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   VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16   

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VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16 (https://dejure.org/2017,5279)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.02.2017 - 5 A 3723/16 (https://dejure.org/2017,5279)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 5 A 3723/16 (https://dejure.org/2017,5279)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Zudem hat der Verordnungsgeber bei der Fortentwicklung von § 52 Abs. 3 Satz 1 StVZO wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass der Kreis der Fahrzeuge, die mit Blaulicht ausgerüstet werden dürfen, möglichst klein bleiben soll, um dessen Wirkung nicht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 - juris, Rn.14 -18 mwN).

    Die Ausnahmegenehmigung müsste geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 - BVerwGE 146, 357 Rn. 29 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 - juris, Rn. 28).

    Nach alledem sind die begehrten Ausnahmegenehmigungen nicht geboten, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 - BVerwGE 146, 357 Rn. 29 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 - juris, Rn. 28).

  • OLG Celle, 03.08.2011 - 14 U 158/10

    Bestimmung des Begriffs der Sonderrechtsfahrzeuge i.S.v. § 35 StVO;

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Das Gericht habe in dem Urteil vom 03.08.2011 (14 U 158/10 - juris) deutlich gemacht, dass im Rahmen der hinsichtlich § 70 StVZO zu treffenden Ermessensentscheidung zwar auch die generelle Möglichkeit der Unfallhilfeleistung durch Mitarbeiter der Unfallforschung am Unfallort berücksichtigt werden könne, jedoch die mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung verbundenen erheblichen Gefahren für den allgemeinen Straßenverkehr besonders zu gewichten seien.

    Insoweit hat die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10 - juris) ausgeführt, dass im Rahmen der hinsichtlich § 70 StVZO zu treffenden Ermessensentscheidung zwar auch die generelle Möglichkeit der Unfallhilfeleistung durch Mitarbeiter der Unfallforschung am Unfallort berücksichtigt werden könne, jedoch die mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO verbundenen erheblichen Gefahren für den allgemeinen Straßenverkehr besonders zu gewichten seien.

    Das so erlangte Wissen kann herangezogen werden, um Unfälle zu vermeiden oder die Sicherheit bei Unfällen zu verbessern (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10 - juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 9.12

    Gelbes Blinklicht (Rundumlicht); Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen;

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Die Ausnahmegenehmigung müsste geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 - BVerwGE 146, 357 Rn. 29 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 - juris, Rn. 28).

    Nach alledem sind die begehrten Ausnahmegenehmigungen nicht geboten, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 - BVerwGE 146, 357 Rn. 29 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 - juris, Rn. 28).

  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist § 5 Abs. 1 FZV, weil die Einsatzfahrzeuge der Klägerin nicht den Vorschriften der StVZO entsprechen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 02.11.2010 - 3 Bf 82/09 - juris; VG Mainz, Urteil vom 19.08.2009 - 3 K 552/08.MZ - juris).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge nachvollziehbar erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.2002 - 3 C 33/01 - juris).
  • VG Mainz, 19.08.2009 - 3 K 552/08

    Führen eines Blaulichts; privates Feuerwehrfahrzeug

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist § 5 Abs. 1 FZV, weil die Einsatzfahrzeuge der Klägerin nicht den Vorschriften der StVZO entsprechen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 02.11.2010 - 3 Bf 82/09 - juris; VG Mainz, Urteil vom 19.08.2009 - 3 K 552/08.MZ - juris).
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 11 ZB 14.1007

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Rettungsdienste wegen einer schlechten eigenen Ausstattung ihre Aufgaben nicht mehr ohne die Hilfe der Unfallforschung wahrnehmen könnten, sondern der Bedarf an Rettungskräften und Fahrzeugen vielmehr gedeckt ist (vgl. hierzu auch Bay.VGH, Beschluss vom 19.02.2015 - 11 ZB 14.1007 - juris, Rn 21 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Insoweit liegt keine Ermessenreduzierung auf Null vor (siehe aber: OVG NRW, Urteil vom 12.05.2000 - 8 A 2698/99 - juris Rn. 55 ff. zur Ermessensreduzierung auf Null bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzgl. der Blaulichtberechtigung für Organ- und Ärztetransporte).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    Die Heilung kann vielmehr - wie vorliegend - auch in einem Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Verfahren bestehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/10 - juris; Bay.VGH, Beschluss vom 26.01.2009 - 3 CS 09.46 - juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 - juris).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11

    Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Blaulicht; Blaulichtfahrzeug;

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16
    So ist in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVZO von Kraftfahrzeugen die Rede, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes "dienen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376 Rn. 15 ff.).
  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16

    Vorwegnahme der Hauptsache; Ausnahmegenehmigung; Kennleuchten für blaues

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 10 B 270/10

    Ersetzung einer Anhörung wegen einer Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch (

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

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