenkreises zu beachten hat bzw. die Zuordnung des Rechtsgeschäfts oder einzelner seiner Teile zum Kreis des öffentlichen Rechts aus einer rechtlichen bzw. gesetzlichen Regelung folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris Rn. 5, 15; BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 5 ff.; VG Hannover, Urteil vom 13. Mai 2015 - 1 A 6549/13 -, juris Rn. 23 ff.).

    Das ist typischerweise dann der Fall, wenn die Entscheidung über das "Ob" einer öffentlichen Leistung - etwa die Gewährung einer Subvention - durch Verwaltungsakt erfolgt, während deren Abwicklung - das "Wie" - mittels eines privatrechtlichen Vertrages durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 8-11; Bay. VGH, Beschluss vom 23. August 2004 - 4 CE 04.1778 -, juris Rn. 20).

    Maßgeblich für die Zuordnung eines Rechtsverhältnisses zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht ist nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns; ist diese privatrechtlich, so ist es grundsätzlich auch die betreffende Streitigkeit (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris Rn. 9-10, 15).

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 25.69

    Antrag auf Preisermäßigung eines Grundstücks - Veräußerung von Bauland zu

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Ausnahmen von dem Grundsatz einer rein privatrechtlichen Streitigkeit kommen nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Hand eine gesetzliche öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur bevorzugten Berücksichtigung eines bestimmten Personenkreises zu beachten hat bzw. die Zuordnung des Rechtsgeschäfts oder einzelner seiner Teile zum Kreis des öffentlichen Rechts aus einer rechtlichen bzw. gesetzlichen Regelung folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris Rn. 5, 15; BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 5 ff.; VG Hannover, Urteil vom 13. Mai 2015 - 1 A 6549/13 -, juris Rn. 23 ff.).

    Das ist typischerweise dann der Fall, wenn die Entscheidung über das "Ob" einer öffentlichen Leistung - etwa die Gewährung einer Subvention - durch Verwaltungsakt erfolgt, während deren Abwicklung - das "Wie" - mittels eines privatrechtlichen Vertrages durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 8-11; Bay. VGH, Beschluss vom 23. August 2004 - 4 CE 04.1778 -, juris Rn. 20).

    Schließlich ist es für die Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht unerheblich, dass wegen der einschlägigen kommunalrechtlichen Organisationsvorschriften bei der Entscheidung über die Grundstücksverkäufe besondere kommunale Beschlussgremien eingeschaltet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 17; OVG RP, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2000 - 21 E 472/00

    Auswahlentscheidung über Käufer eines gemeindeeigenen Grundstücks;

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Soweit vertreten wird, dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit auch dann vorliegt, wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien getroffen wird, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises bezwecken, wenn die Vergabeentscheidung darauf abzielt, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen, oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 5 ff.; OVG RP, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12; VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 3 K 7459/18 -, juris Rn. 2 ff.; VG München, Beschluss vom 24. Juli 2015 - M 11 E 15.1923 -, juris Rn. 47; VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 -, juris Rn. 5 ff.; VG Minden, Beschluss vom 8. November 2010 - 2 L 451/10 -, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung - unabhängig von der Frage, ob und inwieweit eine solche Konstellation vorliegend überhaupt gegeben ist - nicht.

    Schließlich ist es für die Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht unerheblich, dass wegen der einschlägigen kommunalrechtlichen Organisationsvorschriften bei der Entscheidung über die Grundstücksverkäufe besondere kommunale Beschlussgremien eingeschaltet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 17; OVG RP, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über Aufhebung eines freiwilligen

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Maßgeblich ist allein die tatsächliche Natur des Rechtsverhältnisses, nicht dagegen die rechtliche Einordnung des geltend gemachten Anspruchs durch die Beteiligten (VGH BW, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 S 2403/17 -, juris Rn. 26).

    Die öffentliche Hand trifft in diesem Verfahren eine Entscheidung über die Abgabe einer privatrechtlichen Willenserklärung, die die Rechtsnatur des beabsichtigten bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts teilt (VGH BW, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 S 2403/17 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 2018 - 15 E 219/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 11 K 5949/19 -, juris Rn. 16; VG Aachen, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 4 L 198/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07 -, juris Rn. 9, und BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99 -, juris Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 5949/19

    Zivilrechtsweg im Bieter- Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Die öffentliche Hand trifft in diesem Verfahren eine Entscheidung über die Abgabe einer privatrechtlichen Willenserklärung, die die Rechtsnatur des beabsichtigten bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts teilt (VGH BW, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 S 2403/17 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 2018 - 15 E 219/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 11 K 5949/19 -, juris Rn. 16; VG Aachen, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 4 L 198/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07 -, juris Rn. 9, und BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99 -, juris Rn. 9).

    Abgesehen davon führt die Auffassung, eine Auswahlentscheidung sei bei ihr zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Zielen öffentlich-rechtlich, zu (weiteren) Abgrenzungsproblemen, z.B. in Fällen, in denen die Verfolgung eines öffentlichen Zwecks nur eines von mehreren Entscheidungskriterien darstellt (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 11 K 5949/19 -, juris Rn. 19) oder eine (begehrte) Verkaufsentscheidung im Falle des Fehlens von abstrakten Vergaberichtlinien auf öffentlich-rechtlichen Zielsetzungen beruhen kann, aber nicht muss (vgl. VG München, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - M 11 E 14.3905 -, juris Rn. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.1992 - 7 E 11459/92

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Soweit vertreten wird, dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit auch dann vorliegt, wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien getroffen wird, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises bezwecken, wenn die Vergabeentscheidung darauf abzielt, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen, oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 5 ff.; OVG RP, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12; VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 3 K 7459/18 -, juris Rn. 2 ff.; VG München, Beschluss vom 24. Juli 2015 - M 11 E 15.1923 -, juris Rn. 47; VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 -, juris Rn. 5 ff.; VG Minden, Beschluss vom 8. November 2010 - 2 L 451/10 -, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung - unabhängig von der Frage, ob und inwieweit eine solche Konstellation vorliegend überhaupt gegeben ist - nicht.

    Schließlich ist es für die Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht unerheblich, dass wegen der einschlägigen kommunalrechtlichen Organisationsvorschriften bei der Entscheidung über die Grundstücksverkäufe besondere kommunale Beschlussgremien eingeschaltet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 17; OVG RP, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12).

  • BGH, 15.02.2019 - V ZR 77/18

    Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer im Rahmen eines

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    So werden beispielsweise auch Vertragsbedingungen mit öffentlich-rechtlichem Bezug wie die auf § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gestützten befristeten Veräußerungsverbote von den Zivilgerichten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gebot angemessener Vertragsgestaltung nach § 11 Abs. 2 BauGB überprüft (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15. Februar 2019 - V ZR 77/18 -, juris Rn .6 ff. zur Ausübungsfrist für ein Wiederkaufsrecht von 30 Jahren in einem städtebaulichen Vertrag).
  • VG Münster, 19.01.2009 - 1 L 673/08

    Übertragung gemeindeeigener Baugrundstücke für Wohnzwecke auf der Grundlage eines

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Soweit vertreten wird, dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit auch dann vorliegt, wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien getroffen wird, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises bezwecken, wenn die Vergabeentscheidung darauf abzielt, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen, oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 5 ff.; OVG RP, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12; VG Sigmaringen, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 3 K 7459/18 -, juris Rn. 2 ff.; VG München, Beschluss vom 24. Juli 2015 - M 11 E 15.1923 -, juris Rn. 47; VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 -, juris Rn. 5 ff.; VG Minden, Beschluss vom 8. November 2010 - 2 L 451/10 -, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung - unabhängig von der Frage, ob und inwieweit eine solche Konstellation vorliegend überhaupt gegeben ist - nicht.
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Die öffentliche Hand trifft in diesem Verfahren eine Entscheidung über die Abgabe einer privatrechtlichen Willenserklärung, die die Rechtsnatur des beabsichtigten bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts teilt (VGH BW, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 S 2403/17 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 2018 - 15 E 219/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 11 K 5949/19 -, juris Rn. 16; VG Aachen, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 4 L 198/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07 -, juris Rn. 9, und BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2018 - 15 E 219/18

    Grundstücksverkauf einer Gemeinde ist normalerweise privatrechtliche

    Auszug aus VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20
    Die öffentliche Hand trifft in diesem Verfahren eine Entscheidung über die Abgabe einer privatrechtlichen Willenserklärung, die die Rechtsnatur des beabsichtigten bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts teilt (VGH BW, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 S 2403/17 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 2018 - 15 E 219/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 11 K 5949/19 -, juris Rn. 16; VG Aachen, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 4 L 198/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07 -, juris Rn. 9, und BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99 -, juris Rn. 9).
  • VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 768/18

    Gemeindliche Vergabe von Grundstücken; sog. "Einheimischenmodell"; Rücknahme der

  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines

  • VG Minden, 08.11.2010 - 2 L 451/10

    Erfordernis einer Differenzierung i.R.d. Qualifizierung der Natur eines

  • VGH Bayern, 23.08.2004 - 4 CE 04.1778

    Gemeindliches Tagungszentrum; Gemeindliche Einrichtung; Widmung; Gastronomie;

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

  • VG Aachen, 23.02.2018 - 4 L 198/18
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 56/07

    Verfahren zur Überprüfung der Veräußerung eines Grundstücks durch einen Träger

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 4 ZB 16.1852

    Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen eines Einheimischenmodells

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 86/12

    Rechtswegabgrenzung für Streitigkeiten aus einem Grundstückskaufvertrag zwischen

  • VG Hannover, 13.05.2015 - 1 A 6549/13

    Girokonto; Sparkasse

  • VG Ansbach, 21.06.2017 - AN 4 K 16.02256

    Unzulässige Klage gegen Gemeinderatsbeschluss

  • VG Stuttgart, 19.09.2013 - 3 K 2686/13

    Verwaltungsrechtsweg; Reservierung eines kommunalen Baugrundstücks

  • VG München, 14.10.2014 - M 11 E 14.3905

    Vergabe eines Grundstücks außerhalb eines Einheimischenmodells

  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 4 ZB 07.3484

    Einheimischenmodell; Rücknahme der Grundstückszuteilung

  • VG München, 24.07.2015 - M 11 E 15.1923

    Einheimischenmodell; Vergaberichtlinien

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht