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   VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10   

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https://dejure.org/2013,46022
VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10 (https://dejure.org/2013,46022)
VG Hannover, Entscheidung vom 17.07.2013 - 3 A 4722/10 (https://dejure.org/2013,46022)
VG Hannover, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 3 A 4722/10 (https://dejure.org/2013,46022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 SGB 8; § 24 Abs 1 SGB 8; § 86d SGB 8; § 86 Abs 5 SGB 8; § 86 Abs 2 SGB 8; § 105 SGB 10
    Beitragsfreies Kindergartenjahr; Jugendhilfeleistung; jugendhilferechtlicher Bedarf; Kostenerstattungsanspruch; Leistungsbeginn; Sozialleistung; Trennung der Eltern; Wechsel der Kindertagesstätte; Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10
    Das habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.11.2002 (- 5 C 57.01 -) ebenso gesehen.

    In seiner Entscheidung vom 14.11.2002 (- 5 C 57/01 -, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht auch eine Betreuung in Kindertagesstätten grundsätzlich als "fortsetzungsfähige" Leistung angesehen (allerdings in einem Fall, in dem die Betreuung tatsächlich in ein- und derselben Einrichtung fortgesetzt wurde und sich nur - nach damaliger Auffassung - die örtliche Zuständigkeit in Folge einer Veränderung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Mutter geändert hatte).

    Auch den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.11.2002 (- 5 C 57/01 - und - 5 C 51/01 -, jeweils in juris) ist zu entnehmen, dass eine Leistung bzw. deren Fortsetzung im kostenerstattungsrechtlichen Sinne voraussetzt, dass der Sozialleistungsträger sich des Hilfefalls angenommen bzw. ihn "in seine Regelungszuständigkeit übernommen" und gegenüber dem Hilfeempfänger eine "Entscheidung" über die Fortsetzung der Leistung getroffen hat (- 5 C 51/01 - Rn. 17 in juris; - 5 C 57/01 - Rn. 33 in juris).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10
    Nach deren Rechtsauffassung handelte es sich nämlich bei dem Kita-Besuch des Kindes im gesamten Zeitraum von 2007 bis 2010 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Leistungsbegriff (u.a. Urt. vom 09.12.2010, - 5 C 17/09 -, juris) um eine einheitliche Leistung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 09.12.2010 (- 5 C 17/09 -, juris) ausgeführt, die Zuständigkeitsregelung des § 86 Abs. 5 SGB VIII sei auch in den Fällen anwendbar, in denen die Eltern bereits vor bzw. bei Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte haben und solche während des Leistungsbezuges beibehalten (Leitsatz 1).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10
    Es liege hinsichtlich des gesamten Kindergartenbesuchs des Kindes nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urt. vom 29.01.2005, - 5 C 9.03 -) eine einheitliche Leistung vor.
  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10
    Auch den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.11.2002 (- 5 C 57/01 - und - 5 C 51/01 -, jeweils in juris) ist zu entnehmen, dass eine Leistung bzw. deren Fortsetzung im kostenerstattungsrechtlichen Sinne voraussetzt, dass der Sozialleistungsträger sich des Hilfefalls angenommen bzw. ihn "in seine Regelungszuständigkeit übernommen" und gegenüber dem Hilfeempfänger eine "Entscheidung" über die Fortsetzung der Leistung getroffen hat (- 5 C 51/01 - Rn. 17 in juris; - 5 C 57/01 - Rn. 33 in juris).
  • VG Schleswig, 27.05.2010 - 15 A 120/09
    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10
    Er trägt unter Berufung auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 27.05.2010 (- 15 A 120/09 -) im Wesentlichen vor: Bei dem Besuch des I. J. es ab dem 01.08.2009 habe es sich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum jugendhilferechtlichen Leistungsbegriff nicht um die Fortsetzung einer bereits mit dem Eintritt in den Kindergarten in G. im Jahr 2007 begonnenen einheitlichen Jugendhilfeleistung gehandelt.
  • VG Münster, 22.07.2014 - 6 K 854/13

    Erstattung durch die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte

    vgl. auch die Abgrenzung der Zuständigkeitsvorschriften in VG Hannover, Urteil vom 17. Juli 2013 - 3 A 4722/10 -, juris.

    Hierzu auch VG Hannover, Urteil vom 17. Juli 2013 - 3 A 4722/10 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N.

  • VG Hannover, 22.08.2017 - 3 A 5588/15

    Beendigung einer Leistung; Beginn der Leistung; Einheitlichkeit einer Leistung;

    Es bedarf also eines zielgerichteten Tätigwerdens des Sozialleistungsträgers gegenüber dem Kind durch die Zuweisung oder zumindest den Nachweis eines Platzes (Urteil der Kammer vom 17. Juli 2013, 3 A 4722/10, juris, Rn. 26, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14

    Kostenerstattung für Elternbeiträge für die Nutzung einer Kindertageseinrichtung

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich bei einer Trennung der Eltern und dem Wegzug eines Elternteils allein die Frage eines örtlichen Einrichtungswechsels, nicht aber der Betreuungsart und des Betreuungsumfangs stellt (so aber offenbar VG Hannover, Urteil vom 17.07.2013 - 3 A 4722/10 -, juris).
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