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   VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19   

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VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19 (https://dejure.org/2019,44383)
VG Hannover, Entscheidung vom 17.12.2019 - 4 B 2809/19 (https://dejure.org/2019,44383)
VG Hannover, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 4 B 2809/19 (https://dejure.org/2019,44383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag des NABU gegen Erweiterung eines Hähnchenmastbetriebs in der Wedemark hat Erfolg - Betreiber fehlen jedenfalls ausreichende Flächen zur eigenen Futterproduktion

Sonstiges

  • niedersachsen.de (Terminmitteilung)

    Eilrechtsverfahren über die Erweiterung eines Hähnchenmaststalls in Elze - Vorläufiger Rechtsschutz des Naturschutzbundes Niedersachsen e.V. gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Hähnchenmastanlage in der Wedemark (Elze)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Diese Regelungstechnik lässt nach Auffassung der Kammer einen ausreichend engen Zusammenhang zwischen der Prüfung des Privilegierungstatbestandes in § 35 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB und dem andernfalls einschlägigen, umweltschützenden Merkmal in § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB erkennen (so bereits VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 70, juris; vgl. auch VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, Rn. 51, juris).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die LWK Niedersachsen auch in einem vorherigen Verfahren den Bedarf noch erheblich höher, und zwar mit 390 MJ ME pro Stellplatz bei 7 Durchgängen beziffert hat (VG Hannover, Beschluss vom 28. März 2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 113, juris).

    Die Rechtsprechung fällt bei der Beantwortung der Frage, welche Pachtflächen im jeweiligen Fall als dauerhaft verfügbar angesehen werden können, sehr heterogen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62/78 - Rn. 19, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 10945/14 - Rn. 37, juris; BayVGH, Beschluss vom 01.06.2012 - 1 ZB 11.189 - Rn. 3, juris; Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37; VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 103ff, juris; VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, Rn. 112ff, juris).

    Doch auch wenn man im Rahmen der Gesamtbetrachtung hilfsweise davon ausgeht, dass eine bestehende Pachttradition ein Defizit in der Restlaufzeit eines Pachtvertrages auszugleichen vermag (so noch VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 104, juris), weil eine solche Vertragshistorie auch künftige Vertragsverlängerungen indizieren kann, führt dies zu keiner anderen Beurteilung, denn eine Reihe der Pachtverhältnisse des Beigeladenen kann nicht auf eine solche Historie zurückblicken.

    Die Kammer lässt an dieser Stelle deshalb dahingestellt, ob darüber hinaus der Antragsteller auch mit dem Argument durchdringen kann, dass die Berechnung der Futtergrundlage auf Basis eines Anbauverhältnisses von 75% Mais und 25% Weizen/Gerste fehlerhaft ist, weil diese Anbauverhältnisse nicht der Zusammensetzung der in der Geflügelhaltung üblicherweise verwendeten Futtermischung entsprechen und damit die Beziehung zur Bodenertragsnutzung fehlt (dem folgend VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris; a.A. noch VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 115, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19

    Verbandsantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht legt in seiner jüngsten Entscheidung (Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - Rn. 119, juris) als Ausgangspunkt die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen von 30 Jahren zugrunde.

    Das Bundesverwaltungsgericht musste sich bereits 1994 (Beschluss vom 19.07.1994 - 4 B 140/94 -, Rn. 3 f., juris) mit dem schon seinerzeit geltend gemachten Strukturwandel in der Landwirtschaft befassen und hat diesen nicht zum Anlass genommen, die Anforderungen insgesamt zu senken (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 122, juris).

    Jedenfalls aber liegt in seiner Errichtung eine Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 124, juris).

  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097

    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Hierbei sei nicht gefordert, dass die Pachtverträge den gesamten in den Blick zu nehmenden Zeitraum abdecken (Nds. OVG, Urteil vom 30.08.1988 - 1 A 164/86 -, Rn. 31, juris: 18 Jahre bei 30 Jahre Nutzungsdauer der Anlage; BayVGH, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, Rn. 46, juris: zweifelnd, ob Pachtverträge von 9 bis 10 Jahren ausreichen).

    Demgegenüber kann das benötigte Tierfutter nicht i.S.v. § 201 BauGB auf Flächen erzeugt werden, wenn für den Anbau auf den betreffenden Flächen nach dem Betriebskonzept bereits eine anderweitige langfristige Zweckbestimmung vorliegt (BayVGH, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, Rn. 41, juris).

  • VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738

    Masthähnchenanlage in Eschelbach unzulässig

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Die Rechtsprechung fällt bei der Beantwortung der Frage, welche Pachtflächen im jeweiligen Fall als dauerhaft verfügbar angesehen werden können, sehr heterogen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62/78 - Rn. 19, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 10945/14 - Rn. 37, juris; BayVGH, Beschluss vom 01.06.2012 - 1 ZB 11.189 - Rn. 3, juris; Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37; VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 103ff, juris; VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, Rn. 112ff, juris).

    Die Kammer lässt an dieser Stelle deshalb dahingestellt, ob darüber hinaus der Antragsteller auch mit dem Argument durchdringen kann, dass die Berechnung der Futtergrundlage auf Basis eines Anbauverhältnisses von 75% Mais und 25% Weizen/Gerste fehlerhaft ist, weil diese Anbauverhältnisse nicht der Zusammensetzung der in der Geflügelhaltung üblicherweise verwendeten Futtermischung entsprechen und damit die Beziehung zur Bodenertragsnutzung fehlt (dem folgend VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris; a.A. noch VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 115, juris).

  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Ob dies am Ende für jeden der gerügten Fehler gilt, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (offen gelassen bei VG Weimar, Beschluss vom 13.03.2017 - 7 E 155/17 We -, Rn. 81, 130, juris; a.A. wohl VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, Rn. 52, juris).

    Diese Regelungstechnik lässt nach Auffassung der Kammer einen ausreichend engen Zusammenhang zwischen der Prüfung des Privilegierungstatbestandes in § 35 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB und dem andernfalls einschlägigen, umweltschützenden Merkmal in § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB erkennen (so bereits VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 70, juris; vgl. auch VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, Rn. 51, juris).

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2291

    Schafhaltungsbetrieb mit 45 Mutterschafen im Nebenerwerb; überwiegende

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Angesichts der grundsätzlichen Labilität schuldrechtlicher gegenüber dinglichen Rechtspositionen können Pachtflächen als nach § 201 BauGB "zum Betrieb gehörende" Flächen allerdings nur Berücksichtigung finden, wenn und soweit sie prognostisch dem Betriebsinhaber mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit für eine ausreichende Dauer zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 4 C 9/11 -Rn. 10, juris; BayVGH, Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2291 - Rn. 37, juris).

    Die Rechtsprechung fällt bei der Beantwortung der Frage, welche Pachtflächen im jeweiligen Fall als dauerhaft verfügbar angesehen werden können, sehr heterogen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62/78 - Rn. 19, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 10945/14 - Rn. 37, juris; BayVGH, Beschluss vom 01.06.2012 - 1 ZB 11.189 - Rn. 3, juris; Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37; VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 103ff, juris; VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, Rn. 112ff, juris).

  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 1 CS 04.1598

    Bauplanungsrecht: Begriff der "überwiegend eigenen Futtergrundlage"

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Nur dann lässt sich ein Eingriff in den zumeist naturhaft geprägten Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 24.08.1979 - IV C 3/77 - Rn. 17, juris; BayVGH, Beschluss vom 04.01.2015 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 15, 22).

    Eine allgemein gültige Berechnungsformel existiert ebenso wenig wie eine pauschale Untergrenze (Mindestquote) für das Verhältnis von Eigentums- zu Pachtflächen (BayVGH, Beschluss vom 04.01.2015 - 1 CS 04.1598 - juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung ist ebenso gegeben wie ein auf Dauer gedachtes und lebensfähiges Unternehmen, das gewissermaßen für Generationen bestehen wird (zu den Anforderungen im Allgemeinen BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 4 C 9/11 - Rn. 7, juris; BayVGH, Urteil vom 20.03.2001 - 20 B 00.2501 -Rn. 17, 24, juris).

    Angesichts der grundsätzlichen Labilität schuldrechtlicher gegenüber dinglichen Rechtspositionen können Pachtflächen als nach § 201 BauGB "zum Betrieb gehörende" Flächen allerdings nur Berücksichtigung finden, wenn und soweit sie prognostisch dem Betriebsinhaber mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit für eine ausreichende Dauer zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 4 C 9/11 -Rn. 10, juris; BayVGH, Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2291 - Rn. 37, juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 1 ME 65/18

    Zur Privilegierung gewerblicher Tierhaltung im Außenbereich

    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Dies gilt bereits deshalb, weil der Stall mit Blick auf die Bodenversiegelung öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB, nämlich etwa Belange des Naturschutzes i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 04.09.2018 - 1 ME 65/18 -, Rn. 11, juris) beeinträchtigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 10 A 62/17
    Auszug aus VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19
    Es ist vielmehr gerade erforderlich, dass zum landwirtschaftlichen Betrieb ausreichend landwirtschaftliche Flächen gehören, auf denen Tierfutter tatsächlich auch erzeugt werden kann (OVG Münster, Beschluss vom 27.02.2018 - 10 A 62/17 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1988 - 1 A 164/86

    Pacht; Pächter; Pachtvertrag; Verlängerung; Fortsetzung; Pachtzeit

  • VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17

    (Umweltrechtsbehelf eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG, zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2015 - 8 A 10945/14

    Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch weinbauliche Gerätehalle

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 1 ZB 11.189

    Verpachtung eines Gebäudes im Außenbereich; fehlende Zuordnung zum

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

  • VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17

    Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag anlässlich einer

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 20 B 00.2501

    Bauplanungsrecht: Begriff des "landwirtschaftlichen Betriebs in § 35 BauGB ,

  • BVerwG, 19.07.1994 - 4 B 140.94

    Pensionspferdehaltung - Pachtflächen - Landwirtschaftlicher Betrieb

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    unter Abänderung des Beschlusses der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom 17. Dezember 2019 (Az.: 4 B 2809/19) den Antrag des Antragstellers abzulehnen.
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Insoweit steht der Begründetheit des Rechtsbehelfs voraussichtlich bereits entgegen, dass ein - unterstellter - Verstoß wohl keine Belange berührt, die von § 2 Abs. 4 Satz 1 a.E. UmwRG erfasst sind, weil der Schutz der gehaltenen Nutztiere im Brandfall - also nicht unmittelbar bei Verwirklichung der genehmigten Haltungsbedingungen - nicht ohne Weiteres zum Tierschutz zu rechnen sein muss, den der Antragsteller als Landesverband eines Naturschutzvereins nach § 2 Abs. 2 und 3 seiner bereits zitierten Satzung vom Oktober 2016 verfolgt (vgl. dazu VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, AUR 2018, 302; VG Weimar, Beschluss vom 13.03.2017 - 7 E 155/17 -, juris; vgl. zur insoweit gebotenen weiten Auslegung allerdings auch BVerwG, Urteil vom 11.10.2017 - 9 A 14.16 -, UPR 2018, 215; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; vgl. ferner VG Hannover, Beschluss vom 17.12.2019 - 4 B 2809/19 -, juris).
  • VG Schwerin, 16.09.2020 - 7 A 1408/17

    Keine Nachholung einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer

    Unter Zugrundelegung der Berechnung in der Rechtsprechung (vgl. VG Hannover, B. v. 17.12.2019 - 4 B 2809/19 -, juris Rn. 74 ff.; VG München, Urt. v. 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris Rn. 57 ff.), ergibt sich ein Flächenbedarf von über 70 ha.
  • VG Stade, 19.10.2021 - 2 A 1694/18

    Ertragsberechnung; Flächenausstattung; Futtermittelgrundlage; Hähnchenmaststall;

    Diese Regelungstechnik lässt nach Auffassung der Kammer einen ausreichend engen Zusammenhang zwischen der Prüfung des Privilegierungstatbestandes in § 35 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB und dem andernfalls einschlägigen, umweltschützenden Merkmal in § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB erkennen (VG A-Stadt, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 70 und Beschluss vom 17.12.2019 - 4 B 2809/19 -, jeweils juris; vgl. auch VG München, Beschluss vom 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631 -, Rn. 51, juris).
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