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   VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17   

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VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17 (https://dejure.org/2018,9556)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.02.2018 - 12 A 7782/17 (https://dejure.org/2018,9556)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 12 A 7782/17 (https://dejure.org/2018,9556)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17
    Zudem sei die geplante Erweiterung als Außenklimastall nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.06.2017 - 4 C 3.16 -) genehmigungsfähig.

    34 Auch bei Überschreitung des maßgeblichen Immissionswerts ist in einem erheblich vorbelasteten Gebiet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Zulassung eines weiteren emittierenden Vorhabens jedenfalls dann möglich, wenn hierdurch die vorhandene Immissionssituation verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (BVerwG, Urt. v. 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 13).

    Die Berufung ist gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, da die Frage, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - so zu verstehen ist, dass sich der Nachbar darauf berufen kann, dass von einem Vorhaben nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG) ausgehen, nicht geklärt ist, und die Klärung dieser Frage im allgemeinen Interesse liegt.

  • VG Hannover, 04.07.2012 - 12 B 2648/12

    Baugenehmigungsverfahren; GIRL; Verbesserung der Immissionssituation

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17
    Nachdem der Beklagte einen Aussetzungsantrag des Beigeladenen abgelehnt hatte, suchte dieser am 22.02.2012 bei Gericht um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach (12 B 2648/12).

    Mit Beschluss vom 04.07.2012 (12 B 2648/12) ordnete das Verwaltungsgericht Hannover die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beigeladenen an.

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 7 ME 6/06

    Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) auf

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17
    Anhaltspunkte für die Erheblichkeit von Geruchsbelästigungen bieten im Bereich der Landwirtschaft zunächst die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und bei der Schweinmast speziell die Abstandsregelungen der VDI Richtlinie 3894 Blatt 2, die die Vorgänger-Richtlinie 3471 ersetzt hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.05.2006 - 7 ME 6/06 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12

    Umfang eines Baugenehmigungsverfahrens; Neubeurteilung aller Belästigungen bei

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17
    Scheiden die TA Luft und die VDI Richtlinie 3894 Blatt 2 als Orientierungs- und Entscheidungshilfe zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen aus, so ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass für die Beurteilung der Erheblichkeit bzw. der Zumutbarkeit der hier geltend gemachten Geruchsbelästigungen die Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - (Einführungserlass v. 23.7.2009, Nds. MBl. 2009, 794) als Orientierungshilfe heranzuziehen ist (Nds. OVG, Urt. v. 08.11.2012 - 1 ME 128/12 -, juris Rn. 13 m. w. N.), und zwar in der Fassung vom 23.07.2009.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung;

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2018 - 12 A 7782/17
    35 Das Grundstück des Beigeladenen liegt zwar in einem durch rechtmäßig betriebene Tierhaltungsanlagen erheblich vorbelasteten Gebiet, die Vorbelastung auf seinem Grundstück überschreitet auch nicht die Grenze zur Gesundheitsgefahr (das Nds. OVG hat in bestimmten Konstellationen Immissionswerte von 50% als zumutbar erachtet, vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 -, juris Rn. 37) und die Immissionssituation auf dem Grundstück des Beigeladenen verbessert sich - wenn auch nur geringfügig, nämlich von 27% auf 26, 6%, d. h. um 0, 4% (vgl. erg. gutachterliche Stn. v. 08.06.2012).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 LC 63/18

    Abluftreinigung; Abluftreinigungsanlage; Anlagenart; Außenklimastall; Geruch;

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage mit dem angegriffenen Urteil vom 15. Februar 2018 (- 12 A 7782/17 -, juris) abgewiesen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 LB 10/16

    Baugenehmigung; Nachbarklage gegen einen (zweiten) Schweinemaststall;

    Entscheidend für die Frage, was Stand der Technik ist, ist, was nach dem technischen Entwicklungsstand als das technisch Notwendige und Angemessene im Hinblick auf den Schutzzweck des Gesetzes anerkannt ist (VG Hannover, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 7782/17 -, Rn. 36 bei juris; Thiel in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2018, § 3 BImSchG Rn. 111; vgl. zum "Stand der Technik" auch Heilshorn/Sparwasser in: Landmann/Rohmer, a. a. O., § 22 BImSchG Rn. 41 ff.).
  • VG Hannover, 20.07.2018 - 4 A 1590/17

    Dorfgebiet; Etikettenschwindel; Geruch; Kleinsiedlungsgebiet;

    Auch bei Überschreitung des maßgeblichen Immissionswerts ist in einem erheblich vorbelasteten Gebiet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zulassung eines weiteren emittierenden Vorhabens jedenfalls dann möglich, wenn hierdurch die vorhandene Immissionssituation verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (BVerwG, Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, juris, Rn. 13; vgl auch VG Hannover, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 7782/17 -, juris, Rn. 34; folgendes nach BVerwG):.
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