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   VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16   

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VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16 (https://dejure.org/2017,12095)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.03.2017 - 10 A 4456/16 (https://dejure.org/2017,12095)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. März 2017 - 10 A 4456/16 (https://dejure.org/2017,12095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs 2 GlSpielWStVtr; § 4 GlSpielWStVtr; § 9 Abs 5 GlSpielWStVtr; § 9 Abs 1 GlSpielWStVtr; § 9a Abs 3 GlSpielWStVtr; § ... 1 Abs 4 GwG; § 16 GwG; § 16 Abs 1 S 1 GwG; § 16 Abs 2 Nr 8a GwG; § 16 Abs 7 GwG; § 2 Abs 1 Nr 12 GwG; § 9c Abs 3 GwG; § 9c Abs 6 GwG; § 23 Abs 1 GlSpielG ND; § 65 Abs 3 SOG ND
    Aktivierungscode; Bestimmtheit; Geldwäschegesetz; Glücksspiel; Voucher; Zwangsmittelandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

    Auszug aus VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16
    Außerdem ist zweifelhaft, ob der Verkauf von Vouchern eine Glücksspielvermittlung im glücksspielrechtlichen Sinn darstellt, denn mit dem Kauf eines Vouchers erlangt der Loskäufer noch keine Gewinnchance, denn erst mit der Umwandlung (Einlösung) des Gutscheins in ein Los unter Bestehen der Altersverifizierung wird ein Spielvertrag abgeschlossen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 21.11.2014 - 6 A 10562/14.OVG -, NJOZ 2015, 1740).

    Glücksspielrechtlich mag in dem Kauf eines Vouchers noch keine Teilnahme am Glücksspiel liegen, da es dazu noch dessen Einlösung bedarf (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 21.11.2014, a.a.O.), doch richtet sich die Frage, was unter einer geldwäscherechtlichen Transaktion zu verstehen ist, nicht danach, sondern nach § 1 Abs. 4 GwG.

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 3335/01

    Ablagerung; Bauaufsicht; Bauschutt; Gefahr; Unterlassungsgebot;

    Auszug aus VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16
    Aus diesen Vorschriften mag sich zwar ableiten lassen, dass es nicht nur möglich ist, mehrere verschiedene Zwangsmittel gestaffelt anzudrohen, sondern "erst recht" auch ein identisches Zwangsmittel mehrfach und in gestaffelter, sich steigernder Höhe für den Fall anzudrohen, dass einer Untersagung fortdauernd zuwidergehandelt wird (Nds. OVG, Urteil vom 21.08.2002 - 1 LB 3335/01 -, juris Rdnr. 29).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16
    Das enthebt den Beklagten aber nicht der Notwendigkeit, die Zuwiderhandlung genauer zu umschreiben (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. vom 28.10.2010 - 13 ME 86/10, BeckRS 2010, 55462), wenn die angefochtene Androhung denklogisch sowohl Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 1 (Vertriebsuntersagung) des angefochtenen Bescheides wie auch solche gegen Ziffer 2 des Bescheides (Entfernung und Rücknahme der Voucher) möglich erscheinen lässt.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16
    Diese im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 04.02.2016 - C-336/14 -, NVwZ 2016, 369 Sebat Ince) gefundenen Erwägungen beruhen auf der Auslegung des Art. 56 AEUV, wonach Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union verboten sind.
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus VG Hannover, 15.03.2017 - 10 A 4456/16
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des EuGH zur staatlichen Glücksspielregulierung die bloß formelle Illegalität des Glücksspielangebots dessen Untersagung nicht rechtfertigen, wenn das für Private für eine Übergangszeit bis zur Anwendung einer glücksspielrechtlichen Neuregelung eröffnete Erlaubnisverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist oder praktiziert wird und deshalb faktisch ein staatliches Monopol fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.06.2016 - 8 C 5.15 -, BeckRS 2016, 106250).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 11 ME 130/17

    Absoluter Verfahrensfehler; Begründungspflicht; Dauerverwaltungsakt;

    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (10 A 4456/16) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 8. Juli 2016 wird insgesamt angeordnet.

    Auf die dagegen von der Antragstellerin erhobene Klage (10 A 4456/16) hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 15. März 2017 die Zwangsgeldandrohung aufgehoben und die Klage im Übrigen abgewiesen.

  • VG Gelsenkirchen, 11.01.2021 - 18 L 1703/20

    Geldwäscherechtliche Aufsicht, Rechtsanwaltskammer, mehrfach qualifizierter

    17/10745, S. 18; allgemein auch: VG Hannover, Urteil vom 15. März 2017 - 10 A 4456/16 - juris Rn. 40, 51 ff. und 67 f. (zur Vorgängernorm des § 16 Abs. 1 GwG a.F.).
  • VG Arnsberg, 10.10.2018 - 1 K 5592/17
    Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover, das in seinem Urteil vom 15. März 2017 (- 10 A 4456/16 -) die Auffassung vertrete, dass der Vouchervertrieb einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nicht bedürfe, habe diese Vorschriften nicht in Betracht gezogen und sich lediglich mit dem nicht unmittelbar einschlägigen § 9 Abs. 5 GlüStV befasst.

    So VG Hannover, Urteil vom 15. März 2017 - 10 A 4456/16 -, juris, Rn. 43 mit Verweis auf Dietlein/Hüsken, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. § 1, Rn. 13.

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 11 ME 541/18

    Aktivierungscodes; gewerbliche Spielvermittlung; Glücksspielaufsichtsbehörde;

    Auf die dagegen von der Antragstellerin erhobene Klage (10 A 4456/16) hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 15. März 2017 die Zwangsgeldandrohung aufgehoben und die Klage im Übrigen abgewiesen.
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