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   VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20   

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https://dejure.org/2021,50420
VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20 (https://dejure.org/2021,50420)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.12.2021 - 4 A 1173/20 (https://dejure.org/2021,50420)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 4 A 1173/20 (https://dejure.org/2021,50420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 BauO ND; § 36 Abs 1 VwVfG; § 43 Abs 5 BauO ND
    Fensterloses Hotel; gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse; isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maximal drei Tage Aufenthalt im fensterlosen Hotel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen im BoxHotel - Klage des Betreibers des BoxHotels bleibt überwiegend ohne Erfolg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen im BoxHotel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nur drei Tage Aufenthalt im fensterlosen BoxHotel zulässig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Muss ein Gast mehr als drei Nächte in einem BoxHotel übernachten dürfen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 1 LB 29/20

    Erteilung eines Bauvorbescheids mit einer Begrenzung der ununterbrochenen Dauer

    Auszug aus VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20
    Sofern die Beklagte auf Urteile in einem ähnlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (v. 24.01.2019, Az. 4 A 6675/18) und in zweiter Instanz vor dem OVG Lüneburg (v. 12.05.2021, Az. 1 LB 29/20) verweise, könnten diese nicht herangezogen werden.

    Die vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Az. 4 A 6675/18) und Oberverwaltungsgericht Lüneburg (1 LB 29/20) geführten Parallelverfahren seien unter dem Gesichtspunkt der.

    Diese Anforderungen hat das OVG Lüneburg mit Urteil vom 12.05.2021 (- 1 LB 29/20 -, Rn. 30 ff., juris) in dem Parallelverfahren fensterloser Mehrbettzimmer eines Hostels dahingehend konkretisiert, dass es die maximal zulässige ununterbrochene Aufenthaltsdauer auf drei Übernachtungen begrenzt hat.

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 12.05.2021 (a.a.O.) klare Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulässigkeit von fensterlosen Beherbergungsbetrieben formuliert.

  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 6166/18

    Aufenthaltsraum; Fenster; notwendiges Fenster; Schlafbox

    Auszug aus VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20
    Nachdem die Beklagte den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Baugenehmigung für das beschriebene Vorhaben abgelehnt und auch den hiergegen eingelegten Widerspruch zurückgewiesen hatte, war der Bauantrag Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem erkennenden Verwaltungsgericht (Az. 4 A 6166/18).

    Wie die Kammer bereits mit Urteil vom 24.01.2019 in dem vorangegangenen Verfahren rechtskräftig festgestellt hat, kann die Klägerin gem. § 43 Abs. 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) nur dann auf die grundsätzlich nach § 43 Abs. 3 NBauO erforderlichen notwendigen Fenster verzichten, wenn den Anforderungen des § 3 NBauO entsprochen wird (vgl. VG Hannover, Urt. v. 24.01.2019 - 4 A 6166/18 -, Rn. 42 ff., juris).

    Die Beklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil der Kammer vom 24.01.2019 verpflichtet, der Klägerin diese zu erteilen (vgl. VG Hannover, Urt. v. 24.01.2019 - 4 A 6166/18 -, juris).

  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 6675/18

    Lässt das niedersächsische Bauordnungsrecht Beherbergungsbetriebe, deren

    Auszug aus VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20
    Sofern die Beklagte auf Urteile in einem ähnlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (v. 24.01.2019, Az. 4 A 6675/18) und in zweiter Instanz vor dem OVG Lüneburg (v. 12.05.2021, Az. 1 LB 29/20) verweise, könnten diese nicht herangezogen werden.

    Die vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Az. 4 A 6675/18) und Oberverwaltungsgericht Lüneburg (1 LB 29/20) geführten Parallelverfahren seien unter dem Gesichtspunkt der.

  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 6.17

    Keine Befristung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

    Auszug aus VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2018 - BVerwG 8 C 6.17 -,Rn. 9, juris, und v. 22.11.2000 - BVerwG 11 C 2.00 -, Rn. 25, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, Rn. 51, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 11.12.2020 - OVG 2 S 47/20 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 2 S 47.20

    Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung; Bekanntgabe des

    Auszug aus VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2018 - BVerwG 8 C 6.17 -,Rn. 9, juris, und v. 22.11.2000 - BVerwG 11 C 2.00 -, Rn. 25, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, Rn. 51, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 11.12.2020 - OVG 2 S 47/20 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11

    Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem

    Auszug aus VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2018 - BVerwG 8 C 6.17 -,Rn. 9, juris, und v. 22.11.2000 - BVerwG 11 C 2.00 -, Rn. 25, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, Rn. 51, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 11.12.2020 - OVG 2 S 47/20 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Hannover, 15.12.2021 - 4 A 1173/20
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2018 - BVerwG 8 C 6.17 -,Rn. 9, juris, und v. 22.11.2000 - BVerwG 11 C 2.00 -, Rn. 25, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, Rn. 51, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 11.12.2020 - OVG 2 S 47/20 -, Rn. 11, juris).
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