Rechtsprechung
   VG Hannover, 15.02.2017 - 10 A 880/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2736
VG Hannover, 15.02.2017 - 10 A 880/17 (https://dejure.org/2017,2736)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.02.2017 - 10 A 880/17 (https://dejure.org/2017,2736)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 10 A 880/17 (https://dejure.org/2017,2736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sicherstellung des türkischen Reisepasses eines in Ungarn in Haft befindlichen mutmaßlichen IS-Unterstützers aufgehoben - Polizeirecht bietet nach Auffassung des Gerichts keine Rechtsgrundlage für den dauerhaften Einzug eines ausländischen Passes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sicherstellung des türkischen Reisepasses eines in Ungarn in Haft befindlichen mutmaßlichen IS-Unterstützers aufgehoben

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage und Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen, dessen Reisepass die Stadt Hildesheim sichergestellt hat - Kläger sitzt nach illegaler Ausreise inzwischen in Ungarn in Haft

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2001 - 13 S 542/01

    Passverwahrung für ausreisepflichtigen Ausländer

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 10 A 880/17
    Die Einbehaltung stellt nach allgemeiner Auffassung ebenfalls keinen völkerrechtswidrigen Eingriff in die Personal- und Passhoheit des Heimatlandes dar (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, 2012, § 50 Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.6.2001 - 13 S 542/01 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1972 - IV B 280/72
    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 10 A 880/17
    Die völkerrechtliche Pflicht zur Respektierung der Personalhoheit gebietet es, den Pass als wichtige völkerrechtliche Urkunde eines anderen Staates grundsätzlich nicht einzuziehen oder gar zu entziehen oder in anderer Weise auf seinen Bestand oder Inhalt Zugriff zu nehmen (so schon OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.7.1972 - IV B 280/72 -, NJW 1972, 2199; vgl. auch Jansen, ZAR 1998, 70, 75).
  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 10 A 880/17
    Es entspricht einem feststehenden Grundsatz des Völkerrechts, dass ein Staat - vorbehaltlich seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen - berechtigt ist, die Bestimmungen für die Einreise, den Aufenthalt und der Aufenthaltsbeendigung von Ausländern in seinem Hoheitsgebiet festzulegen (vgl. EGMR, Urteil vom 26.9.1997 - 85/1996/704/896 - InfAuslR 1997, 430, 432, Rn. 34 - Mehemi/Frankreich).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht